März

Argentinische Banken werden ab 2018 mit IFRS konvergierte Standards anwenden

12.03.2014

Die argentinische Zentralbank (BCRA) hat angekündigt, dass sie ihre Rechnungslegungsstandards für Banken mit den IFRS konvergieren will und dass die neuen Standards ab 2018 anzuwenden sein sollen.

Derzeit müssen Unternehmen, die der Aufsicht der nationalen Wertpapieraufsicht von Argentinien (Comisión Nacional de Valores, CNV) unterliegen, ihre Abschlüsse nach IFRS erstellen. Unternehmen, die einem anderen Regulierer als der CNV unterstellt sind dürfen derzeit die IFRS nicht anwenden: Banken müssen die Bilanzierungsvorschriften der Zentralbank von Argentinien (BCRA) anwenden, und Versicherungsunternehmen müssen die Bilanzierungsvorschriften der Versicherungsaufsicht befolgen. Am 12. Februar 2014 hat die BCRA jedoch Comunicación A 5541 herausgegeben, in der bekannt gemacht wird, dass die BCRA ihre Rechnungslegungsstandards mit den IFRS konvergieren will. Die konvergierten Standards sollen zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Im Fahrplan für die Konvergenz mit den IFRS motiviert die BCRA ihre Entscheidung wie folgt:

Verschiedene internationale Organisationen haben Empfehlungen hinsichtlich der Übernahme hochwertiger internationaler Rechnungslegungsstandards ausgesprochen. Argentinien, als Mitglied der Gruppe der 20 (G-20) und des Finanzstablitätsrats (FSR) sieht sich verpflichtet, mit internationalen Standards in der Finanzberichterstattung zu konvergieren.

Sie können die Ankündigung des Vorhabens mit dem entsprechendne Fahrplan (Comunicación “A” 5541) auf der Internetseite der BCRA einsehen (nur in spanischer Sprache verfügbar).

Rotes Buch 2014 ist erschienen

12.03.2014

Die IFRS-Stiftung hat bekanntgegeben, dass das sogenannte Rote Buch der International Financial Reporting Standards 2014 erschienen ist.

Das 'Rote Buch' enthält die Verlautbarungen, die bis zum 1. Januar 2014 herausgegeben wurden, einschließlich aller IFRS, die erst nach dem 1. Januar 2014 in Kraft treten, aber nicht der ersetzten IFRS, die weiter angewendet werden können, wenn sich ein Unternehmen gegen eine vorzeitige Anwendung entscheidet. Daher enthält die Ausgabe 2014 des roten Buchs die folgenden Änderungen, die 2013 vorgenommen wurden:

Der Preis beträgt £68 zuzüglich Versandkosten. Die üblichen Preisnachlässe werden gewährt. Auf der Internetseite des IASB finden Sie weitere Informationen und können eine Bestellung aufgeben. eIFRS-Abonnenten ist das Rote Buch in elektronischer Form im Abonnentenbereich der Internetseite des IASB ab sofort zugänglich.

IFRS-Stiftung fügt ihrer Sammlung von Länderprofilen fünf neue Profile hinzu

11.03.2014

Die IFRS-Stiftung hat jetzt auch Länderprofile für Jordanien, Nepal, Nicaragua, Sierra Leone und Trinidad und Tobago erstellt, um das Bild über die Anwendung der IFRS weltweit auszuweiten.

Mit diesen jüngsten Zugängen hat die IFRS-Stiftung jetzt Profile für 129 Rechtskreise erstellt. Für Jordanien, Nepal, Sierra Leone and Trinidad und Tobago gilt, dass alle börsennotierten Unternehmen IFRS anwenden müssen. Nicaragua gestattet die Anwendung von IFRS oder US-GAAP. In allen Rechtskreisen außer NEpal ist die Anwendung des IFRS für KMU gestattet.

Die Profile und die Analysen der IFRS-Stiftung stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Auf IAS Plus bieten wir Ihnen außer unseren eigenen Länderprofilen auch eine tabellarischen Überblick über die Anwendung der IFRS weltweit.

