Mai

Tagesordnung für die Maisitzung des IASB

09.05.2014

Der IASB wird vom 20. bis 22. Mai 2014 in seinen Räumen in London tagen. Gemeinsam mit dem FASB wird das Projekt zu Leasingverhältnisse diskutiert werden. Der IASB wird außerdem Versicherungsverträge, den IFRS für KMU, die Equity-Methode, das Rahmenkonzept sowie latente Steuern für unrealisierte Verluste erörtern.

Die genaue Tagesordnung für die Sitzung mit Datum 9. Mai 2014 finden Sie hier. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren. Übersetzungen von Mitschriften werden wir ebenfalls dort zur Verfügung stellen.

EFRAG-Aufsichtsrat tagt am 22. Mai

09.05.2014

Der Aufsichtsrat der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am Donnerstag, 22. Mai 2014 in Brüssel tagen.

Ab 14:15 Uhr steht die Sitzung Beobachtern offen. Ein wichtiger Punkt, der besprochen wird, wird ein Schreiben an die IFRS-Stiftung in Bezug auf die "Qualitätskontrolle" der IFRS sein. Außerdem wird es Berichte zu jüngsten in Entwicklung von Beoabachtern der EU-Kommission und von ESMA geben. In der englischsprachigen Presseerklärung von EFRAG finden Sie die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter und die vollständige Tagesordnung der Sitzung.

Aktualisierter EFRAG-Bericht zum Status des Übernahmeprozesses

09.05.2014

EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass der IASB am 6. Mai 2014 'Bilanzierung von Erwerben von Anteilen an einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit (Änderungen an IFRS 11)' herausgegeben hat.

Mit den Änderungen an IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen wird die Bilanzierung von Erwerben von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit klargestellt, wenn diese einen Geschäftsbetrieb darstellen. Die Änderungen treten für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. EFRAG geht derzeit davon aus, dass eine Übernahme der Änderungen für die Anwendung in Europa im ersten Quartal 2015 erfolgen wird.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht mit Datum vom 9. Mai 2014 hier herunterladen.

IDW nimmt Stellung zur Überprüfung der Governance- und Aufsichtsstrukturen des IPSASB

09.05.2014

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat eine Stellungnahme zu dem Konsultationspapier veröffentlicht, dass die zur Überprüfung der Governance- und Aufsichtsstrukturen des Rats für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) eingerichtete Gruppe im Januar 2014 herausgegeben hat.

Das IDW befürwortet die Einrichtung einer Aufsicht für das IPSASB, hält jedoch keinen der drei Vorschläge der im Konsultationspapier für optimal. Das Paier hatte unter anderem die folgenden Vorschläge beinhaltet:

  • Überwachung und Aufsicht des IPSASB durch das Überwachungsgremium und die Treuhänder der IFRS-Stiftung,
  • Separate, vom IFAC unabhängige Überwachungs- und Aufsichtsgremien, während der IPSASB generell unter dem IFAC angesiedelt bleibt, oder
  • Neuetablierung des IPSASB außerhalb des IFAC mit eigenen Überwachungs- und Aufsichtsgremien.

In seiner Stellungnahme lehnt das IDW beide Optionen für eine Aufsicht außerhalb der IFAC grundsätzlich ab und erläutert, warum es den dritten Vorschlag für problematisch hält.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des IDW herunterladen. Zugang zu allen zu Konsultation eingegangenen Stellungnahmen haben Sie über unsere Nachricht vom 7. Mai 2014.

Stand der Übernahme in der EU und Daten des Inkrafttretens von IASB-Verlautbarungen

08.05.2014

Vor dem Hintergrund der Veröffentlichung der Änderungen an IFRS 11 haben wir unsere Zusammenfassung aktualisiert, der Sie die jeweiligen Daten des Inkrafttretens neuer, geänderter und überarbeiteter Standards und Interpretationen des IASB entnehmen können.

Der IASB hat vorgestern Bilanzierung von Erwerben von Anteilen an einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit (Änderungen an IFRS 11) herausgegeben und damit IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen so geändert, dass der Erwerber von Anteilen an einer gemeinsamen Tätigkeit, die einen Geschäftsbetrieb darstellen wie in IFRS 3 definiert, alle Prinzipien in Bezug auf die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen aus IFRS 3 und anderen IFRS anzuwenden hat, solange diese nicht im Widerspruch zu den Leitlinien in IFRS 11 stehen.

Sie finden unsere aktualisierte Übersicht hier: Inkrafttreten neuer Standards und Übernahmestand in Europa (Stand vom 8. Mai 2014).

