Mai

Verlängerte Stellungnahmefrist: Entwurf einer EFRAG-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1

23.05.2014

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Stellungnahmefirst zu ihrem Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1 'Darstellung des Abschlusses' im Rahmen der Angabeninitiative verlängert.

EFRAG hatte den Entwurf der Stellungnahme im April 2011 herausgegeben und dabei die Möglichkeit zur Einreichung von Kommentaren relativ eng bemessen. Mit der jetzigen Verlängerung bis zum 20. Juni 2014 soll allen interessierten Parteien mehr Zeit gegegeben werden, zum Entwurf von EFRAG Stellung zu nehmen. Die entsprechende englischsprachige Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

UNCTAD-Bericht zur Entwicklung von Personalkapazitäten im Zusammenhang mit Rechnungslegung und Unternehmensberichterstattung

23.05.2014

Die UN-Konferenz für Handel und Entwicklung (United Nations Conference on Trade and Development, UNCTAD) hat einen Bericht 'Internationale Rechnungslegungs- und Berichterstattungsthemen - 2013' herausgegeben. Der Bericht bietet einen Überblick über Trends, jüngste Entwicklungen und Herausforderungen sowie länderbezogene Fallstudien in Bezug auf die Entwicklung von Personalkapazitäten in den Bereichen Rechnungslegung und Unternehmensberichterstattung.

Der Bericht ist das Ergebnis von Papieren und Vorträgen, die bei der 30. Sitzung der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe der Experten zu internationalen Bilanzierung- und Berichtsstandards (Intergovernmental Working Group of Experts on International Standards of Accounting and Reporting, ISAR) der UNCTAD erörtert wurden, die vom 6. bis 8. November 2013 in Genf stattfand. Bei dieser Sitzung war es unter anderem um die Herausforderungen bei der Entwicklung der Personalkapazitäten gegangen, die sich aus hochwertiger Unternehmensberichterstattung ergeben. Die Ergebnisse der Diskussionen von der Sitzung werden im Bericht um Ergebnisse aus Fallstudien ergänzt, die in Chile, Dänemark, Malaysia, Russland und Tansania durchgeführt wurden.

Im Bericht wird der Nutzen global anerkannter Unternehmensberichterstattungsstandards wie beispielsweise International Financial Reporting Standards (IFRS), internationale Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) und diverser Leitlinien zur Berichterstattung in Bezug auf Umwelt, Sozialverantwortung und Corporate Governance ('G4', ISAR-Leitlinien) den Herausforderungen in Bezug auf Personalentwicklung gegenübergestellt, die sich aus der Umsetzung der Leitlinien ergeben. Dazu heißt es im Bericht:

Es gibt eine Reihe von Herausforderungen in Bezug auf personelle Kapazitäten, denen sich Länder gegenübersehen, wenn sie Standards und Leitlinien in Bezug auf die Unternehmensberichterstattung umsetzen, die auf globaler Ebene entwickelt wurden. Diese Herausforderungen treten in variierendem Ausmaß in allen Ländern ohne Berücksichtigung des Grads ihrer wirtschaftlichen Entwicklung auf. Die Neuausrichtung ihres bestehenden nationalen Ausbildungssystems zur Aufnahme international entwickelter Standards und Leitlinien kann eine beträchtliche Zeit in Anspruch nehmen - in einigen Fällen eine ganze Generation. Der Übergang auf einen neues Konzept für die Rechnungslegung ist eine Herausforderung, und eine kritische Komponente der Bewältigung eines solchen Übergangs ist die Entwicklung erforderlicher Kompetenzen im Hinblick auf die Umsetzung globaler Standards. Daher erfordert die nachhaltige Entwicklung von Personalkapazitäten für die Unternehmensberichterstattung regulatorische und institutionelle Unterstützung sowie verlässliche Finanzierungsquellen.

