IASB schlägt Änderungen an IAS 1 als Ergebnis der Angabeninitiative vor

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25.03.2014

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IAS 1 'Darstellung des Abschlusses' veröffentlicht. Die Änderungen zielen darauf ab, Hürden zu beseitigen, die Ersteller in Bezug auf die Ausübung von Ermessen bei der Darstellung des Abschlusses wahrnehmen. Stellungnahmen werden bis zum 23. Juli 2014 erbeten.


Hintergrund

Der IASB hat im Dezember 2012 als Ergänzung seiner Arbeiten im Rahmen des Projekts zum Rahmenkonzept eine Initiative zu Angaben in sein Arbeitsprogramm aufgenommen. Die Initiative setzt sich aus einer Reihe kleinerer Projekte zusammen, die darauf abzielen, zu eruieren, welche Möglichkeiten bestehen, Darstellungs- und Angabevorschriften in bestehenden Standards zu verbessern und zu vereinfachen. Zu diesen Projekten gehört ein Projekt mit begrenztem Umfang zu IAS 1 Darstellung des Abschlusses, das der Sicherstellung gilt, dass Ersteller Ermessen ausüben können, wenn sie ihre Abschlüsse erstellen, da die Formulierungen im Zusammenhang mit einigen Vorschriften in IAS 1 in einigen Fällen so gelesen worden waren, dass sie das Ausüben von Ermessen verhindern.

 

Vorgeschlagene Änderungen

Im Entwurf ED/2014/1 Angabeninitiative (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1) werden Klarstellungen vier Bereichen vorgeschlagen, die die Ausübung von Ermessen zu verhindern scheinen:

  • Wesentlichkeit. Der IASB schlägt Klarstellungen vor, mit denen betont werden soll, dass (1) Information nicht durch Aggregierung oder Aufsplitterung verschleiert werden sollten, dass (2) Wesentlichkeitserwägungen auf alle Bestandteile des Abschlusses anzuwenden sind und dass (3) selbst dann die Wesentlichkeit zu berücksichtigen ist, wenn in einem Standard eine gewisse Angabe vorgeschrieben wird.
  • Darstellung der Vermögenslage und Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im sonstigen Gesamtergebnis. Der IASB schlägt vor, (1) eine Klarstellung aufzunehmen, dass die Auflistung der Ausweiszeilen in diesen Abschlussbestandteilen aus Gründen der Relevanz aufgesplittet oder zusammengefasst werden kann, und (2) zusätzliche Leitlinien in Bezug auf Zwischensummen in diesen Abschlussbestandteilen hinzuzufügen.
  • Angaben. Der IASB schlägt vor, klarzustellen, dass (1) die Verständlichkeit und die Vergleichbarkeit berücksichtigt werden sollten, wenn die Reihenfolge der Angaben bestimmt wird, und (2) die Angaben nicht in der Reihenfolge zu erfolgen haben, die in IAS 1.114 gezeigt wird.
  • Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Der IASB schlägt vor, Vorschriften und Beispiele in Bezug auf die Identifizierung von bedeutenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu streichen, die als potentiell wenig hilfreich wahrgenommen werden.

Der IASB hat in den heute veröffentlichten Entwurf auch einen Vorschlag aufgenommen, der aus einer Einreichung beim IFRS Interpretations Committee entstanden ist:

  • Darstellung von Posten des sonstigen Gesamtergebnisses, die sich aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen ergeben. Der IASB schlägt vor, klarzustellen dass der Anteil eines Unternehmens am sonstigen Gesamtergebnis von assoziierten Unternehmen oder Joint Ventures, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, aggregiert als einzelne Ausweiszeilen auf Grundlage davon, ob sie später in der Gewinn- und Verlustrechnung recycelt werden, ausgewiesen werden sollten.

 

Übergangsvorschriften und Zeitpunkt des Inkrafttretens

Der Entwurf enthält keinen vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens. Es werden auch keine gesonderten Übergangsvorschriften vorgeschlagen.

 

Weiterführende Informationen

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

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