EFRAG schlägt vor, dass sich der IASB Sachverhalten im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Anteilen an Joint Ventures annimmt

  • EFRAG Image

01.03.2014

In einem Schreiben an den IASB hat die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) darum gebeten, dass der IASB sich der Sachverhalte annimmt, die die Bilanzierung von Anteilen an gemeinschaftlichen Tätigkeiten betreffen, die die Form eines separaten Vehikels haben.

Insbesondere geht es darum, dass die Leitlinien in IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen erfordern, dass ein gemeinschaftlicher Betreiber in seinem separaten Abschluss die gleiche Art der Bilanzierung anwendet wie im Konzernabschluss, wenn er einen Anteil an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit bilanziert, der die Form eines separaten Vehikels aufweist. Die Leitlinien in IAS 27 Separate Abschlüsse dagegen sehen vor, dass Anteile an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Joint Ventures zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert im separaten Abschluss des Anlegers zu bilanzieren sind. Diese Unterschiede haben zu Problemen bei börsennotierten Unternehmen geführt, die auch ihre separaten Abschlüsse nach IFRS erstellen.

In Italien ist die Anwendung der IFRS nicht nur im Konzerabschluss börsennotierten Unternehmen, ondern auch in ihren separaten Abschlüssen vorgeschrieben. Deshalb hat sich der italienische Standardsetzer Organismo Italiano di Contabilità (OIC) 2012 und noch einmal 2013 an den IASB gewendet und ihm diese Problematik zur Kenntnis gebracht. In dem Schreiben, das EFRAG jetzt an den IASB gerichtet hat, bestätigt EFRAG die Problematik und unterstützt den OIC in der Bitte, diesen Sachverhalt zu klären. EFRAG weist darauf hin, dass eine einfache Lösung darin liegen könnte, dass der IASB IAS 27 ändert und gestattet, dass gemeinschaftlichen Tätigkeiten, die die Form eines separaten Vehikels aufweisen, im separaten Abschluss des gemeinschaftlichen Betreibers auf die gleiche Art und Weise bilanziert werden können wie Joint Ventures (also zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert).

Weiterführende Informationen in englischer Sprache finden Sie in der Presseerklärung und im Schreiben an den IASB auf der Internetseite von EFRAG.

Zugehörige Themen

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.