März

Tagesordnung für die Märzsitzung des IASB

07.03.2014

Der IASB wird vom 14. bis 21. März 2014 in verschiedenen Abschnitten in London und in Norwalk zum Teil gemeinsam mit dem FASB tagen. Außerdem sind Unterrichtseinheiten am 13. und 14. März 2014 vorgesehen. Eine Tagesordnung für die verschiedenen Sitzungen steht jetzt zur Verfügung.

Der IASB wird gemeinsam mit dem FASB zur Erörterung des Projekts Leasingverhältnisse tagen. Diese Sitzungen finden jeweils am Morgen des 18. und 19. März 2014 in den Büroräumen des FASB in Norwalk statt. Zudem wird der IASB am Dienstagnachmittag allein eine Sitzung zu Versicherungsverträgen abhalten. Den Sitzungen in Amerika folgt dann eine allein durch den IASB bestrittene Sitzung am 21. März 2014 in London. Der IASB wird dort verschiedene Sachverhalte des Interpretations Committee, Restanten im Projekt zu fruchttragenden Pflanzen, vorgeschlagene Änderungen an IAS 1 sowie verschiedene Themen im Zusammenhang mit seiner Angabeninitiative erörtern. Ferner wird das Rahmenkonzept Gegenstand von Erörterungen am 14. März 2014 sein.

Die genaue Tagesordnung für die Sitzung mit Datum 7. März 2014 finden Sie hier. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren. Übersetzungen von Mitschriften werden wir ebenfalls dort zur Verfügung stellen.

Zusammenarbeit zwischen IVSC und IFRS-Stiftung vereinbart

06.03.2014

Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) und die IFRS-Stiftung haben bekanntgegeben, dass die beiden Organisationen ihre Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Anwendung der IFRS und der internationalen Bewertungsstandards (International Valuation Standards, IVS) vertiefen wollen. Schwerpunkt der Protokollvereinbarung ist eine engere Koordination in Bezug auf die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts.

In der Protokollvereinbarung wird festgehalten, dass der IVSC und die IFRS-Stiftung unabhängige Gremien sind, die ein gemeinsames Interesse an der einheitlichen Bemessung des beizulegenden Zeitwerts für Zwecke der Finanzberichterstattung und an der Sicherstellung haben, dass die Standards und Leitlinien, die vom IVSC in Bezug auf die Frage entwickelt werden, wie der beizulegende Zeitwert zu bestimmen ist, im Einklang mit den IFRS (und insbesondere mit IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts) stehen und wohl entwickelt sind.

Deshalb enthält die Protokollvereinbarung folgende Verpflichtungen:

  • IVSC:
    • Rückmeldung gegenüber dem IASB zu vorgeschlagenen Änderungen an den IFRS und Entwicklungen in der Finanzberichterstattung, die für den beizulegenden Zeitwert relevant sind,
    • Berücksichtigung der Anmerkungen des IASB bei der Entwicklung von IVS und Bewertungsvorschriften für die Finanzberichterstattung allgemein,
    • Eröffnung der Möglichkeit für den IASB, in Beiräte, Ausschüsse und Arbeitsgruppen zum Thema beizulegender Zeitwert beim IVSC aufgenommen zu werden,
    • Benachrichtigung des IASB, wenn dem IVSC Abweichungen in der Praxis in Bezug auf die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zur Kenntnis kommen.
  • IASB:
    • Rückmeldung gegenüber dem IVSC zu vorgeschlagenen Änderungen an Standards und Entwicklungen in der Bewertung, die für die Finanzberichterstattung von Belang sind,
    • Berücksichtigung der Anmerkungen des IVSC bei der Entwicklung von IFRS,
    • Eröffnung der Möglichkeit für den IVSC, in Beiräte, Ausschüsse und Arbeitsgruppen des IASB aufgenommen zu werden,
    • Benachrichtigung des IVSC, wenn dem IASB Abweichungen in der Praxis in Bezug auf die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im Abschluss zur Kenntnis kommen.

Beide Parteien verpflichten sich außerdem, sich über Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten und sich gegenseitig über aufkommende Themen, aufkommende Abweichungen und Forschung zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts zu informieren und wenn notwenig gemeinsame Gesprächsrunden anzusetzen, um jegliche relevante Sachverhalte zu adressieren, die Auswirkungen auf ihre jeweilige Arbeit und die von ihnen herausgegebenen Standards haben können.