Im Bericht sind viele Anmerkungen und Empfehlungen rund um das Thema der Entwicklung von Personalkapazitäten enthalten. Dazu gehören die folgenden:

  • Der Nutzen globaler Standards für die Unternehmensberichterstattung kann nur realisiert werden, wenn diese sachgerecht umgesetzt werden. Dies wiederum hängt davon ab, dass ausreichend Personalkapazitäten  mit entsprechender Aus- und Weiterbildung und einschlägigen Erfahrungen vorhanden ist.
  • Es gibt einen zunehmenden Bedarf an Harmonisierung von international akzeptierten Qualifikationen für Rechnungsleger und Prüfer. Dies wäre beispielsweise durch die internationalen Aus- und Weiterbildungsstandards (International Education Standards, IES) des IAESB und durch Programme wie die Aus- und Weiterbildungsinitiative der IFRS-Stiftung und verschiedene Regionalprogramme möglich.
  • Die Entwicklung von berufsständischen Rechnungslegungsorganisationen, die ihre Kapazitäten voll ausnutzen, ist unabdingbar für die Ausbildung qualifizierter berufsständischer Rechnungsleger. Probleme in diesem Zusammenhang könnten Kapazitätslücken und Mangel an Rechnungslegern, eine übermäßige Anzahl von berufsständischen Vereinigungen in einigen Ländern, regulatorische Hürden und die Notwendigkeit, Ausbildungsprogramme vor dem Hintergrund schneller und fortwährender Änderungen in internationalen Standards beständig zu aktualisieren, sein. Regionale Zusammenarbeit wird als eine mögliche Antwort auf diese Probleme gesehen.
  • Hochwertige Ausbildung hängt von Kursen ab, die von qualifizierten Ausbildern geleitet werden, da das Ausbildungsmaterial zunehmend komplex wird, die Zahl der Auszubildenden zunimmt, es sprachliche Hürden gibt und viele internationale Leitlinien nur in englischer Sprache vorliegen, in einigen Ländern die Gruppe der Wissenschaftler überaltert und es einen Mangel an Koordination und Harmonisierung von Ausbildungsplänen gibt.
  • Die Herausforderungen sind im öffentlichen Sektor oft größer als im Privatsektor, da oft die einschlägigen Bestimmungen für Mitglieder des internationalen Wirtschaftsprüferverbands (International Federation of Accountants, IFAC) nur zu einem geringen Grad eingehalten werden und weltweit wenig Akzeptanz der Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) zu finden ist. Außerdem ist der Mangel an berufsständischen Rechnungslegern größer.
  • Aus den Fallstudien lassen sich verschiedene Hinweise darauf ableiten, dass die Bemühungen hinsichtlich einer vollständigen Konvergenz mit den IFRS durch eine nicht ausreichende Kenntnis der internationalen Standards und Schwierigkeiten bei der Anpassung des nationalen Rechnungslegungssystems an internationale Standards behindert werden. Sprachliche Hürden und die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit Universitäten hinsichtlich der Aufnahme von internationalen Rechnungslegungsaspekten in die Lehrpläne wurden ebenfalls deutlich.

Der vollständige Bericht in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite der UNCTAD zur Verfügung.

Geänderte Tagesordnung für die ASAF-Sitzung im Juni

23.05.2014

Die Tagesordnung für die kommende Sitzung des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF), die am 2. und 3. Juni 2014 in den Räumen des IASB in London stattfinden wird, wurde geändert. Die Tagesordnungspunkte blieben erhalten, wurden allerdings zum Teil anderen Tagen zugeordnet.

Die geänderte Tagesordnung sieht nun wie folgt aus:

Montag, 2. Juni 2014 (10:30h-17:45h)


Dienstag, 3. Juni 2014 (9:00h-13:15h)

* Änderung gegegnüber der ursprünglichen Tagesordnung

 Die Agendapapiere für die Sitzung stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Jahresbericht 2013 der IFRS-Stiftung

22.05.2014

Die IFRS-Stiftung, unter der der IASB arbeitet, hat ihren Jahresbericht 2013 vorgelegt, der den Titel trägt 'Aufzeigung des Fortschritts hin zu globalen Rechnungslegungsstandards'. Der Bericht ist in drei Abschnitte unterteilt: IFRS-Stiftung, Standardsetzungsaktivitäten und Finanzdaten.

