FEE-Stellungnahme zur Bitte um Übermittlung von Informationen zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3

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20.05.2014

Der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat Stellung zur Bitte des IASB um Übermittlung von Informationen (Request for Information, RfI) genommen, in welcher dieser die Adressaten um Kommentare bittet, die dabei helfen sollen, zu bestimmen, ob IFRS 3 'Unternehmenszusammenschlüsse' entscheidungsnützliche Informationen bietet, ob es Bereiche gibt, die schwer umzusetzen sind und daher die einheitliche Anwendung des Standards gefährden können, und ob unerwartete Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung oder Durchsetzung des Standards entstanden sind.

Die FEE-Stellungnahme ist eine der ersten, die auf die RfI eingehen, die im Januar 2014 herausgegeben wurde. In der RfI waren Fachfragen zu acht Themengebieten enthalten, von denen FEE zwei besondere Aufmerksamkeit widmet. Öffentlich beobachtbare Sitzungen bei nationalen und regionalen Standardsetzern (bspw. DRSC, EFRAG) lassen schließen, dass diese beiden Themen generell am stärksten diskutiert werden.

FEE stimmt zu, dass einer der wesentlichen Punkte, der im Rahmen der Überprüfung nach der Einführung zu adressieren ist, die Frage sei, ob eine unterschiedliche Behandlung von Erwerben von Vermögenswerten und Erwerben von Geschäftsbetrieben gerechtfertigt ist. In diesem Zusammenhang weist FEE darauf hin, dass unter bestimmten Umständen und insbesondere in bestimmten Industrien eine Unterscheidung zwischen Vermögenswerten und Geschäftsbetrieben deutliche praktische Schwierigkeiten bereiten können. FEE ist daher der Meinung, dass der IASB eine klarere Definition eines Geschäftsbetriebs zur Verfügung stellen sollte.

Im Hinblick auf das Thema der jährlichen Wertminderungsprüfung von Geschäfts- oder Firmenwerten und immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer gesteht FEE ein, die Vorschrift bei deren Einführung in IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse ursprünglich unterstützt zu haben. FEE weist jedoch darauf hin, dass seit der Umsetzung dieser Vorschrift deutliche Probleme bei der Durchführung jährlicher Wertminderungsprüfungen aufgetreten sind. Gleichzeitig hält FEE fest, dass die Probleme im Zusammenhang mit dem Abschreibungsansatz weiterhin bestehen, die ursprünglich mit der Einführung jährlicher Wertminderungsprüfungen adressiert werden sollten. Deshalb unterstützen einige FEE-Mitglieder weiterhin die neue Vorschrift als die am wenigsten schlechte Lösung, während andere Mitglieder sich für eine Rückkehr zur Abschreibung aussprechen. Diese geteilten Meinungen weisen nach Meinung von FEE darauf hin, "dass der Bedarf besteht, dass der IASB die Vorteile, die der Wertminderungs- und der Abschreibungsansatz vergleichsweise aufweisen, weiter untersucht".

Zur vollständigen Stellungnahme in englischer Sprache gelangen Sie auf der Internetseite von FEE.

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