Die englischsprachige Protokollvereinbarung und eine entsprechende Presseerklärung stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Rückmeldungen bei der gemeinsamen Veranstaltung von EFRAG und KSR zum Rahmenkonzept

06.03.2014

Der polnische Standardsetzer KSR hatte am 19. November 2013 gemeinsam mit der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) zu einer öffentlichen Diskussion zum Rahmenkonzept eingeladen. Eine Zusammenfassung der dabei geäußerten Sichtweisen wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Die Veranstaltung war Teil einer Reihe von Einbindungsveranstaltungen, die in ganz Europa abgehalten wurden, um die Vorschläge im Diskussionspapier DP/2013/1 Eine Überprüfung des Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung mit den europäischen Anwendern zu erörtern. Die Ergebnisse der Diskussionen in Warschau sind Ihnen hier auf der Internetseite von EFRAG zugänglich.

WPK-Stellungnahme zum IASB-Entwurf vorgeschlagener Änderungen am IFRS für KMU

06.03.2014

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf vorgeschlagener Änderungen am IFRS für KMU (ED/2013/9) eingereicht.

In ihrer Stellungnahme zum Entwurf vom Oktober 2013 begrüßt die WPK grundsätzlich den Vorschlag des IASB, die Abbildung latenter Steuern im IFRS für KMU konzeptionell an IAS 12 Ertragsteuern zu orientieren. Vor dem Hintergrund der Komplexität von latenten Steuern schlägt die WPK jedoch vor, die im IFRS für KMU vorhandene, allerdings auf Teilbereiche beschränkte Ausnahme in Bezug auf übermäßige Kosten und Mühen auf den gesamten Bereich der latenten Steuern im Standard auszudehnen. Zudem spricht sich die WPK gegen eine rückwirkende Anwendung der Änderungsvorschläge im IFRS für KMU aus.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite der WPK herunterladen.

Nächste PRC-Sitzung am 19. März

06.03.2014

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat bekanntgegeben, dass die nächste Sitzung ihres Ausschusses für Planung und Ressourcen (Planning and Resource Committee, PRC) am 19. März 2014 stattfinden wird.

Schwerpunkt der Sitzung werden Überlegungen zur pro-aktiven Arbeit von EFRAG und den nationalen Standardsetzern sein: Stand der derzeitigen Projekte, neue Projekte, die Frage, welche der Projekte in die kommende Agendakonsultation des IASB eingebracht werden können, die Frage, wie künftig die Koordinierung der Projektarbeit unter eine möglichen neuen EFAG-Struktur aussehen kann.

Die Möglichkeit zur Anmeldung und weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG. Von dort können Sie sich auch die genaue Tagesordnung für die Sitzung herunterladen.

FASB schlägt Prozess für die Verbesserung seiner Entscheidungsfindung in Bezug auf Angaben vor

05.03.2014

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat einen Entwurf veröffentlicht, in dem ein Entscheidungsprozess vorgeschlagen wird, den vom Board und von seinem Stab angewendet werden kann, wenn bestimmt wird, welche Angaben in Zwischen- und Jahresabschlüssen gefordert werden sollen. Außerdem sind Anmerkungen dazu enthalten, welche Arten von Informationen nicht im Anhang gefordert werden sollten.

Nach dem Entwurf ist vorgesehen, dass die folgenden drei Arten von Informationen im Anhang zur Verfügung gestellt werden sollten:

  • zusätzliche Informationen zu bestimmten Ausweiszeilen;
  • allgemeine Information über das Wesen des Unternehmens, seine Tätigkeiten, bestimmte Beschränkungen oder Privilegien, denen das Unternehmen unterliegt bzw. die es hat, sowie andere Vor- und Nachteile im Vergleich zu anderen Unternehmen;
  • Informationen zu vergangegenen Ereignissen und gegenwärtigen Umständen und Bedingungen, die Auswirkungen auf den Kapitalfluss haben oder haben können, aber nicht einzelne Ausweiszeilen betreffen.