In dem Bericht wird neben dem geprüften Abschluss und der Aufstellung der finanziellen Unterstützung, die die IFRS-Stiftung 2013 erhielt, insbesondere auf die Anwendung der IFRS weltweit eingegangen.

In seinem Bericht des Vorsitzenden der IFRS-Stiftung beschreibt Michel Prada die Herausforderungen, die darin liegen "Industrienationen und aufstrebende Volkswirtschaften gleich zu unterstützen unabhängig davon, wo sie sich auf ihrem Weg hin zur IFRS-Übernahme befinden". Dabei erörtert er die Erfolge der IFRS-Stiftung 2013 und die Prioritäten, die für 2014 und darüber hinaus gesetzt werden.

Hans Hoogervorst bietet in seinem Bericht des Vorsitzenden des IASB einen Überblick über die Konvergenzbemühungen und erörtert das neue Arbeitsprogramm des IASB.

Der vollständige Bericht, der auch Berichte des Überwachungsgremiums (Monitoring Board), des Ausschusses für die EInhaltung des Konsultationsprozesses, des IFRS Interpretation Committee und des Standardbeirats sowie den geprüften Abschluss beinhaltet, steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Hinweis: Die IFRS-Stiftung hat am 6. Juni 2014 bekanntgegeben, dass der Jahresabschluss, der Teil des Jahresberichts ist, auch im XBRL-Format zur Verfügung steht. Die XBRL-Dateien stehen ebenfalls auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

'Internationale Rechnungslegungsstandards sind unabdingbar für Wachstum'

22.05.2014

Das japanische IASB-Mitglied Takatsugu Ochi hat in der 'Nikkei Asian Review' einen Artikel veröffentlicht, in dem er darlegt, wie Japan von einer IFRS-Übernahme profitieren könnte.

Ochi geht der Frage nach, warum so viele Länder (auch in jüngster Zeit) die International Financial Reporting Standards übernommen haben, und kommt zu dem Schluss, dass das grenzüberschreitende Verständnis von Finanzinformationen eine größere Vergleichbarkeit fördert und damit mehr Investitionen anzieht. Japanische Rechnungslegungsstandards, die innerhalb von Japan als sehr wirksam und ausgereift angesehen werden, würden allerdings international kaum verstanden. Deshalb würde es auch zu vergleichsweise wenig ausländischen Investitionen in japanische Unternehmen kommen, was wiederum zu niedrigen Aktienpreisen führen würde.

Ochi argumentiert, dass eine IFRS-Übernahme diese Fesseln sprengen und japanischen Unternehmen ein ausgewogenes Wachstum ermöglichen würde. Gleichzeitig könnten auch multinationale Unternehmen von vereinheitlichtem Management, internen Kontrollen und insgesamt besserer Unternehmensinfrastruktur profitieren und so international wettbewerbsfähiger werden. Ein intransparenter, isolierter Markt dagegen habe wenig Chancen auf Wachstum.

Die Tatsache, dass Japan oft nach den Vereinigten Staaten und den dortigen Entwicklungen, würde Japan eher benachteiligen, meint Ochi. Zum einen würden bereits viele ausländische in den USA notierte Unternehmen dort erfolgreich IFRS anwenden und zum anderen hätte die Zusammenarbeit von IASB und FASB zu einer größeren Vergleichbarkeit der Rechnungslegungsstandards geführt.