IASB veröffentlicht formale Korrekturen

11.03.2014

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat seinen ersten Satz formaler Korrekturen im Jahr 2014 herausgegeben. Sie beziehen sich auf diverse Einzelstandards und Folgeänderungen an Standards sowie auf das "Blaue Buch" Ausgabe 2014, das "Rote Buch" Ausgabe 2013 und das "Grüne Buch" Ausgabe 2013.

Formale Korrekturen in Bezug auf Folgeänderungen betreffen die folgenden Verlautbarungen:

Formale Korrekturen in Bezug auf die Verlautbarung selbst betreffen die folgenden Verlautbarungen:

Formale Korrekturen in Bezug auf das Rote Buch (2013), das Grüne Buch (2013) und das Blaue Buch (2014) betreffen die folgenden Verlautbarungen:

  • IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards
  • IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse
  • IAS 33 Ergebnis je Aktie
  • IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung

Formale Korrekturen haben keine Auswirkungen auf die Bedeutung oder die Anwendung von Verlautbarungen; sie betreffen lediglich unbeabsichtigte Fehler. Der neue Satz formaler Korrekturen steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Vorsitzender der IFRS-Stiftung äußert sich optimistisch zu Konvergenz und zur Übernahme der IFRS

11.03.2014

In einer Rede, die er beim 8. Jahresforum der Rechnungslegungs- und Prüfungsorganisation des Golf-Kooperationsrats in Riad hielt, umriss Michel Prada, Vorsitzender der Treuhänder der IFRS-Stiftung, die Fortschritte in Bezug auf die Etablierung der IFRS als globale Standards und die Entwicklung des IASB hin zu einem globalen Standardsetzer.

Prada betonte seine Überzeugung, dass globale Rechnungslegungsstandards unabdingbar für das korrekte Funktionieren und das Wohlergehen der allgemeinen globalen Wirtschaft seien. Er mahnte, dass die politischen Entscheidungsträger an ihrer Verpflichtung auf einen einzigen Satz hochwertiger Rechnungslegungsstandards festhalten müssten. Prada unterstrich, dass wir nicht länger in einer Zeit lebten, in der Kapitalgeber und und Kapitalnachfrager im gleichen Rechtskreis ansässig sind, und dass Anleger heutzutage routinemäßig Anlage- und Wachstumsmöglichkeiten auf der ganzen Welt suchten. Als Konsequenz, so Prada, sei es ebenso wahrscheinlich, dass Ersteller und Adressaten sowie Kapitalgeber an unterschiedlichen Enden der Welt wohnten, wie dass sie im gleichen Rechtskreis zu finden seien. Für Prada ergab dies "ein überzeugendes Argument für einen einzigen Satz hochwertiger globaler Rechnungslegungsstandards".

Der Fortschritt auf dem Weg zur Akzeptanz der IFRS als diese globalen Standards maß er an der Anzahl der Rechtskreise, die die IFRS bereits übernommen haben, (über 100) und am Fortschritt in Bezug auf die Übernahme in einigen bedeutenden Rechtskreisen. Im Hinblick auf eine mögliche IFRS-Übernahme in Japan betonte er, dass schon jetzt eine freiwilliger IFRS-Anwendung dort möglich sei, und dass die Finanzaufsichtsbehörde von Japan erst kürzlich die Menge der Unternehmen, die die IFRS freiwillig anwenden können, erheblich erhöht habe. Zu China merkte Prada an, dass dort bereits Rechnungslegungsstandards eingeführt worden seien, die den IFRS sei ähnlich sind, und er gab der Hoffnung Ausdruck, dass Indien auf diesem Weg bald folgen würde. Den Konvergenzplan von Saudi-Arabien beschrieb er als auf einem guten Weg befindlich. Selbst hinsichtlich einer möglichen Übernahme der IFRS in den Vereinigten Staaten zeigte Prada sich optimistisch. Er gab zu, "der Fortschritt ist langsamer gewesen, als viele von uns gehofft haben", aber er sagte auch: "Die Faktoren, die dazu geführt haben, dass die Vereinigten Staaten eine Übernahme der IFRS erwogen haben, sind nicht verschwunden." Dies brachte ihn zu der Aussage: "Darum glaube ich, dass die Vereinigten Staaten schließlich in Bezug auf IFRS an Bord kommen werden - auch wenn es wahrscheinlich länger dauern wird, als wir gehofft hatten."

