Juni

Übernahme von IFRIC 21 in europäisches Recht

16.06.2014

Die Europäische Union hat IFRIC 21 'Abgaben' in europäisches Recht übernommen.

Mit Veröffentlichung der Verordnung (EG) Nr. 634/2014 vom 13. Juni 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht im Amtsblatt vom 14. Juni 2014 wird IFRIC 21 Abgaben übernommen, den der IASB im Mai 2013 herausgegeben hat.

IFRIC 21 bietet Leitlinien dazu, wann eine Schuld für eine Abgabe anzusetzen ist, die von einer Regierung auferlegt wird. Die Interpretation gilt sowohl für Abgaben, die nach IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen bilanziert werden, als auch für Abgaben, bei denen Zeitpunkt und Betrag bekannt sind.

IFRIC 21 tritt in der EU für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 17. Juni 2014 beginnen; eine frühere Anwendung ist allerdings zulässig, sodass Unternehmen in der EU auch den Zeitpunkt des Inkrafttretens des IASB (1. Januar 2014) einhalten können.

Rückmeldungen von der gemeinsamen Einbindungsveranstaltung zur Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen unter IFRS

14.06.2014

Die erste gemeinsame Einbindungsveranstaltung der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), des europäischen Verbands der Finanzanalysten (European Federation of Financial Analysts Societies, EFFAS), der belgischen Vereinigung der Finanzanalysten (Association Belge des Analystes Financiers, ABAF) und des International Accounting Standards Board (IASB) fand am 1. April 2014 statt. Die Veranstaltung war Teil der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 'Unternehmenszusammenschlüsse' und diente dem Zweck, Meinungen der Adressaten zur Entscheidungsnützlichkeit von Informationen nach den derzeitigen Bilanzierungsregeln und Angabevorschriften für Unternehmenszusammenschlüsse einzuholen und zu erfahren, wo und warum sie gegebenenfalls Verbesserungsmöglichkeiten sehen.

Während der Veranstaltung wurden ausgewählte Fallstudien zu Geschäftsvorfällen im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen aus veröffentlichten IFRS-Abschlüssen vorgestellt und erörtert. Die wesentlichen Botschaften, die bei der Veranstaltung zu Tage traten, waren die folgenden:

  • Es gibt Bedenken hinsichtlich der Aktualität von Informationen, die über Abschlüsse vermittelt werden, da Märkte direkt an dem Tag reagieren, an dem ein Zusammenschluss bekanntgegeben wird;
  • es wäre relevant, die Gründe eines Zusammenschlusses sowohl aus der Perspektive des Erwerbers als auch des Veräußerers zu erfahren;
  • es besteht der Bedarf größerer Transparenz hinsichtlich erwarteter Synergien;
  • Anpassungen bei bedingten Gegenleistungen werden nicht als Teil der Leistung angesehen und führen zu nicht intuitiver Bilanzierung;
  • es besteht der Bedarf verbesserter Transparenz zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erworbener immaterieller Vermögenswerte, für die kein aktiver Markt besteht; und
  • Buchwerte erworbener Vermögenswerte und übernommener Schulden wären nützlich, um die Aufstockungen auf den beizulegenden Zeitwert zu verstehen.

Eine Gesamtzusammenfassung der Diskussionen und Rückmeldungen in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung.

IASB informiert über den aktuellen Stand der Angabeninitiative

13.06.2014

Der IASB hat die erste Ausgabe einer Reihe von Informationen zum aktuellen Stand der Angabeninitiative herausgegeben. Ziel der Angabeninitiative, die in einzelne Projekte aufgesplittet ist, ist es, Bereiche zu identifizieren, in denen Angabevorschiften verbessert und vereinfacht werden können.