Ergebnisse der 16. Sitzung des HGB-Fachausschusses des DRSC

08.05.2014

Der Ergebnisbericht der 16. Sitzung des HGB-Fachausschusses am 24. und 25. April 2014 steht jetzt zur Verfügung.

Während der Sitzung wurden folgende Themen besprochen:

  • Überarbeitung DRS 4 Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss
  • Überarbeitung DRS 17 Organvergütung - Stand der Diskussion in der Arbeitsgruppe
  • Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss
  • Überarbeitung von DRS - DRS 8 und DRS 9

Zum Ergebnisbericht auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

Gesammelte Rückmeldungen zum Konsultationspapier zur Governance des IPSASB

07.05.2014

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), unter deren Ägide die Konsultation zur künftigen Governance des Rats für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) durchgeführt wird, hat die eingegangenen Stellungnahmen veröffentlicht.

Die Konsultation war im Januar 2014 angestoßen worden und hatte unter anderem die folgenden Vorschläge beinhaltet:

  • Überwachung und Aufsicht des IPSASB durch das Überwachungsgremium und die Treuhänder der IFRS-Stiftung,
  • Separate, vom IFAC unabhängige Überwachungs- und Aufsichtsgremien, während der IPSASB generell unter dem IFAC angesiedelt bleibt, oder
  • Neuetablierung des IPSASB außerhalb des IFAC mit eigenen Überwachungs- und Aufsichtsgremien.

Die Debatte wurde kontrovers geführt, und Unterstützung für alle Vorschläge wurde geäußert. Die OECD hat jetzt ein Dokument mit allen eingegangenen Stellungnahmen veröffentlicht (alle Stellungnahmen in alphabetischer Reihenfolge in einem Dokument von über 200 Seiten).

'Von der Bedeutung und den Herausforderungen der Standardsetzung für den globalen Finanzmarkt'

07.05.2014

Der stellvertretende Vorsitzende des IASB, Ian Mackintosh, hat eine Rede gehalten, in der er betont, dass es zwar eine überwältigende Mehrhheit für die Unterstützung der Arbeit des IASB gibt, dass diese Arbeit aber auch umstritten und herausfordernd für alle Beteiligten sein kann.

Mackintosh widmet seine Rede drei großen 'S', die die Arbeit des IASB zur Herausforderung machen: "Sovereignty, Structure and Standardisation" - also Standarsetzungshoheit, Struktur und Standardisierung.

Die Aufgabe der Standardsetzungshoheit, so Mackintosh, stellt die Kosten dafür dar, dass man international vereinbarte Standards anwenden kann. Dazu gehöre auch, der Versuchung zu widerstehen, diese Standards auf nationaler Ebene zu verändern. Der IASB sei sich der Bedenken bewusst, die mit der Aufgabe der Souveränität einhergehe, und es gebe verschiedene Sicherheitsmechanismen, die verhindern sollen, dass der IASB einfach nur Verlautbarungen aus dem Elfenbeinturm erlasse. So zitiert Mackintosh den Übernahmeprozess in der EU, der mehrere Schritte umfasst, um sicherzustellen, dass vom IASB veröffentlichte Standards nicht einfach automatisch übernommen werden. Mackintosh hält dies für legitim, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass der Druck des Marktes dafür sorge, dass internationale Standards nur sehr selten in diesem Prozess geändert oder nicht übernommen werden. In Europa habe es nur einen Fall gegeben, in dem ein Standard nicht vollständig übernommen worden sein, und der IASB hoffe, dass dies mit der Entwicklung eines Standards zu Macro Hedge Accounting überwunden werden könne. Gleichzeitig verweist Mackintosh auch auf die Einrichtung des 2013 gegründeten beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF), der Bedenken nationaler oder regionaler Standardsetzer frühzeitig Rechnung tragen und somit die rasche Übernahme von Verlautbarungen erleichtern soll.

Die Struktur des IASB sei ungewöhnlich, da er ein privatrechtliches Gremium sei, das im öffentlichen Interesse tätig ist. Als Begründung verweist Mackintosh auf das Spannungsfeld zwischen Effizienz und Legitimität. Am einen Ende fänden sich beispielsweise Ratingagenturen, die rasch agierten, aber deren Legitimität gering sei. Am anderen Ende fänden sich die Vereinten Nationen, mit höchster Legitimität, aber geringer Handlungsgeschwindigkeit und -möglichkeit. Der IASB wurde in der Mitte dieses Spannungsfeldes angesiedelt, da seine Standards hauptsächlich im Privatsektor angewendet werden, er aber im öffentlichen Interesse handelt. Wie viele internationale Gremien beziehe der IASB seine Legitimität dabei aus seiner Mitgliedschaft - nicht nur innerhalb des Boards, sondern auch im Überwachungsgremium, dem beispielsweise auch die Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht und der EU-Binnenmarktkommissar angehören. Zusätzliche Legitimität ergäbe sich aus Offenheit und Transparenz.