Zu den Arten von Informationen, die nicht in den Angaben verlangt werden sollten, gehören die folgenden:

  • Informationen, die für die Lieferer von Ressourcen für eine bedeutende Anzahl von Unternehmen relevant sind,
  • Informationen, deren Bereitstellung zu kostenaufwendig wäre,
  • bestimmte zukunftsgerichtete Informationen (beispielsweise Vorhersagen von Ergebnissen, die jenseits der Kontrolle des Unternehmens liegen) mit Ausnahme der folgenden Informationen, die wichtig sein könnten:
    • Schätzungen und Annahmen, die als Eingabe für Bewertungen dienen,
    • bestehende Pläne und Strategien in Bezug auf Sachverhalte, die innerhalb der Kontrolle der Unternehmensleitung liegen,
    • Auswirkungen bestimmter künftiger Änderungen in bestehenden Umständen auf bestimmte Ausweiszeilen oder das Unternehmen als Ganzes.

Bei Verabschiedung würde der Entwurf ein zusätzliches Kapital in der Konzeptverlautbarung Nr. 8 Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung. Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 14. Juli 2014 erbeten.

Angabefragen werden derzeit international weit diskutiert und es werden viele Studien und Berichte dazu veröffentlicht - die jüngsten Beispiele sind das Papier des AASB zu Wesentlichkeit bei Angaben und der Bericht des ICAEW mit der Forderung nach Änderungen bei den Angaberegeln. Obwohl viel der Kritik in diesem Zusammenhang gegen die Ersteller, Prüfer und Regulierer mit ihrer "Abhakmentalität" gerichtet ist, hielt der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst in seiner Ankündigung des Zehn-Punkte-Plans für Angaben fest, dass eine Änderung der mentalen Einstellung bei allen involvierten Parteien notwendig sei - auch bei den Standardsetzern selbst. Aus diesem Grund hat der IASB zwei Projekte zu Angaben aufgenommen: die sogenannte kurzfristige Angabeninitiative, die darauf abzielt, Formulierungen und Vorschriften in IAS 1 Darstellung des Abschlusses zu verbessern, durch die sich Ersteller, Prüfer und Regulierer veranlasst sehen, zur Angabenüberlast beizutragen, (ein Entwurf wird noch diesen Monat erwartet) und ein Forschungsprojekt zu einem Angabenrahmenkonzept, das den allgemeineren Herausforderungen gewidmet ist, die die Wirksamkeit von Angaben betreffen. Der jetzt vorgeschlagene Entscheidungsprozess des FASB für die Bestimmung, was überhaupt an Angaben gefordert werden sollte, zeigt, wie ein allgemeinerer, übergreifender Ansatz für die Adressierung des Problems der Angabenüberlast im Kontext eines Angabenrahmenkonzepts aussehen könnte.

Weiterführende Informationen:

IDW-Schreiben zur Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinie in deutsches Recht

05.03.2014

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) in einem Schreiben Anmerkungen zur Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinie in deutsches Recht übermittelt.

Die Richtlinie 2013/34/EU vom 26. Juni 2013 ("EU-Bilanzrichtlinie") wurde am 29. Juni 2013 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, ersetzt die 4. und 7. EU-Richtlinie und ist von den Mitgliedstaaten bis zum 20. Juli 2015 umzusetzen.

Nach Meinung des IDW sollten die daraus resultierenden Änderungen des HGB grundsätzlich auf solche Aspekte beschränkt bleiben, für die die Bilanzrichtlinie eine Änderung zwingend erfordert, um nicht erforderliche Belastungen der Unternehmen sowie neue Unsicherheiten in der Rechtsauslegung zu vermeiden – zumal die letzte umfassende HGB-Reform (BilMoG) erst fünf Jahre zurückliege.

Sie können sich das Schreiben vom 27. Februar 2014 direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

IFRS-Taxonomie für 2014 verfügbar

05.03.2014

Die IFRS-Stiftung hat die IFRS-Taxonomie 2014 veröffentlicht. Die IFRS-Taxonomie ist eine Übersetzung der IFRS in die Unternehmensberichterstattungssprache XBRL (eXtensible Business Reporting Language).

