Bewerbungsfrist für die Expertengruppe zur Evaluierung der IAS-Verordnung verlängert

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29.05.2014

Die EU-Kommission hat entschieden, zu überprüfen, ob die ursprüngliche Zielsetzung der IAS-Verordnung noch relevant ist und ob es Bereiche gibt, in denen das Funktionieren der Verordnung verbessert werden kann. Zu dem Zweck soll eine Expertengruppe eingerichtet werden. Die Bewerbungsfrist wurde jetzt bis zum 3. Juni 2014 verlängert.

Die Expertengruppe soll etwa 18 Mitglieder umfassen, die aus Organisationen, die die Interessen von Erstellern, Anlegern, Finanzanalysten, Rechnungslegern, Prüfern und anderen Interessengruppen widerspiegeln (beispielsweise aus Unternehmen, Verbänden, Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Universitäten, Forschungsinstituten, der Zivilgesellschaft, EU-Behörden, EU-Gremien und internationalen Organisationen), sowie aus Behörden der Mitgliedstaaten (einschließlich Aufsichtsbehörden und nationale Standardsetzer) stammen. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite der EU-Kommission.

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