EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Entwurf vorgeschlagener Änderungen am IFRS für KMU

  • EFRAG Image

04.03.2014

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf vorgeschlagener Änderungen am IFRS für KMU (ED/2013/9) eingereicht. Die Vorschläge sind Ausfluss der ersten umfassenden Überprüfung dieses Standards.

EFRAG begrüßt in der Stellungnahme zum Entwurf vom Oktober 2013 die Vorschläge des IASB. Insbesondere wird der Vorschlag unterstützt, die Unterschiede bei den Kernprinzipien der Bilanzierung von Ertragsteuern zwischen dem IFRS für KMU und IAS 12 Ertragsteuern zu beseitigen und die Regelungen im IFRS für KMU an jene von IAS 12 anzugleichen. EFRAG ermutigt den IASB jedoch, die Meinungen von Erstellern und Adressaten von KUM-Abschlüssen einzuholen und zu eruieren, wie pragmatische Lösungen für KMU aussehen können, die die neuen Anforderungen in Abschnitt 29 nicht ohne unzumutbare Kosten oder Anstrengungen erfüllen können.

Darüber hinaus gibt EFRAG der Meinung Ausdruck, dass der IFRS für KMU nicht auf Grundlage von Änderungen an den vollen IFRS geändert werden sollte, solange diese nicht umgesetzt worden sind. EFRAG hält die Überprüfung nach der Einführung für die beste Möglichkeit, festzustellen, ob die entsprechenden Änderungen auch für eine Übernahme in den IFRS für KMU geeignet sind.

Schließlich wiederholt EFRAG die Empfehlungen aus der Antwort auf die Bitte des IASB um Einreichung von Informationen, dass es für KMU von Nutzen seien würde, wenn im IFRS für KMU die Anwendung der Neubewertungsmethode für Sachanlagen gestattet wäre und wenn er eine Option enthielte, dass Fremdkapitalkosten und Entwicklungskostenaktiviert werden können.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.