Die Standardisierung, also die globale Standardsetzung, sei die dritte große Herausforderung. Auch wenn die Unterstützung für global geltende Standards groß sei, sei die Festlegung, wie der internationale Ansatz aussehen solle, oft heiß umstritten. Dies werde durch kulturelle Unterschiede, bisherige Praxis und Rechnungslegungstradition nur verstärkt, die auch in den Industrienationen und den aufstrebenden Volkswirtschaften sehr unterschiedlich ausgeprägt seien. Als Beispiel führt Mackintosh in diesem Fall den Umgang mit dem Konzept der Vorsicht an. Bei der Streichung des Ausdruck aus dem Rahmenkonzept 2010 habe es sogar innerhalb Europas eine Spaltung gegeben, wobei Parteien in Großbritannien, Frankreich und Italien für eine Wiederaufnahme des Begriffs seien, während wichtige Stimmen in Deutschland (neben Stimmen aus Australien und Kanada) die Entscheidung des IASB unterstützten, da die IFRS bereits ihrem Wesen nach das Vorsichtsprinzip enthielten. Mackintosh betont, dass diese Debatte eher Unterschiede kultureller Art belege als eine rein fachliche Diskussion sei - und auch dem müsse der IASB in seiner Standardisierung der Rechnungslegung Rechnung tragen.

Sie können sich die vollständige Rede von Mackintosh in englischer Sprache direkt von der Internetseite des IASB herunterladen.

IASB und IFASS veröffentlichen Vereinbarung über die Zusammenarbeit

07.05.2014

Der International Accounting Standards Board (IASB) und die Standardsetzer, die im Internationalen Forum der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) vertreten sind, habe eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, die die Arbeitsbeziehung zwischen dem IASB und anderen Standardsetzern klarstellt.

Der Zweck der Vereinbarung liegt darin, einige Kernprinzipien der Zusammenarbeit zwischen dem IASB und anderen Rechnungslegungsstandardsetzern festzulegen, die die Wirksamkeit und Geschwindigkeit der internationalen Rechnungslegungsstandardsetzung verbessern sollen. Die übergreifenden Prinzipien der Vereinbarungen spiegeln wider, dass die beteiligten Parteien sich auf folgende Merkmale ihrer Zusammenarbeit verständigt haben: (1) enge Zusammenarbeit bei gleichzeitiger Respektierung der jeweiligen Unabhängigkeit, (2) Transparenz und Offenheit, (3) gegeseitiges Vertrauen und gegenseitiger Respekt und (4) gemeinsames Pflichtbewusstsein, gemeinsame Verantwortung und gemeinsame Rechenschaftspflicht in Bezug auf die Erreichung eines gemeinsamen Ziels im öffentlichen Interesse.

Die folgenden Verpflichtungen werden in der Vereinbarung festgehalten:

Der IASB verpflichtet sich,

  • sich aktiv mit den anderen Rechnungslegungsstandardsetzern auseinanderzusetzen und sicherzustellen, dass ihre Sichtweisen und Rückmeldungen getreu und vollständig als Teil der Ergebnisse der Einbindung der Anwender dem IASB zur Kenntnis gebracht werden,
  • notwendige Kontakte, Kommunikation und Untrstützung zwischen dem IASB und anderen Rechnungslegungsstandardsetzern zur Verfügung zu stellen,
  • die Unabhängigkeit der anderen Rechnungslegungsstandardsetzer zu respektieren und anzuerkennen, dass diese nach ihren eigenen rechtskreisspezifischen Vorgaben arbeiten und
  • seine Einbindungsveranstaltungen und Feldversuche in einer Zusammenarbeit mit den anderen Rechnungslegungsstandardsetzern zu entwickeln, die bei Wahrung seiner Unabhängigkeit so eng wie möglich ist, damit die Konsultationskosten für Anwender begrenzt werden.