Die Taxonomie für 2014 steht im Einklang mit den IFRS, wie sie vom IASB mit Stand 1. Januar 2014 herausgegeben wurden, und dem IFRS für KMU wie am 9. Juli 2009 herausgegeben und enthält die XBRL-Etiketten für sämtliche IFRS-Angabevorschriften. Die seit der Veröffentlichung der Taxonomie 2013 herausgegeben Ergänzungen vom September 2013 und Januar 2014 wurden in die Taxonomie 2014 integriert.

Bitte beachten Sie, dass die Taxonomie 2014 im Vergleich zu den Vorgängerversionen anders aufgebaut ist - sie enthält jetzt separate Module für die vollen Standards, den IFRS für KMU und die Praxisleitlinien zur Lageberichterstattung.

Die IFRS-Taxonomiedateien können Sie zusammen mit Begleitmaterialien hier von der Internetseite der IFRS-Stiftung herunterladen.

EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Entwurf vorgeschlagener Änderungen am IFRS für KMU

04.03.2014

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf vorgeschlagener Änderungen am IFRS für KMU (ED/2013/9) eingereicht. Die Vorschläge sind Ausfluss der ersten umfassenden Überprüfung dieses Standards.

EFRAG begrüßt in der Stellungnahme zum Entwurf vom Oktober 2013 die Vorschläge des IASB. Insbesondere wird der Vorschlag unterstützt, die Unterschiede bei den Kernprinzipien der Bilanzierung von Ertragsteuern zwischen dem IFRS für KMU und IAS 12 Ertragsteuern zu beseitigen und die Regelungen im IFRS für KMU an jene von IAS 12 anzugleichen. EFRAG ermutigt den IASB jedoch, die Meinungen von Erstellern und Adressaten von KUM-Abschlüssen einzuholen und zu eruieren, wie pragmatische Lösungen für KMU aussehen können, die die neuen Anforderungen in Abschnitt 29 nicht ohne unzumutbare Kosten oder Anstrengungen erfüllen können.

Darüber hinaus gibt EFRAG der Meinung Ausdruck, dass der IFRS für KMU nicht auf Grundlage von Änderungen an den vollen IFRS geändert werden sollte, solange diese nicht umgesetzt worden sind. EFRAG hält die Überprüfung nach der Einführung für die beste Möglichkeit, festzustellen, ob die entsprechenden Änderungen auch für eine Übernahme in den IFRS für KMU geeignet sind.

Schließlich wiederholt EFRAG die Empfehlungen aus der Antwort auf die Bitte des IASB um Einreichung von Informationen, dass es für KMU von Nutzen seien würde, wenn im IFRS für KMU die Anwendung der Neubewertungsmethode für Sachanlagen gestattet wäre und wenn er eine Option enthielte, dass Fremdkapitalkosten und Entwicklungskostenaktiviert werden können.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Zweite gemeinsame Veranstaltung von EFRAG, EFFAS, ABAF und IASB

04.03.2014

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), der europäische Verband der Finanzanalysten (European Federation of Financial Analysts Societies, EFFAS), die belgische Vereinigung der Finanzanalysten (Association Belge des Analystes Financiers, ABAF) und der International Accounting Standards Board (IASB) haben die zweite Veranstaltung in ihrer gemeinsamen Reihe von Einbindungsveranstaltungen angekündigt, in deren Rahmen relevante Finanzberichterstattungsthemen mit den Adressaten erörtert werden sollen.

Die zweite Veranstaltung findet am 7. Juli 2014 von 13:30h bis 19:30h in Brüssel statt. Erörtert werden soll Macro Hedge Accounting und die Frage, inwieweit dadurch dynamisches Risikomanagement abgebildet werden kann. Teilnehmen wird auch IASB-Mitglied Martin Edelmann, der die Vorschläge des IASB erläutern wird.

Die Veranstaltung ist in erster Linie an Adressaten von Abschlüssen gerichtet, aber auch interessierte "Nichtadressaten" sind herzlich eingeladen. Die Teilnehmer werden die Möglichkeit haben, Fragen zu stellen und ihre Meinung zum Thema geltend zu machen. Anmeldungen zur der Veranstaltung werden bis zum 30. Juni 2014 erbeten. Die Teilnahme ist kostenfrei. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Eine erste Veranstaltung in der Reihe findet wie angekündigt am 1. April 2014 von 18:00h bis 20:00h in Brüssel statt. Erörtert wird die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse.

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