GRI will die eigene Aufsichts- und Arbeitsstruktur stärken

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27.05.2014

Die Global Reporting Initiative (GRI) schlägt Änderungen an ihrer Struktur vor, die darauf abzielen, ihre Rolle als Standardsetzer im Bereich Nachhaltigkeitsberichterstattung zu stärken und global in dieser Rolle anerkannt zu werden. Zu den vorgeschlagenen Änderungen gehören die Einrichtung eines eigenen Standardsetzungszweigs einschließlich eines neuen Rats für Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (Sustainability Reporting Standards Board, SRSB), die Überarbeitung des Konsultationsprozesses einschließlich der Schaffung eines Ausschusses für die Aufsicht über den Konsultationsprozess (Due Process Oversight Committee, DPOC) und die Einführung eines unabhängigen Berufungsprozesses durch einen entsprechenden neuen Ausschuss (Independent Appointments Committee, IAC).

Die Gesamtstruktur, die GRI sich geben möchte, umfasst neue Standardsetzungsprozesse, neue Vorgaben in Bezug auf Konsultation und Transparenz sowie die Entwicklung einer unabhängigen öffentlichen Finanzierungstruktur für die Standardsetzungsaktivitäten von GRI und hat sechs Kernziele, die sicherstellen sollen, dass die Legitimität von GRI als globalem Standardsetzer durch Erfüllung aller damit im Zusammenhang stehenden Erwartungen demonstriert wird:

    1. strikte organisatorische Trennung von Standardsetzung und sonstigen Aktivitäten,
    2. verbesserte Struktur der Standardsetzungsaktiväten,
    3. Schutz des bestehenden Prinzips, Interessen verschiedener Gruppen in die Arbeit von GRI einzubeziehen,
    4. Stärkung der Konsultationsprozesses,
    5. Entwicklung einer unabhängigen Finanzierungsgrundlage,
    6. Verbesserung der Transparenz.

Den drei neu einzurichtenden Gremien im Bereich Standardsetzung sollen folgende Aufgaben zufallen:

Rat für Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (SRSB)

  • Der SRSB ist als unabhängig agierendes Organ unter dem Dach von GRI (und allein von GRI finanziert) und allein verantwortlich für das Setzen global akzeptierter Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gedacht; dies schließt alleinige Verantwortung für alle Fachfragen ein.
  • Der SRSB entwickelt Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (Sustainability Reporting Standards, SRS), zugehörige Interpretationen und Leitlinien, und veröffentlicht Dokumente zu oft gestellten Fragen, die als verbindliche Leitlinien gelten.
  • Der SRSB erlässt verbindliche Leitlinien im öffentlichen Interesse und entscheidet allein darüber, welche Verlautbarungen dem öffentlichen Interesse entsprechen.
  • Der SRSB setzt sich aus 15 Mitglieder zusammen, die aus verschiedenen Anwenderkreisen stammen. Sie werden vom Berufungsausschuss für drei Jahre berufen und können einmal wiederberufen werden.
  • Der SRSB hat das Protokoll für den Konsultationsprozess zu befolgen (dessen Entwicklung und mögliche Änderungen auch der Konsultation unterliegen). Dies schließt das Setzen der fachlichen Agenda, Veröffentlichung von Entwürfen und die Berücksichtigung der Rückmeldungen zu diesen, die Erwägung des Einsatzes von Arbeitsgruppen, öffentliche Anhörungen und Feldversuche (wenn als notwendig erachtet), Veröffentlichung von Grundlagen für Schlussfolgerungen zu den SRS und Sicherstellung der Öffentlichkeit der Sitzungen mit Vorabveröffentlichung der Arbeitspapiere ein.

Ausschusses für die Aufsicht über den Konsultationsprozess (DPOC)

  • Der DPOC ist als unabhängiger Ausschuss unter dem Dach von GRI (und allein von GRI finanziert) und in erster Linie verantwortlich dafür gedacht, sicherzustellen, dass die Standardsetzungsaktivitäten des SRSB im Einklang mit den Vorschriften für den Konsultationsprozess erfolgen.
  • Der DPOC setzt sich aus vier normalen Mitgliedern und einem Vorsitzenden zusammen. Sie werden vom Berufungsausschuss für drei Jahre berufen und können einmal wiederberufen werden.
  • Der DPOC hat zu bestätigen, dass der Konsultationsprozess eingehalten wurde, bevor verbindliche Leitlinien veröffentlicht werden können. Eine fachliche Beurteilung vorgeschlagener SRS ist nicht Aufgabe des DPOC und fließt nicht in die Beurteilung des Konsultationsprozesses ein.

Unabhängiger Berufungsausschuss (IAC)

  • Der IAC ist als unabhängiger Ausschuss unter dem Dach von GRI (und allein von GRI finanziert) und allein verantwortlich dafür gedacht, qualifizierte, kompetente, unvoreingenommene Personen mit unabhängiger Grundeinstellung als Mitglieder des SRSB und des DPOC zu berufen.
  • Der IAC setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen (von denen eines als Vorsitzender gewählt wird) und wird vom Aufsichtsrat von GRI auf Empfehlung des globalen Nominierungsausschusses von GRI benannt.
  • Der IAC wird einmal jährlich oder bei Bedarf tagen, um frei werdende Stellen im Einklang mit vorgegebenen Kriterien und anderen Vorschriften zu besetzen.

Zu den Vorschlägen von GRI kann bis zum 9. Juli 2014 Stellung genommen werden. Auf der Internetseite finden Sie die englischsprachige Presseerklärung und Zugang zu den genauen Vorschlägen.

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