Arbeitsgruppe des IASB bittet um Einreichungen zur Anwendung der Prinzipien von IFRS 9 auf islamische Finanzprodukte

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13.03.2014

Die IASB-Arbeitsgruppe zu der Scharia'a gemäßen Instrumenten und Transaktionen hat eine Bitte um Einreichungen veröffentlicht, die Herausforderungen gilt, die bei der Anwendung der Klassifizierungs- und Bewertungsprinzipien von IFRS 9 auf Instrumente und Transaktionen, die gemeinhin als islamische Finanzgeschäfte bezeichnet werden, auftreten können.

In der Bitte um Einreichungen wird festgehalten, dass die Gruppe nicht beurteilen wird, ob Finanzprodukte im Einklang mit den Vorschriften der Scharia'a stehen, da dies jenseits des Zustimmungsbereichs der Gruppe liege. Vielmehr beabsichtigen die Mitglieder der Gruppe, sich auf die Herausforderungen zu konzentrieren, die daraus entstehen können, die Verlautbarungen des IASB auf islamische Produkte anzuwenden, und dann dem Board gegenüber Empfehlungen auszusprechen, welche Schritte gegebenenfalls unternommen werden könnten.

Die Arbeitsgruppe wurde als Ergebnis der Agendakonsultation 2011 des IASB gegründet und hielt im Juli 2013 ein erstes Treffen in Kuala Lumpur ab. Während der Sitzung wurden vier Bereich identifiziert, derer sich die Gruppe annehmen möchte und zu denen sie Bitten um Einreichungen zu veröffentlichen beabsichtigt. Diese Bereiche werden in der Bitte um Einreichungen wie folgt benannt:

  • Anwendung der Klassifizierungs- und Bewertungsprinzipien aus IFRS 9;
  • Anwendung des vom IASB vorgeschlagenen Standards zur Leasingbilanzierung auf Idschara [islamkonforme Leasingbilanzierung];
  • ob beschränkte oder unbeschränkte Anlagekonten auf oder außerhalb der Bilanz zu zeigen sind; und
  • Gewinnausgleichsrücklagen aufgrund deutlicher Abweichungen in der Praxis.

Die heute veröffentlichte Bitte um Einreichungen ist dem ersten der vier Sachverhalte gewidmet. Stellungnehmende werden gebeten, die Frage zu beantworten, ob einige oder alle der islamischen Finanzprodukte, die sich normalerweise im Besitz von islamischen Banken befinden, für eine Klassifizierung als zu fortgeführten Anschaffungskosten gehalten qualifizieren. Wenn sie der Meinung sind, dass dies der Fall ist, werden sie gebeten, die Begründung für ihre Schlussfolgerung zu benennen. Wenn sie der Meinung sind, dass dies nicht der Fall ist, werden sie gebeten, welche Schritte der Board gegebenenfalls unternehmen sollte, um entweder die Klassifizierung dieser Instrumente klarzustellen oder IFRS 9 Finanzinstrumente zu ändern. Einreichungen sollten bis zum 1. August 2014 erfolgen.

Auf der Internetseite des IASB stehen Ihnen folgende weiterführende Informationen in englischer Sprache zur Verfügung:

Auf IAS Plus pflegen wir eine eigene Seite mit Informationen zu islamischer Rechnungslegung.

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