Argentinische Banken werden ab 2018 mit IFRS konvergierte Standards anwenden

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12.03.2014

Die argentinische Zentralbank (BCRA) hat angekündigt, dass sie ihre Rechnungslegungsstandards für Banken mit den IFRS konvergieren will und dass die neuen Standards ab 2018 anzuwenden sein sollen.

Derzeit müssen Unternehmen, die der Aufsicht der nationalen Wertpapieraufsicht von Argentinien (Comisión Nacional de Valores, CNV) unterliegen, ihre Abschlüsse nach IFRS erstellen. Unternehmen, die einem anderen Regulierer als der CNV unterstellt sind dürfen derzeit die IFRS nicht anwenden: Banken müssen die Bilanzierungsvorschriften der Zentralbank von Argentinien (BCRA) anwenden, und Versicherungsunternehmen müssen die Bilanzierungsvorschriften der Versicherungsaufsicht befolgen. Am 12. Februar 2014 hat die BCRA jedoch Comunicación A 5541 herausgegeben, in der bekannt gemacht wird, dass die BCRA ihre Rechnungslegungsstandards mit den IFRS konvergieren will. Die konvergierten Standards sollen zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Im Fahrplan für die Konvergenz mit den IFRS motiviert die BCRA ihre Entscheidung wie folgt:

Verschiedene internationale Organisationen haben Empfehlungen hinsichtlich der Übernahme hochwertiger internationaler Rechnungslegungsstandards ausgesprochen. Argentinien, als Mitglied der Gruppe der 20 (G-20) und des Finanzstablitätsrats (FSR) sieht sich verpflichtet, mit internationalen Standards in der Finanzberichterstattung zu konvergieren.

Sie können die Ankündigung des Vorhabens mit dem entsprechendne Fahrplan (Comunicación “A” 5541) auf der Internetseite der BCRA einsehen (nur in spanischer Sprache verfügbar).

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