Der Fortschritt auf dem Weg zur Akzeptanz der IFRS als globale Standards habe aber auch, so Prada, zur Entwicklung des IASB hin zu einem wirklich globalen Standardsetzer beigetragen. Als Beispiele für diese Entwicklung führte Prada die Einrichtung der Gruppe der aufstrebenden Volkswirtschaften (Emerging Economies Group, EEG), einer Arbeitsgruppe zu der Scharia'a gemäßen Instrumenten und Transaktionen und des beratenden Forumn für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) an. Er verwies auch auf die Vertiefung der Zusammenarbeit mit anderen internationalen und regionalen Organisationen und verwies auf die Vereinbarungen, die mit der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) im September 2013 und mit dem internationalen Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) letzte Woche geschlossen worden seien.

Den vollständigen Text von Pradas Rede können Sie auf der Internetseite des IASB einsehen.

FASB kündigt weitere Forschung und Einbindungsveranstaltungen zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert an

11.03.2014

Der Vorsitzende des US-amerikanischen Standardsetzers FASB hat in einem Schreiben an den Ausschuss für die Beaufsichtigung des Standardsetzungsprozesses der Stiftung für Rechnungslegung (Financial Accounting Foundation, FAF) die Ergebnisse der Überprüfung nach der Einführung von FAS 157 'Bewertung zum beizulegenden Zeitwert' zur Kenntnis genommen. Das Prüfungsteam war zu dem Ergebnis gelangt, dass der Standard allgemein seinen Zweck erfüllt und Anlegern Zugang zu entscheidungsrelevanten Informationen bietet. ES hatte allerdings auch festgehalten, dass einige Anleger Schwierigkeiten mit bestimmten Aspekten des Standards geltend machten.

In einer ersten Reaktion Ende Februar 2014 auf den Bericht zur Überprüfung nach der Einführung von FAS 157 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, einem Standard, der im Wesentlichen mit IFRS 13 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert konvergiert ist, hatte der FASB erklärt, dass er sich freue, dass so viele positive Aspekte des Standards in der Überprüfung identifiziert worden seien (einschließlich der Tatsache, dass der Standard seine Zielsetzung erfülle und nicht zu unbeabsichtigten Konsequenzen führe) und dass er in Kürze eine umfassender Stellungnahme dazu veröffentlichen werde, welche Konsequenzen er aus den Ergebnissen ziehen werde.

Der FASB hat jetzt bekanntgegeben, dass er vor dem Hintergrund des Gesamtergebnisses der Überprüfung keine Notwendigkeit sehe, eine umfassende Überarbeitung von FAS 157 vorzunehmen. Angesichts der Tatsache jedoch, dass die Untersuchungen der FAF ergeben habe, dass einige Anleger Schwierigkeiten hätten, die Informationen hinsichtlich des beizulegenden Zeitwerts zu verstehen, die in Abschlüssen zur Verfügung gestellt werden, dass es unterschiedliche Ansichten hinsichtlich des Umfangs und des Abdeckungsbereichs von Angaben zum beizulegenden Zeitwert gäbe (einige Anwender empfänden die Angabevorschriften als übermäßig, andere als nicht ausreichend) und dass einige Anwender es schwierig fänden, bestimmte Vorschriften des Standards in Bezug Pensionspläne, gemeinnützige Unternehmen und nicht börsennotierte Unternehmen anzuwenden, hat sich der FASB entschlossen, im Hinblick auf diese Bedenken auf seine Anwender zuzugehen und die identifizierten Sachverhalte im Zusammenhang mit anderen Initiativen des FASB zu berücksichtigen:

Der FASB nimmt jedoch die Rückmeldungen zur Kenntnis, die im Bericht zur Überprüfung zusammengefasst werden und die darauf hindeuten, dass einige Anwender bestimmte Aspekte von FAS 157 als Herausforderung empfinden. In Anerkenntnis dieser Rückmeldungen beabsichtigt der FASB weitere Untersuchungen vorzunehmen und die Anwender diesbezüglich im Rahmen laufender Projekte und Initiativen einzubinden.