Auf die folgenden Projektbestandteile wird in der ersten Ausgabe des Disclosure Initiative Update besonders eingegangen:

  • Angabeprinzipien — dieser Projektbestandteil wurde zuletzt bei der IASB-Sitzung im April 2014 erörtert. Dabei wurde insbesondere der Umfang des Projekts diskutiert. Zunächst soll es darum gehen, Bereiche in den IFRS zu identifizieren, in denen Verbesserungen an den Angabevorschriften rasch vorgenommen werden können.
  • Gezielte Verbesserungen an den Angabevorschriften:
    • Änderungen an IAS 1 — im März 2014 wurde ein Entwurf herausgegeben; die eingegangenen Rückmeldungen sollen im dritten Quartal 2014 erörtert werden.
    • Überleitung von Schulden aus Finanzierungsaktivitäten — dieser Projektbestandteil wurde zuletzt im März 2014 erörtert. Dabei wurden insbesondere die Ergebnisse einer Umfrage erörtert. Nächste Schritte sollen Einbindungsaktivitäten und die Erörterung dieser Aktivitäten im dritten Quartal 2014 sein.
    • Bilanzierungsmethoden — hier wird die Veröffentlichung eines Papiers im September 2014 erwartet, in dem dargestellt werden soll, wie Unternehmen bestimmen können, welche Bilanzierungs- und Bewertungmethoden wichtig sind.
    • Sonstiges — eine Überprüfung aller Standards wird durchgeführt, um festzustellen, ob es Möglichkeiten gibt, die Angabevorschriften zu vereinfachen, ohne die Nützlichkeit der Angaben zu verringern.
  • Wesentlichkeit — dieser Projektbestandteil wurde zuletzt im März 2014 erörtert. Dabei wurde erörtert, ob Wesentlichkeitsaspekte im Abschluss anzugeben sein sollen; unter anderem wurde eine Untersuchung zu Definition, Interpretation und Anwendung von Wesentlichkeit in unterschiedlichen Rechtskreisen und zu unterschiedlichen Zwecken, die demnächst aufgenommen werden soll, besprochen. Die Ergebnisse der Studie sollen im September 2014 erörtert werden, kurz danach soll ein entsprechendes Papier veröffentlicht werden.

Zugang zu der ersten Ausgabe des Disclosure Initiative Update haben Sie auf der Internetseite des IASB. Zu jedem einzelnen Projektbestandteil der Angabeninitiative führen wir auch eine eigene Seite auf IAS Plus:

Sitzungspapiere für die Junisitzungen der Fachausschüsse des DRSC

13.06.2014

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 23. und am Morgen des 24. Juni 2014 tagen; der Rest des 24. Juni wird einer gemeinsamen Sitzung der beiden Fachausschüsse gewidmet sein; am 25. Juni 2014 folgt eine Sitzung des HGB-Fachausschusses. Der größte Teil der Papiere für die Sitzungen wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der IFRS-Fachausschuss wird während seiner 28. Sitzung folgende Themen besprechen:

Die bereits verfügbaren Sitzungsunterlagen wurden auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung gestellt. Die noch fehlenden Unterlagen sollen in Kürze folgen.

Die beiden Fachausschüsse werden während ihrer 5. gemeinsamen Sitzung folgende Themen besprechen:

  • Messung der Präferenzen von Abschlussadressaten

Die bereits verfügbaren Sitzungsunterlagen wurden auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung gestellt. Die noch fehlenden Unterlagen sollen in Kürze folgen.

Der HGB-Fachausschuss wird während seiner 17. Sitzung folgende Themen besprechen:

  • DRS 21 Kapitalflussrechnung
  • Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss
  • Überarbeitung DRS 4 Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss
  • E-DRS 29 Konzerneigenkapital
  • Fremdwährung

Die Sitzungsunterlagen finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

20. Ergänzungslieferung der DRS erhältlich

12.06.2014

Laut Information vom Schäffer-Poeschel Verlag steht ab sofort die 20. Ergänzungslieferung der Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) zur Verfügung.

Diese Ergänzungslieferung beinhaltet unter anderem DRS 21 Kapitalflussrechnung.

Das Gesamtwerk erhalten Sie hier. Der Verlag bietet das Gesamtwerk ebenfalls als Online-Datenbank an. Bei Genios können die Standards einzeln als Online-Ausdruck erworben werden - die Seite mit den Online-Textversionen soll in Kürze ebenfalls aktualisiert werden.

