IDW-Schreiben zur Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinie in deutsches Recht

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05.03.2014

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) in einem Schreiben Anmerkungen zur Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinie in deutsches Recht übermittelt.

Die Richtlinie 2013/34/EU vom 26. Juni 2013 ("EU-Bilanzrichtlinie") wurde am 29. Juni 2013 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, ersetzt die 4. und 7. EU-Richtlinie und ist von den Mitgliedstaaten bis zum 20. Juli 2015 umzusetzen.

Nach Meinung des IDW sollten die daraus resultierenden Änderungen des HGB grundsätzlich auf solche Aspekte beschränkt bleiben, für die die Bilanzrichtlinie eine Änderung zwingend erfordert, um nicht erforderliche Belastungen der Unternehmen sowie neue Unsicherheiten in der Rechtsauslegung zu vermeiden – zumal die letzte umfassende HGB-Reform (BilMoG) erst fünf Jahre zurückliege.

Sie können sich das Schreiben vom 27. Februar 2014 direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

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