Stand der Übernahme in der EU und Daten des Inkrafttretens von IASB-Verlautbarungen

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16.06.2014

Vor dem Hintergrund der Übernahme von IFRIC 21 'Abgaben' in europäisches Recht haben wir unsere Zusammenfassung aktualisiert, der Sie die jeweiligen Daten des Inkrafttretens neuer, geänderter und überarbeiteter Standards und Interpretationen des IASB entnehmen können.

IFRIC 21 Abgaben wurde mit Veröffentlichung der Verordnung (EG) Nr. 634/2014 vom 13. Juni 2014 veröffentlicht im Amtsblatt vom 14. Juni 2014 übernommen.

IFRIC 21 bietet Leitlinien dazu, wann eine Schuld für eine Abgabe anzusetzen ist, die von einer Regierung auferlegt wird. Die Interpretation gilt sowohl für Abgaben, die nach IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen bilanziert werden, als auch für Abgaben, bei denen Zeitpunkt und Betrag bekannt sind.

IFRIC 21 tritt in der EU für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 17. Juni 2014 beginnen; eine frühere Anwendung ist allerdings zulässig, sodass Unternehmen in der EU auch den Zeitpunkt des Inkrafttretens des IASB (1. Januar 2014) einhalten können.

Sie finden unsere aktualisierte Übersicht hier: Inkrafttreten neuer Standards und Übernahmestand in Europa (Stand vom 16. Juni 2014).

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