Mai

Tagesordnung für die erste ITCG-Sitzung

27.05.2014

Die Beratungsgruppe zur IFRS-Taxonomie (IFRS Taxonomy Consultative Group, ITCG) des IASB wird am 29. Mai 2014 ihre erste Sitzung in London abhalten. Die zwei größten Diskussionsblöcke werden Fragen der Aufsichts- und Führungstruktur und einem ersten Satz inhaltlicher Fragen gewidmet sein.

Die Tagesordnung ist wie folgt:

Donnerstag, 29. May 2014 (09:00h-17:00h)

  • Begrüßung und Einführung der Mitglieder
  • Überblick über die IFRS-Taxonomie - laufende und künftige Aktivitäten
  • Übernahme - Diskussion einer Studie zur Übernahme der IFRS-Taxonomie in einzelnen Rechtskreisen
  • Aufsichts- und Führungsstruktur
    • der Konsultationsprozess in Bezug auf die IFRS-Taxonomie
    • Arbeitsprozesse der ITCG
    • inhaltliche Transparenz – Übersicht der Aktalisierungen der IFRS-Taxonomie
  • Inhalt
    • Prüfung vorgeschlagener Ergänzungen in Bezug auf gängige Praxis
      • Pharmazeutik und Biotechnologie
      • Transportwesen
    • Prüfung von Erlöserfassung und andere Sachverhalte
  • Technologie - Datenmodellierung im Zusammenhang mit IFRS
  • Berichte der ITCG-Mitglieder
  • Zusammenfassung und aministrativer Sitzungsteil

Weitere Informationen und die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

GRI will die eigene Aufsichts- und Arbeitsstruktur stärken

27.05.2014

Die Global Reporting Initiative (GRI) schlägt Änderungen an ihrer Struktur vor, die darauf abzielen, ihre Rolle als Standardsetzer im Bereich Nachhaltigkeitsberichterstattung zu stärken und global in dieser Rolle anerkannt zu werden. Zu den vorgeschlagenen Änderungen gehören die Einrichtung eines eigenen Standardsetzungszweigs einschließlich eines neuen Rats für Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (Sustainability Reporting Standards Board, SRSB), die Überarbeitung des Konsultationsprozesses einschließlich der Schaffung eines Ausschusses für die Aufsicht über den Konsultationsprozess (Due Process Oversight Committee, DPOC) und die Einführung eines unabhängigen Berufungsprozesses durch einen entsprechenden neuen Ausschuss (Independent Appointments Committee, IAC).

Die Gesamtstruktur, die GRI sich geben möchte, umfasst neue Standardsetzungsprozesse, neue Vorgaben in Bezug auf Konsultation und Transparenz sowie die Entwicklung einer unabhängigen öffentlichen Finanzierungstruktur für die Standardsetzungsaktivitäten von GRI und hat sechs Kernziele, die sicherstellen sollen, dass die Legitimität von GRI als globalem Standardsetzer durch Erfüllung aller damit im Zusammenhang stehenden Erwartungen demonstriert wird:

    1. strikte organisatorische Trennung von Standardsetzung und sonstigen Aktivitäten,
    2. verbesserte Struktur der Standardsetzungsaktiväten,
    3. Schutz des bestehenden Prinzips, Interessen verschiedener Gruppen in die Arbeit von GRI einzubeziehen,
    4. Stärkung der Konsultationsprozesses,
    5. Entwicklung einer unabhängigen Finanzierungsgrundlage,
    6. Verbesserung der Transparenz.

Den drei neu einzurichtenden Gremien im Bereich Standardsetzung sollen folgende Aufgaben zufallen:

Rat für Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (SRSB)

