Neue GRI-Leitlinien für sektorspezifische Angaben

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13.05.2014

Die Global Reporting Initiative (GRI) hat sechs neue Dokumente mit Sektorangaben für die G4-Leitlinien erstellt.

Unter den G3- und G3.1-Leitlinien hatte GRI 'Sektorergänzungen' veröffentlicht, die zusätzliche, sektorspezifische Angaben und Vorschriften für Sachverhalte enthielten, die in bestimmten Branchen besonders häufig oder gar ausschließlich vorkommen.

Nach der Veröffentlichung der G4-Leitlinien im Mai 2013 hat die GRI die Vorgehensweise geändert und veröffentlicht nun Dokumente mit 'Sektorangaben', die im Wesentlichen aktualisierte, und umstrukturierte Fassungen der Sektorergänzungen nach G3 und G3.1 sind, die mit G4 kompatibel gestaltet wurden. Im Februar 2014 hatte GRI bereits die ersten vier Dokumente mit Sektorangaben für die folgenden Branchen veröffentlicht: Finanzdienstleistungen, Öl und Gas, Bergbau und Metalle sowie Stromversorger.

GRI hat jetzt sechs weitere Dokumente mit Sektorangaben für die folgenden Branchen veröffentlicht:

  • Flughafenbetreiber,
  • Bauträger und Immobilienhändler,
  • Veranstaltungsorganisatoren,
  • lebensmittelverarbeitende Betriebe,
  • Medien und
  • Nichtregierungsorganisationen.

Damit sind jetzt alle früheren Sektorergänzungen als Sektorangaben neu herausgegeben worden. Alle zehn Dokumente können von der Internetseite von GRI heruntergeladen werden. Weitere Dokumente mit Sektorangaben sind derzeit nicht geplant.

GRI erwartet, dass alle Unternehmen, die nach den GRI-Richtlinien Bericht erstatten, den Übergang auf G4 mit Nachhaltigkeitsberichten abgeschlossen haben werden, die nach dem 31. Dezember 2015 veröffentlicht werden. Dies schließt auch den Übergang von Sektorergänzungen auf Sektorangaben mit ein.

Auf der Internetseite von GRI finden Sie eine englischsprachige Presseerklärung zu den neuen Sektorangaben und weiteren Materialien, die GRI in jüngster Zeit erarbeitet hat.

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