Ochi zitiert des Beispiel des bald erscheinenden gemeinsamen Standards zur Erlöserfassung. Dieser neue Standard würde US-GAAP, wo es viel zu viele Regelungen gegeben habe, und IFRS, wo es zu wenig Leitlinien gab, auf einem gemeinsamen Standard vereinen, während Japan, wo es keinen umfassenden Standard zur Erlöserfassung gebe, außen vor bleiben würde. Gleichzeitig würde sich unter US-GAAP und IFRS jetzt Bilanzierungspraxis im Zusammenhang mit Erlösen ergeben. Dies, so Ochi, sei seine größte Sorge. Die Verzögerung bei der Übernahme der IFRS würde zu mangelnder Praxis und mangelndem Einfluss auf die Ausbildung dieser Praxis in Japan führen, den Rechnungslegung sei nun mal keine Schreibtischarbeit, sondern sehr stark auch von der Anwendungspraxis beeinflusst.

Ochi gesteht ein, dass die Änderung eines Rechnungslegungssystems Mühen und Geld koste. Allerdings seien diese Kosten einmalig und auch nicht unüberwindlich groß. Gerade vor dem Hintergrund der Vorteile, die Japan aus einer IFRS-Übernahme entstüden, und der Nachteile, die aus der Nichtübernahme entstehen, sei über Kosten und Nutzen nachzudenken.  Die Übernahme der IFRS würde auch keine Übernahme wirklich fremder Standards bedeuten, denn viele japanische Interessengruppen würden sich bereits in die Entwicklung der IFRS einbringen und Japan habe mit dem einzigen Verbindungsbüro der IFRS-Stiftung auch einen direkten Draht zum IASB. Zusammenfassend kommt Ochi zu dem Schluss, dass Japan eine IFRS-Übernahme anstreben sollte - und zwar so bald wie möglich. Er schließt seinen Beitrag mit: "Japan kann es sich nicht leisten, noch mehr Zeit zu verschwenden."

Ochis englischsprachigen Artikel finden Sie auf der Internetseite des IASB.

IFRS 15 erscheint nächsten Mittwoch

22.05.2014

Der IASB hat auf seiner Internetseite angekündigt, dass IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' am 28. Mai 2014 herausgegeben werden soll.

Zielsetzung des gemeinsamen IASB-FASB-Projekts zu Erlöserfassung war:

  • Unstimmigkeiten und Schwächen in den bestehenden Rechnungslegungsstandards zu beseitigen, indem klare Prinzipien für die Erlöserfassung innerhalb eines belastbaren Rahmenkonzepts zur Verfügung gestellt werden;
  • ein einziges Erlöserfassungsmodell zu erarbeiten, das Vergleichbarkeit über Branchen, Unternehmen und geografische Grenzen hinweg ermöglicht; und
  • die Erstellung von Abschlüssen zu erleichtern, indem die Anzahl der Vorschriften reduziert wird, auf die Ersteller Bezug nehmen müssen.

SEC hofft, "vergleichsweise bald" mehr zu IFRS sagen zu können

21.05.2014

Mary Jo White, die Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat sich in einer Rede bei einem Abendessen der Treuhänder der US-amerikanischen Stiftung für Rechnungslegung (Financial Accounting Foundation, FAF) zum Thema der IFRS in den Vereinigten Staaten geäußert. Sie gestand ein, dass immer wieder Informationen dazu gefordert werden, ob und wann die IFRS in den Vereinigten Staaten auch für einheimische Unternehmen übernommen werden - sie gab der Hoffnung Ausdruck, "in verhältnismäßig naher Zukunft mehr dazu sagen zu können".

In ihrer Rede ging White kurz auf die Geschichte der IFRS in den Vereinigten Staaten ein und verwies auf die Abschaffung der verpflichtenden Überleitungspflicht von ausländischen IFRS-Abschlüssen auf US-GAAP 2007 und die Veröffentlichung des endgültigen SEC-Berichts Arbeitsplan für die Erwägung der Einbettung der international Financial Reporting Standards in das Rechnungslegungssystem US-amerikanischer Unternehmen am 13. Juli 2012.