  • Der SRSB ist als unabhängig agierendes Organ unter dem Dach von GRI (und allein von GRI finanziert) und allein verantwortlich für das Setzen global akzeptierter Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gedacht; dies schließt alleinige Verantwortung für alle Fachfragen ein.
  • Der SRSB entwickelt Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (Sustainability Reporting Standards, SRS), zugehörige Interpretationen und Leitlinien, und veröffentlicht Dokumente zu oft gestellten Fragen, die als verbindliche Leitlinien gelten.
  • Der SRSB erlässt verbindliche Leitlinien im öffentlichen Interesse und entscheidet allein darüber, welche Verlautbarungen dem öffentlichen Interesse entsprechen.
  • Der SRSB setzt sich aus 15 Mitglieder zusammen, die aus verschiedenen Anwenderkreisen stammen. Sie werden vom Berufungsausschuss für drei Jahre berufen und können einmal wiederberufen werden.
  • Der SRSB hat das Protokoll für den Konsultationsprozess zu befolgen (dessen Entwicklung und mögliche Änderungen auch der Konsultation unterliegen). Dies schließt das Setzen der fachlichen Agenda, Veröffentlichung von Entwürfen und die Berücksichtigung der Rückmeldungen zu diesen, die Erwägung des Einsatzes von Arbeitsgruppen, öffentliche Anhörungen und Feldversuche (wenn als notwendig erachtet), Veröffentlichung von Grundlagen für Schlussfolgerungen zu den SRS und Sicherstellung der Öffentlichkeit der Sitzungen mit Vorabveröffentlichung der Arbeitspapiere ein.

Ausschusses für die Aufsicht über den Konsultationsprozess (DPOC)

  • Der DPOC ist als unabhängiger Ausschuss unter dem Dach von GRI (und allein von GRI finanziert) und in erster Linie verantwortlich dafür gedacht, sicherzustellen, dass die Standardsetzungsaktivitäten des SRSB im Einklang mit den Vorschriften für den Konsultationsprozess erfolgen.
  • Der DPOC setzt sich aus vier normalen Mitgliedern und einem Vorsitzenden zusammen. Sie werden vom Berufungsausschuss für drei Jahre berufen und können einmal wiederberufen werden.
  • Der DPOC hat zu bestätigen, dass der Konsultationsprozess eingehalten wurde, bevor verbindliche Leitlinien veröffentlicht werden können. Eine fachliche Beurteilung vorgeschlagener SRS ist nicht Aufgabe des DPOC und fließt nicht in die Beurteilung des Konsultationsprozesses ein.

Unabhängiger Berufungsausschuss (IAC)

  • Der IAC ist als unabhängiger Ausschuss unter dem Dach von GRI (und allein von GRI finanziert) und allein verantwortlich dafür gedacht, qualifizierte, kompetente, unvoreingenommene Personen mit unabhängiger Grundeinstellung als Mitglieder des SRSB und des DPOC zu berufen.
  • Der IAC setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen (von denen eines als Vorsitzender gewählt wird) und wird vom Aufsichtsrat von GRI auf Empfehlung des globalen Nominierungsausschusses von GRI benannt.
  • Der IAC wird einmal jährlich oder bei Bedarf tagen, um frei werdende Stellen im Einklang mit vorgegebenen Kriterien und anderen Vorschriften zu besetzen.

Zu den Vorschlägen von GRI kann bis zum 9. Juli 2014 Stellung genommen werden. Auf der Internetseite finden Sie die englischsprachige Presseerklärung und Zugang zu den genauen Vorschlägen.

Öffentliche Telefonkonferenz des PRC am 5. Juni

26.05.2014

Der Ausschuss für Planung und Ressourcen (Planning and Resource Committee, PRC) der Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 5. Juni 2014 eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten.

Es wird darum gehen, Fortschritte offener Projekte sowie nationale proaktive Projekte zu erörtern.

Weitere Informationen zur Telefonkonferenz und die Möglichkeit zur Anmeldung als Zuhörer finden sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

DRSC-Stellungnahme zur Rolle des Geschäftsmodells im Abschluss

26.05.2014

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat durch seinen IFRS-Fachausschuss Stellung zum Forschungspapier zur 'Rolle des Geschäftsmodells im Abschluss' genommen, das die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), der französische Standardsetzer Autorité des Normes Comptables (ANC) und der britische Standardsetzer Financial Reporting Council (FRC) im Dezember letzten Jahres gemeinsam veröffentlicht haben.

Der Fachausschuss stimmt der generellen Aussage aus dem Forschungspapier zu, dass das Geschäftsmodell weiterhin eine Rolle in der Finanzberichterstattung spielen sollte, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, da so Abschlüsse relevanter gestaltet werden könnten. Die Frage sei allerdings, wie das Geschäftsmodell in der Standardsetzung berücksichtigt werden solle. Dazu macht der Ausschuss folgende Anmerkungen:

  • Das Konzept sollte in Kapitel 3 des Rahmenkonzepts als verstärkendes Merkmal der getreuen Darstellung und nicht als eigenständiges Merkmal aufgenommen werden.
  • Standards sollten so gestaltet werden, dass das Geschäftsmodell aus der Finanzberichterstattung ersichtlich wird.
  • Die Rolle des Geschäftsmodells sollte vor dem Hintergrund der gesamten Finanzberichterstattung und nicht nur vor dem Hintergrund von Abschlüssen untersucht werden.
  • Eine allgemeine Berücksichtigung des Geschäftsmodells bei der Entwicklung oder Überarbeitung von Standards sei gegebenenfalls nicht sinnvoll; es könnte leichter sein, bestimmte Kriterien auf Standardebene zu entwickeln und entsprechende Rechnungslegungsvorschriften aufzunehmen.
  • Der Ausschuss sieht Schwierigkeiten bei der Bestimmung des Geschäftsmodells anhand des Bargeldzyklus.
  • Es sei auch sinnvoller, statt eines ausschließlichen Fokus auf den Bargeldzyklus einen ganzheitlichen Ansatz zu wählen, der alle Merkmale berücksichtigt, die im Forschungspapier genannt werden.
  • Die Verknüpfung zwischen dem Geschäftsmodell eines Unternehmens und der entsprechenden Rechnungslegung sei nicht immer gegeben. Es gäbe Fälle, in denen unterschiedliche Geschäftsmodelle bestehen, die nicht unbedingt eine unterschiedliche Rechnungslegung erfordern.
  • Die im Forschungspapier genannten Beispiele seien nicht immer realistisch und zeigten Probleme mit der gewählten Definition.
  • Im Forschungspapier seien keine tatsächlichen Auswirkungen auf die IFRS genannt, und der Ausschuss fragt sich, ob überhaupt Handlungsbedarf in Bezug auf bestehende Standards bestehe.

Sie finden die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache auf der Internetseite des DRSC.

ASBJ beginnt neue Diskussionspapierreihe

26.05.2014

Der japanische Standardsetzer (Accounting Standards Board of Japan, ASBJ) hat die erste Ausgabe einer neuen Reihe von kurzen Diskussionspapieren veröffentlicht, die darauf abzielt, die internationale Diskussion rund um die Finanzberichterstattung zu fördern. Die erste Ausgabe trägt den Titel 'Ist das sonstige Gesamtergebnis unnötig?'.

In dem Papier wird die Möglichkeit untersucht, die Verwendung des sonstigen Gesamtergebnisses (other comprehensive income, OCI) im Abschluss zu minimieren oder gar abzuschaffen. Dabei wird die Entscheidungsnützlichkeit von Finanzinformationen untersucht, wenn immer dieselbe Bewertungsgrundlage für die Bewertung eines Vermögenswerts oder einer Schuld sowohl aus der Perspektive der finanziellen Leistung eines Unternehmens als auch aus der Perspektive der Finanzlage eines Unternehmens angewendet werden müsste (die Abschaffung des sonstigen Gesamtergebnisses würde bedeuten, dass es unmöglich wäre, zwei verschiedene Bewertungsgrundlagen für die Bewertung desselben Vermögenswerts oder derselben Schuld zu verwenden).

Der ASBJ kommt zu dem Schluss, dass immer dieselbe Bewertungsgrundlage zu verwenden unrealistisch sei, da die Adressaten immer forderten, mehr Informationen zu Zeitwerten bewertet in der Bilanz zu zeigen. Außerdem weist der ASBJ darauf hin, dass im Rahmenkonzept selbst darauf hingewiesen werde, dass die Zielsetzung der Bilanz und der Ergebnisrechnung nicht notwendigerweise kongruent sein müssten. Daher könne die Verwendung von unterschiedlichen Bewertungsgrundlagen die Entscheidungsnützlichkeit der dargestellten Finanzinformationen bisweilen verbessern. Insgesamt kommt der ASBJ zu dem Schluss, dass es "nicht sachgerecht und nicht darstellbar" sei, das Ziel zu verfolgen, die Verwendung des sonstigen Gesamtergebnisses zu minimieren oder abzuschaffen. Im Gegenteil, die weitere Verwendung des sonstigen Gesamtergebnisses ist nach Meinung des ASBJ sogar unabdingbar zum Erhalt der Entscheidungsnützlichkeit von Finanzinformationen.

Zugang zum englischsprachigen Diskussionspapier haben Sie auf der Internetseite des ASBJ.