Stellvertretender FASB-Vorsitzender sieht Zukunft der internationalen Standardsetzung in der ebenbürtigen Zusammenarbeit von Standardsetzern

11.06.2014

Der stellvertretende FASB-Vorsitzende sprach während einer Rede bei einer SEC-Konferenz in Kalifornien letzte Woche davon, dass es bei der internationalen Rechnungslegung keine Einheitsgrößen gebe und die Zukunft der internationalen Standardsetzung darin liegen müsse, dass IASB, FASB und andere große Standardsetzer "ebenbürtig zusammenarbeiten, einander zuarbeiten und sich mit einander abstimmen".

In seiner Rede, die sich schwerpunktmäßig mit den Prioritäten des FASB auseinandersetzte, ging Kroeker am Ende auch auf internationale Themen ein. Oberstes Ziel des FASB sei es, die verbleibenden Konvergenzprojekte zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Danach würde die bilaterale Zusammenarbeit enden, nicht aber das Ziel aus den Augen verloren werden, einheitlichere internationale Standards zu entwickeln. Langfristig läge die Lösung in der ebenbürtigen Zusammenarbeit der großen Standardsetzer, die vergleichbarere Standards entwickeln müssten, die gleichzeitig den besonderen Bedürfnissen der einzelnen Kapitalmärkte gerecht würden, für die die Standardsetzer jeweils zuständig seien.

Laut Kroeker wolle der FASB bei diesem internationalen Zusammenwirken weiterhin eine führende Rolle spielen, indem er die eigenen Rechnungslegungsstandards beständig verbessere, aktiv an der Entwicklung der IFRS teilnehme und Beziehungen zu anderen Standardsetzern in Nordamerika, Europa und Asien aufbauen und vertiefen wolle. Ein Forum für den internationalen Austausch biete dabei das beratende Forum für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) des IASB, in dem der FASB Mitglied ist.

Kroeker meinte aber auch, dass es eben keine einheitliche Lösung geben könne:

Unser Ziel ist, einen fortwährenden Dialog darüber zu ermöglichen, wie wir enger zusammenarbeiten können, um unsere gesammelten Erfahrungen, Erkenntnisse und Einblicke beim Verfolgen des Ziels auszutauschen, Rechnungslegungsstandards international vergleichbarer zu gestalten - selbst wenn wir erkennen, dass es nicht immer eine Einheitsgröße geben kann. Damit meine ich, dass wir verstehen, dass Unterschiede in den Standards aus rechtlichen, aufsichtlichen und kulturellen Unterschieden zwischen den verschiedenen Rechtskreisen immer bestehen bleiben werden.

Kroeker hielt auch fest, dass die oberste Priorität des FASB immer bleiben werde, US-GAAP für all diejenigen zu verbessern, die diese Standards anwenden - in einigen Fällen könne das bedeuten, dass das Ziel den eigenen Anwendern bestmöglich zu dienen, das Ziel international vergleichbare oder gar identische Standards zu schaffen, überwiegen könne. Der FASB sei eben der Standardsetzer, der für die Interessen der Anleger, Ersteller, Prüfer und anderer Parteien zuständig sei, die am US-amerikanischen Finanzberichterstattungssystem teilnähmen. Die USA verfügten über eigene Geschäftspraktik und -kultur, und die Anwender bräuchten eindeutige Standards, die eben dieser Kultur entsprachen. Das US-amerikanische könne einfach auf lange Sicht nicht nur auf der Grundlage allgemeiner Ideen funktionieren.

Zugang zum vollständigen Redetext von Kroeker haben Sie auf der Internetseite des FASB.

IASB schlägt Änderungen in Bezug auf die Anwendung der Konsolidierungsausnahme vor

11.06.2014

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 10 'Konzernabschlüsse' und IAS 28 'Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures' veröffentlicht. Die vorgeschlagenen Änderungen gelten der Adressierung von Sachverhalten, die sich aus der Konsolidierungsausnahme für Investmentgesellschaften ergeben haben. Stellungnahmen werden bis zum 15. September 2014 erbeten.

