Kanadisches Papier zur Zwischenberichterstattung

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18.03.2014

Das kanadische Institut der Wirtschaftsprüfer (Chartered Professional Accountants of Canada bzw. Comptables professionnels agréés du Canada, CPA Canada) und das kanadische Institut von Anlegerbeziehungen (Canadian Investor Relations Institute, CIRI) haben gemeinsam den Entwurf eines Diskussionspapiers zu Strategien in Bezug auf die Zwischenberichterstattung herausgegeben. Darin wird die Sichtweise eingenommen, dass die Wahlmöglichkeiten bei der Zwischenberichterstattung im Rahmen einer Strategie genutzt werden sollten, die darauf abzielt, die Glaubwürdigkeit von Zwischenberichten zu maximieren und somit das Vertrauen der Anleger in diese zu stärken.

Der Entwurf basiert auf einer Durchsicht von Vierteljahres- und Jahresberichten verschiedener börsennotierter kanadischer Unternehmen. Der Schwerpunkt wurde darauf gelegt, Beobachtungen für die Unternehmensführung aus doeser Durchsicht abzuleiten, die bei der Erörterung und Prüfung von Zwischenberichten nützlicher sein würden als die bloße Einhaltung der Vorschriften in  IAS 34 Zwischenberichterstattung und der kanadischen Angabevorschriften.

In dem Papier wird festgehalten, dass die Vorschriften für Zwischenberichte weniger umfassend sind als die für Jahresberichte und somit Raum für Ermessensentscheidungen sowohl im Abschluss als auch im Lagebericht lassen. Die folgenden Bereiche, in denen Ermessensentscheidungen möglich sind, werden im Entwurf genannt:

  • Die Art der Aktivitäten des Unternehmens kann ausschlaggebend dafür sein, wie detailliert und wie umfangreich Wiederholungen aus früheren Zwischenberichten erfolgen sollen. So werden in der Entwicklung befindliche Unternehmen detaillierter über ihre Aktivitäten in den einzelnen Berichtsperioden berichten als lang etablierte Unternehmen, deren Aktivitätszyklen leicht vorhersagbar sind.
  • Einigen Unternehmen mag es nützen, zusätzlich zu den Vergleichsinformationen in Bezug auf Posten der Ergebnisrechnung  im Vergleich zum Vorjahr wie in IAS 34 gefordert auch Vergleichsinformationen zur direkt vorhergehenden Periode anzugeben. In ähnlicher Weise wird im Entwurf einigen Unternehmen auch empfohlen, eine Kapitalflussrechnung für das gegenwärtige und das vorhergehende Quartal anzugeben.
  • Obwohl nicht in IAS 34 oder anderen regulatorischen Vorschriften gefordert könnten einige Unternehmen auch erwägen, separate Zwischenberichte für das vierte Quartal zu erstellen oder die Sichtbarkeit und die Vollständigkeit der Informationen zum vierten Quartal zu erhöhen, die im Jahresabschluss enthalten sind.

Im Diskussionspapier wird nahegelegt, dass Wahlmöglichkeiten und Ermessensentscheidungen sich auch auf vierteljährliche Ergebniskonferenzen, Erwägungen in Bezug auf die Vertraulichkeit von Informationen und die Frage, ob ergänzende Informationen zur Verfügung gestellt werden sollten, erstrecken können. Die Notwendigkeit wohl formulierter Vorgaberahmen und der Kommunikation des gewählten Ansatzes in Bezug auf die Erstellung und Darstellung von Zwischenberichten wird ebenfalls erörtert.

In Bezug auf die Lageberichterstattung werden insbesondere drei zusätzliche Erwägungen genannt: die Erwartung der Adressaten, dass es einen Ausblick gibt, die Notwendigkeit der Erörterung der Fortschritte gemessen an der Strategie des Unternehmens und Sachverhalte im Zusammenhang mit zusätzliche alternativen Profitkennzahlen.

Der Entwurf schließt mit einer Erwägung von Wesentlichkeitsbeurteilungen in Bezug auf die angegebenen Informationen, Erwägungen im Zusammenhang mit der externen Prüfung von Zwischenberichten und dem Hinweis auf die Notwendigkeit fortwährender Überprüfung der optimalen Strategie in Bezug auf die Zwischenberichterstattung.

Zum Entwurf des Diskussionspapiers kann bis zum 30. April 2014 Stellung genommen werden. Er steht Ihnen auf der Internetseite von CPA Canada zur Verfügung.

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