Zusammenarbeit zwischen IVSC und IFRS-Stiftung vereinbart

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06.03.2014

Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) und die IFRS-Stiftung haben bekanntgegeben, dass die beiden Organisationen ihre Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Anwendung der IFRS und der internationalen Bewertungsstandards (International Valuation Standards, IVS) vertiefen wollen. Schwerpunkt der Protokollvereinbarung ist eine engere Koordination in Bezug auf die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts.

In der Protokollvereinbarung wird festgehalten, dass der IVSC und die IFRS-Stiftung unabhängige Gremien sind, die ein gemeinsames Interesse an der einheitlichen Bemessung des beizulegenden Zeitwerts für Zwecke der Finanzberichterstattung und an der Sicherstellung haben, dass die Standards und Leitlinien, die vom IVSC in Bezug auf die Frage entwickelt werden, wie der beizulegende Zeitwert zu bestimmen ist, im Einklang mit den IFRS (und insbesondere mit IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts) stehen und wohl entwickelt sind.

Deshalb enthält die Protokollvereinbarung folgende Verpflichtungen:

  • IVSC:
    • Rückmeldung gegenüber dem IASB zu vorgeschlagenen Änderungen an den IFRS und Entwicklungen in der Finanzberichterstattung, die für den beizulegenden Zeitwert relevant sind,
    • Berücksichtigung der Anmerkungen des IASB bei der Entwicklung von IVS und Bewertungsvorschriften für die Finanzberichterstattung allgemein,
    • Eröffnung der Möglichkeit für den IASB, in Beiräte, Ausschüsse und Arbeitsgruppen zum Thema beizulegender Zeitwert beim IVSC aufgenommen zu werden,
    • Benachrichtigung des IASB, wenn dem IVSC Abweichungen in der Praxis in Bezug auf die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zur Kenntnis kommen.
  • IASB:
    • Rückmeldung gegenüber dem IVSC zu vorgeschlagenen Änderungen an Standards und Entwicklungen in der Bewertung, die für die Finanzberichterstattung von Belang sind,
    • Berücksichtigung der Anmerkungen des IVSC bei der Entwicklung von IFRS,
    • Eröffnung der Möglichkeit für den IVSC, in Beiräte, Ausschüsse und Arbeitsgruppen des IASB aufgenommen zu werden,
    • Benachrichtigung des IVSC, wenn dem IASB Abweichungen in der Praxis in Bezug auf die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im Abschluss zur Kenntnis kommen.

Beide Parteien verpflichten sich außerdem, sich über Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten und sich gegenseitig über aufkommende Themen, aufkommende Abweichungen und Forschung zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts zu informieren und wenn notwenig gemeinsame Gesprächsrunden anzusetzen, um jegliche relevante Sachverhalte zu adressieren, die Auswirkungen auf ihre jeweilige Arbeit und die von ihnen herausgegebenen Standards haben können.

Die englischsprachige Protokollvereinbarung und eine entsprechende Presseerklärung stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

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