Als eines der Projekte, in dessen Rahmen einige der wahrgenommenen Probleme adressiert werden könnten, nannte der FASB sein Projekt zu einem Angabenrahmenkonzept, bei dem er kürzlich einen Entwurf veröffentlicht hat, in dem ein Entscheidungsprozess vorgeschlagen wird, den der Board und sein Stab anwenden sollen, wenn bestimmt wird, welche Angaben im Anhang gefordert werden sollen.

Die folgenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des FASB zur Verfügung:

Der IASB hat angedeutet, dass er eine Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13 im Jahr 2015 aufnehmen will. Währenddessen hat er ein Projekt aufgenommen, das einer gezielten Verbesserung von IFRS 13 im Hinblick auf das Bilanzierungsobjekt für die Bemessung des beizulegenden Zeitwert gilt. Ein Entwurf wird im zweiten Quartal 2014 erwartet.

'EFRAG Update' zu EFRAG-Entwicklungen im Februar

10.03.2014

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe ihres 'EFRAG Update'-Newsletters herausgegeben, in dem die Erörterungen der TEG-Telefonkonferenzen am 7. und 18. Februar 2014 und der Sitzungen des Beratungsforums der Standardsetzer (Consultative Forum of Standard-Setters, CFSS) und von EFRAG/TEG am 26. bis 28. Februar 2014 zusammengefasst werden.

Höhepunkte waren die Verabschiedung der folgenden Dokumente:

  • einer endgültigen Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2013/10 Equity-Methode im separaten Abschluss (Änderungen an IAS 27),
  • einer endgültigen Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2013/9IFRS für KMU (Vorgeschlagene Änderungen am International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen),
  • einer endgültigen Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2013/11 Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2012–2014 (verabschiedet, aber noch nicht auf der Internetseite von EFRAG veröffentlicht),
  • eines Berichts über die Berücksichtigung der eingegangenen Kommentare zum Stellungnahmeentwurf zum IASB-Diskussionspapier DP/2013/1 Eine Überprüfung des Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung (verabschiedet, aber noch nicht auf der Internetseite von EFRAG veröffentlicht),
  • EFRAG-Bericht zur Berücksichtigung der Rückmeldungen zum Stellungnahmeentwurf zu ED/2013/10,
  • Schreiben an den IASB zu Sachverhalten im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Anteilen an Joint Ventures.

Außerdem wurden die folgenden Themen erörtert:

Sie können sich die neueste Ausgabe des EFRAG Update-Newsletter direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Wir nehmen Stellung zum IASB-Entwurf jährlicher Verbesserungen an den IFRS (Zyklus 2012-2014)

10.03.2014

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2013/11 'Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2012–2014' eingereicht. Wir sind weiterhin der Ansicht, dass der Prozess der jährlichen Verbesserungen ein effizientes und wirksames Mittel ist, um abgegrenzte kleinere Sachverhalte innerhalb der IFRS zu adressieren, die zu Abweichungen in der Praxis führen. Bei den jährlichen Verbesserungen 2012-2014 hegen wir jedoch Bedenken hinsichtlich der vorgeschlagenen Änderungen an drei von vier betroffenen Standards.

Wir bezweifeln, dass die Angabe der Verwaltungsverträge, die zu Marktpreisen abgeschlossen werden, im Einklang mit dem Zweck der Änderungen an IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben vom Oktober 2010 stehen, und fragen, ob sich daraus wertvolle Informationen für Adressaten ergeben. Wir sind außerdem der Meinung, dass der Sachverhalt um Abzinsungssätze für leistungsorientierte Verpflichtungen tiefergehend erörtert werden sollte; die vorgeschlagene Änderung an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer ist eventuell nicht in allen Rechtskreisen sachgemäß. Schließlich empfehlen wir, dass der Board sich mit dem IAASB austauscht, bevor er die Änderung an IAS 34 Zwischenberichterstattung finalisiert, um sicherzustellen, dass es zu keinem Konflikt zwischen Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards kommt.

Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:

Tagesordnung für die Märzsitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

10.03.2014

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 27. und 28. März 2014 in Berlin tagen. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der IFRS-Fachausschuss wird während seiner 25. Sitzung folgende Themen besprechen:

Den genauen zeitlichen Ablauf sowie die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

'Konvergenz kann nie ein Ersatz für eine Übernahme der IFRS sein'

08.03.2014

Auf dem 8. regionalen IFRS-Politikforum, das derzeit auf Einladung des indischen Instituts der Wirtschaftsprüfer in Neu-Delhi stattfindet, hielt der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst eine Rede mit dem Titel 'Schließen des Bilanzierungskapitels der Finanzmarktkrise', in welcher er die Reaktion des IASB auf die Finanzmarktkrise darstellte und zum Schluss kam, dass Konvergenz eine instabile Maßnahme sei, um einen einzigen Satz an Bilanzierungsstandards in der Welt zu erreichen.

In seiner Rede nahm Hoogervorst vor allem die Rechnungslegung im Kontext der Finanzmarktkrise ins Visier. Da die G-20 und die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG), die 2009  eingerichtet worden war, um IASB und FASB zu beraten, die Boards zur Erreichung verinheitlichter Lösungen und eines einzigen Satzes qualitativ hochwertiger Bilanzierungsstandards in der Welt aufgerufen hatten, arbeiteten IASB und FASB gemeinsam an diesem Thema.

Im Januar 2012 hatten sich IASB und FASB ferner zur Zusammenarbeit verständigt, um die Angleichung ihrer jeweiligen Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten voranzutreiben. Dafür nahm der IASB ein Projekt in sein Arbeitsprogramm auf, mit dem begrenzte Änderungen an den Vorschriften, die man 2009 und 2010 herausgegeben hatte und die geeignet schienen, Bedenken auf Seiten des FASB hinsichtlich dieser Vorschriften zu adressieren, vorgenommen würden.

Wie Hoogervorst allerdings weiter betonte, führten die Konvergenzbemühungen – obgleich sie zwischenzeitlich vielsprechend erschienen – letzten Endes nicht zum Erfolg:

 

Eine zentrale Empfehlung von FCAG und G-20 haben wir nicht erreicht, und zwar auf dem Gebiet der Vereinheitlichung der Finanzinstrumentestandards von IASB und FASB. Zu Klassifizierung und Bewertung, Aufrechnung in der Bilanz und auch zu Wertminderungen hatten wir zu einem Punkt eine vereinheitlichte Position mit dem FASB erreicht. Was die Aufrechnung in der Bilanz und höchstwahrscheinlich auch die Klassifizierung und Bewertung angeht, fiel der FASB schlussendlich auf die bestehende Praxis in den USA zurück. Wir haben es auch nicht geschafft, eine vereinheitlichte Lösung bei Wertminderungen zu erzielen, was eine der Kernempfehlungen der FCAG darstellte.

Die Enttäuschung hinsichtlich der mangelnden Konvergenz brachte Hoogervorst, der Indien zu Beginn seiner Rede dazu ermuntert hatte, sich alsbald in Richtung IFRS zu bewegen, zur Äußerung seiner Überzeugung, dass nur die Übernahme der IFRS zu einem einzigen Satz qualitativ hochwertiger Bilanzierungsstandards in der Welt führen könne:

 

Dieses Unvermögen, passende Ergebnisse mit dem FASB zu liefern, zeigt ganz klar die inhärente Instabilität von Konvergenz als Maßnahme der Erreichung eines einzigen Satzes an Bilanzierungsstandards in der Welt. Aus diesem Grund sind unsere Treuhänder zu dem weisen Schluss gelangt, dass Konvergenz nie ein Ersatz für eine Übernahme der IFRS sein kann. Gott sei Dank hat der Schwung in Richtung einer Übernahme auch über die Finanzmarktkrise hinweg in vielen Ländern unvermindert angehalten.

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