 

Hintergrund

Im Oktober 2012 hat der IASB Investmentgesellschaften (Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27) veröffentlicht und damit eine Ausnahme in Bezug auf die Konsolidierung von Tochterunternehmen unter IFRS 10 Konzernabschlüsse gewährt, wenn das Mutterunternehmen die Definition einer 'Investmentgesellschaft' erfüllt. Im Nachgang gingen beim IFRS Interpretations Committee verschiedene Anfragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Ausnahme ein. Das Committee empfahl dem IASB, die Sachverhalte im Rahmen eines eng umrissenen Projekts zu adressieren, und im März 2014 nahm der IASB das Projekt IFRS 10/IAS 28 — Änderungen in Bezug auf Investmentgesellschaften offiziell in sein Arbeitsprogramm auf.

 

Vorgeschlagene Änderungen

Mit dem Entwurf ED/2014/2 Investmentgesellschaften: Anwendung der Konsolidierungsausnahme (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 10 und IAS 28) schlägt der IASB Änderungen vor, die folgende Sachverhalte klarstellen sollen:

  • Ausnahme von der Erstellung eines Konzernabschlusses. Mit den vorgeschlagenen Änderungen wird bestätigt, dass ein Unternehmen die Konsolidierungsausnahme auch dann anwenden kann, wenn sein Mutterunternehmen seine Tochtergesellschaften zum beizulegenden Zeitwert nach IFRS 10 bilanziert.
  • Ein Tochterunternehmen, das Dienstleistungen erbringt, die sich auf die Anlagetätigkeit des Mutterunternehmens beziehen. Ein Tochterunternehmen, das Dienstleistungen erbringt, die sich auf die Anlagetätigkeit des Mutterunternehmens beziehen, ist nicht zu konsolidieren, wenn das Tochterunternehmen selbst eine Investmentgesellschaft ist.
  • Anwendung der Equity-Methode durch einen Investor, der keine Investmentgesellschaft ist, auf ein Beteiligungsunternehmen, das eine Investmentgesellschaft ist. Bei der Anwendung der Equity-Methode auf ein Beteiligungsunternehmen, das eine Investmentgesellschaft ist, behält ein Investor, der keine Investmentgesellschaft ist, die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bei, die das Beteiligungsunternehmen auf seine Beteiligungen an Tochterunternehmen anwendet, es sei denn, der Investor ist an einem Joint Venture beteiligt, bei dem das Joint Venture eine Investmentgesellschaft ist.

 

Übergangsvorschriften und Zeitpunkt des Inkrafttretens

Der Entwurf enthält keinen vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens. Es werden auch keine gesonderten Übergangsvorschriften vorgeschlagen.

 

Weiterführende Informationen

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

IASB-Vorsitzender glaubt weiterhin, dass Anleger global vergleichbare Finanzinformationen brauchen

11.06.2014

Der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst hat zu Aussagen Stellung genommen, dass die Chance auf eine Übernahme der IFRS in den Vereinigten Staaten vertan sei.

Während einer Rede bei einer SEC-Konferenz in Kalifornien letzte Woche, gab der frühere Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) Christopher Cox der Meinung Ausdruck, dass die IFRS nicht mehr in den Vereinigten Staaten übernommen werden würden, da die Begeisterung für die Standards spürbar nachgelassen habe. Als Teil des Grunds machte Cox aus, dass der IASB US-amerikanische Ansichten vernachlässigt habe, indem er bei amerikanischen Gesprächsrunden und Veranstaltungen nur selten aufgetreten sein und wenn eine demonstrative Zurückhaltung zur Schau getragen habe. Cox meinte auch, dass der IASB nicht vollständig verstanden habe, wie der FASB mit seinen Anwendern interagiere.

In einer Reaktion auf die Rede von Cox gab Hoogervorst Folgendes zum Ausdruck:

Der frühere Vorsitzende Cox hat sein Augenmerk von einem einzigen Satz hochwertiger globaler Standards auf den Erhalt eines nationalen Standardsetzers verschoben, der 'beweglich' handelt, wenn er auch nationale Prioritäten und Bedenken reagiert. Wir glauben weiterhin, dass Anlegern am besten durch hochwertige, global vergleichbare Informationen gedient ist, und das schließt US-amerikanische Anleger ein. Wie der frühere Vorsitzende Cox festhielt haben US-amerikanische Anleger Billionen in Unternehmen investiert, die nach IFRS bilanzieren. Wir vergessen die Bedeutung dieser Interessengruppen nie und weiten unsere Bemühungen aus, bei all unseren Projekten auf sie zuzugehen und ihre Meinung einzuholen.