Tagesordnung für die nächste EEG-Sitzung

26.05.2014

Die Gruppe der aufstrebenden Volkswirtschaften (Emerging Economies Group, EEG) des IASB wird am 28. und 29. Mai 2014 ihre 7. Sitzung in Moskau abhalten. Auf der Tagesordnung stehen die Bilanzierung nach der Equity-Methode, die Definition von "enge Mitglieder der Familie einer Person" in IAS 24 und der Ansatz von Elementen im Abschluss. Außerdem werden laufende Projekte des IASB einschließlich preisregulierte Geschäftsvorfälle und Landwirtschaft erörtert.

Wir fassen die Tagesordnung für die Sitzung nachfolgend für Sie zusammen:

Mittwoch 28. Mai 2014 (09:30h-18:00h)

  • Begrüßungsansprache des Gastgeberlandes
  • Begrüßung durch den EEG-Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden
  • Präsentationen zur Bilanzierung nach der Equity-Methode:
    • Korean Accounting Standards Board (KASB)
    • International Accounting Standards Board (IASB)
  • Diskussion zum Thema Bilanzierung nach der Equity-Methode
  • Administrativer Sitzungsteil - Besprechung der Themen für die nächste Sitzung

Donnerstag 29. May 2014 (09:30h-13:00h)

  • laufende Projekte des IASB einschließlich Landwirtschaft und preisregulierte Geschäftsvorfälle
  • IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen - Definition von "enge Mitglieder der Familie einer Person” (Erörterung eines von Saudi-Arabien eingebrachten Themas)
  • Ansatzaspekte im Rahmenkonzept (Erörterung eines von Russland eingebrachten Themas)
  • Erörterung und Verabschiedung des abschließenden Kommuniqués
  • Zusammenfassung der Sitzung

Weitere Informationen und die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Vorschläge zu alternativen Finanzkennzahlen sollten international koordiniert werden

25.05.2014

Das IFRS Global Office von Deloitte hat gegenüber dem Ausschuss der aktiven berufsständischen Rechnungsleger (Professional Accountants in Business Committee, PAIB Committee) des internationalen Wirtschaftsprüferverbands (International Federation of Accountants, IFAC) Stellung zu dessen Entwurf von Leitlinien zur Anwendung von ergänzenden Finanzkennzahlen mit dem Titel 'Entwicklung und Angabe von ergänzenden Finanzkennzahlen — Definition, Prinzipien und Angaben' genommen.

Wir unterstützen das Ziel gemeinsam vereinbarter Leitlinien zur Darstellung und Erläuterung von ergänzenden Finanzkennzahlen, deren Ziel es wäre, die Qualität, Transparenz und Entscheidungsnützlichkeit der Finanzinformationen sicherzustellen, die den Adressaten zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob diese innerhalb des Abschlusses oder ergänzend zu diesem dargestellt werden.

Allerdings halten wir fest, dass es in diesem Bereich diverse Initiativen gibt: Neben den IFAC-Vorschlägen vom Februar 2014 gibt es ESMA-Vorschläge, die fast zeitgleich veröffentlicht wurden, und außerdem werden in naher Zukunft Vorschläge der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) erwartet. Des Weiteren beabsichtigt der IASB, die Darstellung nicht auf IFRS-Grundsätzen beruhender Informationen im Rahmen seines Projekts zu Angabeprinzipien zu untersuchen. Wir glauben daher, dass es unabdingbar ist, dass der PAIB eine Koordination seiner Bemühungen insbesondere mit dem IASB und mit IOSCO sucht, damit es nicht zu abweichenden oder gar konfligierenden Leitlinien in unterschiedlichen Rechtskreisen kommt.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

'Zurück auf der Agenda der SEC'

23.05.2014

Robert Bruce, der Kolumnist unserer englischsprachigen Mutterseite, meint, dass Mary Jo White, die Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) die mögliche Übernahme der IFRS wieder auf die Tagesordnung der SEC gehoben hat.

White hatte in einer Rede bei der der US-amerikanischen Stiftung für Rechnungslegung (Financial Accounting Foundation, FAF) gesagt:

[I]ch habe es zu eine Priorität der Kommission gemacht, darauf hinzuarbeiten, eine weitere Aussage zu diesem sehr wichtigen Thema zu machen, da wir jetzt sechs Jahre Erfahrung mit der Arbeit an priorisierten Konvergenzprojekten mit dem IASB und mehr als sechs Jahre Erfahrung mit der Einreichung von IFRS-Abschlüssen ohne US-GAAP-Überleitung durch ausländische Emittenten haben.

Sie hatte außerdem hinzugefügt, dass sie die Hoffnung hege, "in verhältnismäßig naher Zukunft mehr dazu sagen zu können".