Die Rechnungslegungsstandardsetzer verpflichten sich,

  • den IASB in seiner Rolle als Entwickler hochwertiger, verständlicher, durchsetzbarer und globaler Rechnungslegungsstandards zu unterstützen und ihm dabei zuzuarbeiten,
  • die Anwender in ihren Rechtskreisen/Regionen zu ermutigen, sich duch Rückmeldung ihnen selbst oder dem IASB gegenüber am Konsultationsprozess zu fachlichen Standardsetzungsfragen des IASB zu beteiligen, sodass der der IASB in der Lage ist, alle relevanten Meinungen in Bezug auf seine Projekte zu verstehen,
  • regelmäßig Informationen zum Fortschritt der Anwendung der IFRS in Rechtskreisen weltweit zu übermitteln, so dass eine verlässliche, aktuelle Datenbank aufrecht erhalten werden kann, und
  • die Unabhängigkeit des IASB zu respektieren, indem sie sicherstellen, dass ihre Aktivitäten die Unabhängigkeit und die Integrität des IASB in Bezug auf seine Verpflichtung hinsichtlich der endgültigen Verbindlichkeit der IFRS nicht herausfordern oder kompromittieren.

Der IASB betont, dass die Vereinbarung im Einklang mit den Prinzipien des 2013 gegründeten beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) steht, das als Plattform für den fachlichen Dialog zwischen dem IASB und Vertretern der Rechnungslegungsstandardsetzern dient. In der Vereinbarung wird außerdem festgehalten, dass diese sich auf Zusammenarbeit bezieht, die auf gutem Glauben und ehrlichem Bemühen beruht, und keine vertragliche bindende Verlautbarung ist.

Bei der jüngsten IFASS-Sitzung, bei der die Vereinbarung abgesegnet wurde, haben die nationalen Standardsetzer auch ein 'Modell für nationale Standardsetzer' verabschiedet, das als eine Grundlage für nationale Standardsetzer dienen, auf der sie ihre Beiträge zur Qualität hochwertiger allgemeiner Finanzberichterstattung maximieren können, indem sie an der Entwicklung hochwertiger globaler Rechnungslegungsstandards mitwirken, die vom IASB herausgegeben werden. Das Modell beinhaltet Konzepte, die der Rechnungslegungsstandardsetzung zugrunde liegen sollten, und die wesentlichen Charakteristika, die Standardsetzer anstreben sollten. Das Modell ist in erster Linie für Standardsetzer in Rechtskreisen geschrieben, die die IFRS bereits übernommen haben oder anstreben, dies zu tun, aber es wird festgehalten, dass das Modell auch von Standardsetzern in anderen Bereichen genutzt werden kann und auch eine Grundlage für die Beurteilung eines Standardsetzers durch Gremien dienen kann, die einen solchen überwachen, finanzieren oder beaufsichtigen.

Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

AFRAC-Stellungnahme zum Rahmenkonzeptbulletin zum Thema Komplexität

07.05.2014

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat Stellung zum Rahmenkonzeptbulletin zum Thema Komplexität genommen, das die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und die nationalen Standardsetzer von Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien im Februar 2014 herausgegeben haben.

AFRAC begrüßt das Bulletin, da das Thema Komplexität mehr beinhalte als nur die Verständlichkeit der Finanzinformationen aus Sicht der Anwender. Das Thema Komplexität solle neben der Sicht der Anwender auch die Sicht der Ersteller wie auch der Abschlussprüfer berücksichtigen.

Der im Bulletin vorgenommenen Unterscheidung zwischen unvermeidbarer und vermeidbarer Komplexität, stimmt AFRAC grundsätzlich zu, wenngleich nicht immer eine eindeutige Kausalität zwischen den beiden vorliege und die Abgrenzung der beiden oftmals nicht eindeutig sei.

So weist AFRAC darauf hin, dass Komplexität in den Standards reduziert werden könne, wenn sie stärker prinzipienbasiert und weniger regelbasierter gestaltet würden. Gleichzeitig gesteht AFRAC ein, dass prinzipienbasierte Standards komplexer in der Anwendung (und Prüfung) sein können. AFRAC hält auch fest, dass das Argument der wirtschaftlichen Komplexität nicht unbedingt unumkehrbar ist: Standards, die komplexe Tatsachen abbilden, seien als Konsequenz oft selber komplex, aber komplexe Standards können auch einen Anreiz bilden, hochkomplexe Transaktionen zu entwickeln, um eine bestimmte bilanzielle Behandlung zu erzielen.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite von AFRAC gelangen Sie hier. Zugang zu allen Bulletins haben Sie in unserem Archiv aller verfügbaren Ausgaben des Bulletins.

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