White nahm Bezug auf frühere Reden der damaligen SEC-Vorsitzenden Mary Schapiro (Mai 2011) und der SEC-Kommissarin Elisse Walter (Oktober 2012), die sich zur Bedeutung konvergierter Rechnungslegungsstandard an den globalen Finanzmärkten geäußert hatten, aber hielt dabei auch Folgendes fest:

Sie haben auch drei andere wichtige Dinge gesagt: erstens stehen die Interessen der US-amerikanischen Anleger an erster und oberster Stelle bei den Erwägungen der Kommission hinsichtlich IFRS, zweitens bleibt der FASB an erster und oberster Stelle als der letztendlich verantwortliche Standardsetzer  für US-amerikanische Unternehmen und drittens muss die Rolle, die die Vereinigten Staaten bei der Entwicklung globaler Standards spielen bedeutend berücksichtigt werden.

White stimmte diesen Aussagen zu, aber gestand ein, dass es zunehmenden Druck von den internationalen Regulierern und Standardsetzern gebe, weitere Informationen zu den Absichten der SEC in Bezug auf die Übernahme der IFRS auch am einheimischen Kapitalmarkt zur Verfügung zu stellen. White hielt fest:

Die Kommission hat über diese Fragen zuletzt im Februar 2010 gesprochen, als wir sagten: "... ein einziger Satz hochwertiger global anerkannter Rechnungslegungsstandards wird von Nutzen für die US-amerikanischen Anleger sein, und dieses Ziel steht im Einklang mit unserem Auftrag..." Das gilt auch heute weiterhin, und ich habe es zu eine Priorität der Kommission gemacht, darauf hinzuarbeiten, eine weitere Aussage zu diesem sehr wichtigen Thema zu machen, da wir jetzt sechs Jahre Erfahrung mit der Arbeit an priorisierten Konvergenzprojekten mit dem IASB und mehr als sechs Jahre Erfahrung mit der Einreichung von IFRS-Abschlüssen ohne US-GAAP-Überleitung durch ausländische Emittenten haben.

White sprach auch über die Bedeutung von Rechnungslegungsstandards für die Finanzberichterstattung und die Arbeit des FASB allgemein. Im Hinblick auf den Konvergenzprojekt mit dem IASB verwies sie auf die in Kürze anstehende Veröffentlichung des gemeinsamen Standards zur Erlöserfassung und gab der Meinung Ausdruck, dass das Projekt "zu einem unserer grundlegendsten und wichtigsten Standards ein echter Erfolg für sowohl den FASB als auch den IASB" sei.

In ihrer Rede, die auch viele andere Themen berührte, sprach White auch über die Bedeutung der Durchsetzung von Rechnungslegungsstandards, die Prioritäten der SEC und das SEC-Projekt zur Wirksamkeit von Angaben, das darauf abziele, "sicherzustellen, dass Anleger echten Nutzen aus den Angaben ziehen können, die ihnen zur Verfügung gestellt werden". Sie sagte, dass die SEC mit dem FASB zusammenarbeiten werde, "um die Wirksamkeit von Angaben in den Abschlüssen von Unternehmen zu verbessern und Doppelungen mit anderen, bestehenden Angabevorschriften zu minimieren".

Den vollständigen Redetext in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite der SEC.

Erste umfassende Bilanz der Reform der Finanzmarktregulierung

20.05.2014

Als Reaktion auf die Finanzkrise hat die EU-Kommission eine grundlegende Neugestaltung des Regulierungs- und Aufsichtsrahmens des Finanzsektors in Angriff genommen. Nachdem die meisten Maßnahmen zur Finanzreform inzwischen verabschiedet wurden, hat die Europäische Kommission einen ersten umfassenden Überblick über die EU-Reformagenda zur Finanzmarktregulierung veröffentlicht. Zu der Reform gehörten auch Maßnahmen in Bezug auf Rechnunglegung.