Zur neuesten Kolumne von Robert Bruces in englischer Sprache gelangen Sie hier.

Internetpräsentation des IASB zum Entwurf zur Angabeninitiative

23.05.2014

Am 10. Juni 2014 bietet der Stab des International Accounting Standards Board (IASB) eine live ausgestrahlte Internetpräsentation zum IASB-Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IAS 1 'Darstellung des Abschlusses' an.

Im Rahmen der Präsentation wird ein Überblick über die vorgeschlagenen Änderungen geboten, und es wird die Möglichkeit geben, Fragen zu stellen. Die Internetpräsentation beginnt um 11:30h Londoner Zeit und wird etwa 30 Minuten dauern. Weitere Informationen die die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

ESMA veröffentlicht Bericht zur Durchsetzung der IFRS

23.05.2014

Die europäische Wertpapieraufsicht (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat auf ihrer Internetseite einen Bericht zu 'Aktivitäten der IFRS-Durchsetzer in Europa 2013' veröffentlicht. Der Bericht bietet eine Beschreibung des bestehenden Durchsetzungssystems in Europa und der wesentlichen Aktivitäten, die 2013 auf europäischer Ebene koordiniert wurden, Informationen zu Durchsetzungsmaßnahmen und eine Zusammenfassung der Beiträge von ESMA zum Standardsetzungsprozess.

Zur Wahrnehmung ihrer Aufgabe der Überwachung der Übereinstimmung von Finanzinformationen mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und der Ergreifung angemessener Durchsetzungsmaßnahmen greift ESMA im Wesentlichen auf die Sitzungen der europäischen Enforcement-Einrichtungen (European Enforcers Coordination Sessions, EECS) zurück, auf denen die Durchsetzungsaktivitäten der einzelnen Mitgliedstaaten koordiniert werden, um deren Konvergenz und Einheitlichkeit zu steigern. Auf den EECS werden außerdem Rückmeldungen an den International Accounting Standard Board (IASB) zu Sachverhalten erarbeitet, die sich auf die Anwendung der IFRS beziehen und im Rahmen des Durchsetzungsprozesses identifiziert werden.

2013 haben europäische Standardsetzer Vollprüfungen von rund 1.050 Zwischen- und Jahresabschlüssen durchgeführt und damit 14% der börsennotierten Unternehmen in Europa abgedeckt. Dazu wurden 850 Abschlüsse einer Teilprüfung unterzogen, was einer Abdeckung von 11% der börsennotierten Unternehmen entspricht.

Außerdem hat ESMA 2013 die Anwendung der gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte in IFRS-Abschlüssen für 2012 geprüft. Um eine relevante Beurteilung auf europäischer Ebene zu gewährleisten, hat ESAM ein Stichprobe von 185 Emittenten aus 25 europäischen Ländern ausgesucht, die von den nationalen Durchsetzungsbehörden zu prüfen waren. Die Schwerpunkte für 2012 waren Ansatz, Bewertung und Angabe von Wertminderungen in Bezug auf nicht finanzielle Vermögenswerte, Bewertung leistungsorientierte Verpflichtungen und Angaben in Bezug auf Rückstellungen für nicht finanzielle Verpflichtungen. (Eine Analyse von Sachverhalten in Bezug auf Finanzinstrumente wurde separat als Teil der Überprüfung der Bilanzierungspraxis von Finanzinstituten durchgeführt und führte zur Veröffentlichung eines eigenen Berichts im November 2013.)

Als Ergebnis der Überprüfung der Stichprobe forderten die nationalen Durchsetzungsbehörden 46 mal entweder eine öffentliche Neudarstellung des Abschlusses oder eine andere Art der öffentlichen Kommunikation von Fehlern oder die Korrektur des Fehlers im folgenden Abschluss. 43% der Fehlerfeststellungen bezogen sich auf die Angabe von Betriebsannahmen, Wachstums- und Abzinsungssätze (IAS 36), 20% auf Sensitivitätsanalysen (IAS 36) und 13% auf Rückstellungen (IAS 37). Dennoch kamen ESMA und die nationalen Durchsetzungsbehörden zu dem Schluss, dass es Verbesserungen in der Qualität der Bestandteile der Angaben in den Abschlüssen im Vergleich mit den Durchsetzungsaktivitäten des Vorjahrs gebe.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt von der Internetseite von ESMA herunterladen.

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