Stellungnahme des DRSC zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3
06.06.2014
Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat durch seinen IFRS-Fachausschuss gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Bitte um Übermittlung von Informationen (Request for Information, RfI) zu IFRS 3 'Unternehmenszusammenschlüsse' genommen. Das DRSC setzt sich hierbei kritisch mit zentralen Regelungen in IFRS 3 auseinander (bspw. der Bewertung immaterieller Vermögenswerte sowie der Nichtabschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts) und weist insbesondere auf ein vielfach nicht angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis hin. Darüber hinaus legt das DRSC die Notwendigkeit einer besseren Abstimmung zwischen den Regelungen in IFRS 3 und den Bewertungsgrundsätzen im sich in Überarbeitung befindlichen Rahmenkonzept dar.
Das DRSC verweist in seiner Stellungnahme vielfach auf Praxiserfahrungen zahlreicher IFRS-Anwender und geht im Einzelnen kritisch auf die folgenden Aspekte von IFRS 3 ein:
- Definition eines Geschäftsbetriebs (Schärfung und tendenzielle Einschränkung des Anwendungsbereichs)
- Identifikation von immateriellen Vermögenswerten (Kritik an der derzeitigen nicht angemessenen Komplexität)
- Bewertung von Vermögenswerten und Schulden (mangelnder praktischer Nutzen, der in keinem angemessenen Verhältnis zu den erheblichen Kosten stehe)
- Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts ("Impairment-Only-Ansatz" habe sich nicht bewährt; Vorteilhaftigkeit der Wiedereinführung der planmäßigen Abschreibung)
- Stufenweiser Unternehmenserwerb und Beherrschungsverlust (die Neuregelungen aus dem Jahr 2008 hätten zwar zur angestrebten Vereinfachung geführt, die Ergebniseffekte seien den Abschlussnutzern allerdings nur schwer zu vermitteln)
- Bedingte Gegenleistungen (Ergebniseffekt von Nutzern schwer nachvollziehbar)
- Bestehende Beziehungen (die Ermittlung deren Vorteilhaftigkeit sowie die daraus resultierenden Ergebniseffekte werden kritisch gesehen)
- Konsistenz mit den sich in Überarbeitung befindlichen Bewertungsgrundsätzen des Rahmenkonzepts (nähere Informationen zu diesem Projekt finden Sie hier)
Sie können sich die Stellungnahme direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.