Die Mitteilung der Kommission mit der Bilanz der Reform und das dazugehörige Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen bieten einen Überblick über die einzelnen Maßnahmen, ihre Folgen in der Einzel- und der Gesamtperspektive und ihre Interaktion. Rechnungslegung wird im Arbeitspapier insbesondere in Kapitel 4.7.4 Verbesserung der Rechnungslegungsstandards behandelt.

Auf der Internetseite der EU-Kommission stehen Ihnen beide Dokumente in englischer Sprache zur Verfügung:

FEE-Stellungnahme zur Bitte um Übermittlung von Informationen zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3

20.05.2014

Der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat Stellung zur Bitte des IASB um Übermittlung von Informationen (Request for Information, RfI) genommen, in welcher dieser die Adressaten um Kommentare bittet, die dabei helfen sollen, zu bestimmen, ob IFRS 3 'Unternehmenszusammenschlüsse' entscheidungsnützliche Informationen bietet, ob es Bereiche gibt, die schwer umzusetzen sind und daher die einheitliche Anwendung des Standards gefährden können, und ob unerwartete Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung oder Durchsetzung des Standards entstanden sind.

Die FEE-Stellungnahme ist eine der ersten, die auf die RfI eingehen, die im Januar 2014 herausgegeben wurde. In der RfI waren Fachfragen zu acht Themengebieten enthalten, von denen FEE zwei besondere Aufmerksamkeit widmet. Öffentlich beobachtbare Sitzungen bei nationalen und regionalen Standardsetzern (bspw. DRSC, EFRAG) lassen schließen, dass diese beiden Themen generell am stärksten diskutiert werden.

FEE stimmt zu, dass einer der wesentlichen Punkte, der im Rahmen der Überprüfung nach der Einführung zu adressieren ist, die Frage sei, ob eine unterschiedliche Behandlung von Erwerben von Vermögenswerten und Erwerben von Geschäftsbetrieben gerechtfertigt ist. In diesem Zusammenhang weist FEE darauf hin, dass unter bestimmten Umständen und insbesondere in bestimmten Industrien eine Unterscheidung zwischen Vermögenswerten und Geschäftsbetrieben deutliche praktische Schwierigkeiten bereiten können. FEE ist daher der Meinung, dass der IASB eine klarere Definition eines Geschäftsbetriebs zur Verfügung stellen sollte.

Im Hinblick auf das Thema der jährlichen Wertminderungsprüfung von Geschäfts- oder Firmenwerten und immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer gesteht FEE ein, die Vorschrift bei deren Einführung in IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse ursprünglich unterstützt zu haben. FEE weist jedoch darauf hin, dass seit der Umsetzung dieser Vorschrift deutliche Probleme bei der Durchführung jährlicher Wertminderungsprüfungen aufgetreten sind. Gleichzeitig hält FEE fest, dass die Probleme im Zusammenhang mit dem Abschreibungsansatz weiterhin bestehen, die ursprünglich mit der Einführung jährlicher Wertminderungsprüfungen adressiert werden sollten. Deshalb unterstützen einige FEE-Mitglieder weiterhin die neue Vorschrift als die am wenigsten schlechte Lösung, während andere Mitglieder sich für eine Rückkehr zur Abschreibung aussprechen. Diese geteilten Meinungen weisen nach Meinung von FEE darauf hin, "dass der Bedarf besteht, dass der IASB die Vorteile, die der Wertminderungs- und der Abschreibungsansatz vergleichsweise aufweisen, weiter untersucht".

Zur vollständigen Stellungnahme in englischer Sprache gelangen Sie auf der Internetseite von FEE.

Mitschnitt der 27. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

19.05.2014

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 15. und 16. Mai 2014 in Berlin getagt. Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsteilen stehen jetzt zur Verfügung.

Der IFRS-Fachausschuss hat folgende Themen besprochen:

Die Mitschnitte der einzelnen Sitzungsteile können Sie hier auf der Internetseite des DRSC abrufen.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.