Maßnahmenpaket der EU-Kommission zur langfristigen Finanzierung der europäischen Wirtschaft

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28.03.2014

Die EU-Kommission hat ein Maßnahmenpaket verabschiedet, das neue und andere Wege zur Erschließung langfristiger Finanzierungsmöglichkeiten aufzeigen und Europas Rückkehr zu einem dauerhaften Wirtschaftswachstum unterstützen soll. Die Maßnahmen bauen auf den Reaktionen auf das 'Grünbuch langfristige Finanzierung der europäischen Wirtschaft', das die EU-Kommission im März 2013 veröffentlicht hat. Zum Paket gehören auch Maßnahmen in Bezug auf die Rechnungslegung.

Ein Großteil der Debatte um das Grünbuch war der Frage gewidmet, ob die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert zu Kurzfristigkeit im Anlageverhalten führt. In vielen Stellungnahmen war auf die große Bandbreite von Faktoren verwiesen worden, die zur Kurzfristigkeit beitragen können, und es war die Meinung geäußert worden, dass die Prinzipien der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert für sich allein genommen nicht zur Kurzfristigkeit im Anlegerverhalten geführt haben (s. entsprechende Stellungnahmen von IASB, EFRAG, FEE). Die Befragten äußerten sich auch zur Bedeutung des Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung zur Sicherstellung dessen, dass zukünftige Rechnungslegungsstandards in einer Weise entwickelt werden, die langfristigen Anlagen nicht schadet. Sie wiesen auch auf die laufenden Arbeiten des IASB zur Überprüfung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten hin.

In der Mitteilung mit der Beschreibung des Maßnahmenpakets hat die EU-Kommission die Diskussion wieder ausgeweitet und nimmt auch Bezug auf die Überprüfung der Übernahmekriterien im Zusammenhang mit der geplanten EFRAG-Reform und die Bedingungen im Zusammenhang mit der fortgesetzen EU-Finanzierung der IFRS-Stiftung. Ebenfalls aufgenommen wurden Erwägungen im Zusammenhang mit der Rechnungslegung durch kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU), da die Meinung vertreten wird, dass KMU den wichtigsten Beitrag zu nachhaltigem Wachstum leisten.

Die Maßnahmen, die die Kommission ergreifen will, sind die folgenden (aus der Mitteilung wiedergegeben):

  • Im Rahmen der Übernahme des überarbeiteten IFRS 9 wird die Kommission abwägen, ob die Verwendung des beizulegenden Zeitwerts in diesem Standard insbesondere im Hinblick auf Geschäftsmodelle für langfristige Anlagen angemessen ist.
  • Die Kommission wird den IASB auffordern, die Auswirkungen seiner Entscheidungen auf die Anlagehorizonte der Anleger sowohl bei bestimmten maßgeblichen Projekten als auch bei der Entwicklung des Rahmenkonzepts angemessen zu berücksichtigen und dabei der Wiedereinführung des Vorsichtsprinzips besondere Beachtung zu schenken.
  • In der Evaluierung der IAS-Verordnung durch die Dienststellen der Kommission wird im Laufe des Jahres 2014 gemeinsam mit den Interessenträgern die Angemessenheit der Übernahmekriterien untersucht werden. Dabei wird man auch Europas Bedarf an langfristigen Finanzierungen berücksichtigen.
  • Die Dienststellen der Kommission werden 2014 ein Konsultationsverfahren zur Prüfung folgender Fragen einleiten: (i) Argumente für einen vereinfachten Rechnungslegungsstandard für die konsolidierten Jahresabschlüsse börsennotierter KMU und (ii) Nutzen eines komplett eigenständigen Rechnungslegungsstandards für nicht börsennotierte KMU zur Ergänzung der Rechnungslegungsrichtlinie.

Die folgenden Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite der EU-Kommission zur Verfügung:

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