Ich glaube, dass wir bei Leasingverhältnissen auf dem richtigen Weg sind, und ich war schon früher anderer Meinung als der frühere Vorsitzende Cox in dieser Hinsicht. Sowohl der IASB als auch der FASB haben das Herzstück unserer Vorschläge bestätigt - dass Leasingnehmer diese fehlende Verpflichtung in ihre Bilanz aufnehmen müssen. Das hat der Stab in einem Bericht 2005 unter Sarbanes-Oxley selbst vorgeschlagen. Gleichzeitig warnten die Stabsmitglieder davor, dass diese Reformen hoch umstritten sein und auf starken Widerstand stoßen würden.

Wir danken dem IASB dafür, die vollständige Reaktion von Hoogervorst auf die Rede auf IAS Plus zur Verfügung stellen zu dürfen. Die Rede von Cox finden Sie auf der Internetseite der Konferenz in Kalifornien.

Stellungnahme von AFRAC zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3

11.06.2014

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Bitte um Übermittlung von Informationen (Request for Information, RfI) zu IFRS 3 'Unternehmenszusammenschlüsse' genommen.

Zur Frage der Separierbarkeit des Firmenwerts von anderen immateriellen Vermögenswerten ist AFRAC der Ansicht, dass die Unterscheidung zwischen Firmenwert und anderen immateriellen Vermögenswerten nützlich ist. AFRAC ist jedoch der Ansicht, dass die zu aktivierenden Vermögenswerte auf solche beschränkt werden sollten, die entweder ein gesetzlich durchsetzbares Recht (wie beispielweise Markenzeichen oder Patente) darstellen oder die zumindest verlässlich bewertet werden können.

Zur Frage der Nicht-Abschreibung von Firmenwerten und immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer bringt AFRAC zum Ausdruck, dass es das Verbot der planmäßigen Abschreibung von Firmenwerten nicht befürwortet, da die Nutzungsdauer eines Firmenwerts nach Ansicht des AFRAC nicht unbegrenzt ist, da das Geschäftsumfeld und die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen Firmenwerte zugeordnet sind, sich im Zeitablauf ändern, bis die Umstände zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr bestehen, und es daher zweifelhaft ist ob der Firmenwert weiterhin wirtschaftlichen Wert hat. Auch wenn der erworbene Geschäftsbetrieb weiterhin Teil des Geschäftsbetriebs des Erwerbers sei, sei es sehr wahrscheinlich, dass sich dieser verändert hat und der Firmenwert dann einen originären und nicht mehr einen derivativen Firmenwert darstellt. Da IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte die Aktivierung von originären Firmenwerten verbietet, sei es konzeptionell unsauber, dass ein derivativer Firmenwert für unbegrenzte Zeit in der Bilanz ausgewiesen werden darf.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite von AFRAC herunterladen.

IDW-Stellungnahme zum E-DRS 29 'Konzerneigenkapital'

11.06.2014

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem DRSC zu dessen Entwurf eines Deutschen Rechnungslegungs Standards 'Konzerneigenkapital' (E-DRS 29) Stellung genommen.

Mit der Veröffentlichung des Entwurfs verfolgt das DRSC das Ziel, die mit der Anwendung des derzeit geltenden Standards DRS 7 Konzerneigenkapital und Konzerngesamtergebnis gesammelten praktischen Erfahrungen nach Inkrafttreten des BilMoG aufzugreifen und im neuen Standard zu berücksichtigen.

Das IDW kritisiert an dem Entwurf, dass er zu stark aus der Perspektive des Jahresabschlusses eines Mutterunternehmens geschrieben worden sei, wohingegen Ausführungen zu konzernabschlussspezifischen Sachverhalten mit Konzerneigenkapitalbezug weitgehend fehlten. Mit Blick auf eine Vielzahl inhaltlicher Berührungspunkte regt das IDW ferner an, DRS 7 erst zu einem Zeitpunkt zu überarbeiten, zu dem bereits die Ergebnisse der gegenwärtigen Überarbeitung von DRS 4 Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss vorliegen.

Sie können sich die vollständige Stellungnahme direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

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