November

Veröffentlichung des Berichts der Beratungsgruppe für Auswirkungsanalysen

28.11.2014

Die Beratungsgruppe für Auswirkungsanalysen (Effects Analysis Consultative Group, EACG) - eine unabhängige Gruppe von Experten, die durch die Treuhänder der IFRS-Stiftung im Jahr 2013 etabliert wurde - hat den Treuhändern ihren auch öffentlich zugänglichen Bericht vorgelegt. Die Treuhänder begrüßen die im Bericht enthaltenen Schlussfolgerungen und Empfehlungen zu Themenbereichen wie der Durchführung von Feldstudien und der Berichterstattung über die Auswirkungen neuer Standards.

Die Beratungsgruppe wurde im Nachgang der im Jahr 2012 von den Treuhändern abgeschlossenen Strategieüberprüfung im Jahr 2013 eingerichtet, um den IASB beim methodischen Vorgehen in Bezug auf Feldversuche und Auswirkungsanalysen zu beraten. Die Mitglieder der Gruppe sind sowohl geographisch als auch im Hinblick auf ihren beruflichen Hintergrund sehr heterogen und repräsentieren daher eine Vielzahl von Interessengruppen.

Der Bericht, der nun den Treuhändern der IFRS-Stiftung vorgelegt wurde und der für die Öffentlichkeit frei zugänglich ist, soll den Standardsetzungsprozess stärken und den IASB bei der Einbettung von Auswirkungsanalysen in diesen Prozess unterstützen.

Der 76-seitige Bericht enthält u.a. die folgenden Empfehlungen:

Der IASB sollte beurteilen und erklären, wie sich die für allgemeine Zwecke erfolgende finanzielle Berichterstattung auf Grund der sich aus neuen Regelungen ergebenden Verpflichtungen ändern wird und in welcher Weise diese Änderungen die Qualität der finanziellen Berichterstattung verbessern. Außerdem sollte der IASB nachweisen, wie die mit den neuen Regelungen verbundenen Kosten für Ersteller und Nutzer berücksichtigt wurden.

Der IASB sollte kooperativ mit nationalen Standardsetzern zusammenarbeiten, so dass Feldarbeit und Einbindung (outreach) nach Möglichkeit in einer Weise organisiert werden, die sowohl für den IASB als auch für einzelne Rechtskreise von Nutzen sind.

Der IASB sollte seine Feldarbeit so planen, dass deren Intensität in einem angemessenen Verhältnis zu den vorgesehenen Änderungen in der finanziellen Berichterstattung steht. Die Art und Tiefe der Feldarbeit sollte zudem die jeweilige Phase des Standardsetzungsprozesses reflektieren.

Konsultationen des IASB sollten geographisch breit durchgeführt werden, so dass die in den neuen Standards enthaltenen Prinzipien global angewendet werden können. Andere Standardsetzer können den IASB dabei unterstützen, indem sie dem IASB Analysen und Informationen zu den ggf. rechtskreisspezifischen Auswirkungen geplanter Regelungen zur Verfügung stellen.

Der IASB sollte der Öffentlichkeit während es gesamten Standardsetzungsprozesses umfassende Informationen zu seinen Feldarbeits- und Einbindungsaktivitäten zur Verfügung stellen.

Das Format der Auswirkungsanalysen sollte die jeweilige Phase des Standardsetzungsprozesses reflektieren. Wenn ein neuer Standard veröffentlicht wird, sollte der IASB grundsätzlich einen separaten Bericht zur Auswirkungsanalyse zur Verfügung stellen.

 

Der englischsprachige Bericht der Beratungsgruppe sowie die entsprechende Presseerklärung sind auf der Internetseite des IASB erhältlich.

15 Neuberufungen in den IFRS-Beirat des IASB

28.11.2014

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben die Berufungen von 15 neuen Mitgliedern in den IFRS-Beirat des IASB bekanntgegeben.

Die neuen Mitglieder des Beirats sind:

  1. Areewan Aimdilokwong - International Organization of Securities Commissions
  2. Vania Borgerth - BNDES Brazilian Development Bank
  3. Prasan Chuaphanich - Federation of Accounting Professions, Thailand
  4. Pascale Déprez - Association for the participation of French companies in international accounting harmonisation (ACTEO)
  5. Garth Coppin - Financial Reporting Standards Council of South Africa
  6. Roxana Damianov - European Securities and Markets Authority
  7. Holger Daske - The International Association for Accounting Education and Research
  8. Paul Fitzsimon - PricewaterhouseCoopers
  9. Hidetake Ishihara - Nippon Keidanren, Japan
  10. Ann Jorissen - European Accounting Association
  11. Jürgen Kirchhof - European Central Bank
  12. Robert Koethner - European Round Table of Industrialists and European Issuers
  13. Ton Meershoek - International Organization of Securities Commissions
  14. Pam O’Connell - World Bank
  15. Uğur Yaylaönü - Capital Markets Board of Turkey

Die neuen Mitglieder ersetzen die folgenden Mitglieder, deren Amtszeit zum 31. Dezember 2014 endet: Valeska Barros, Roger Best, Michael Bradbury, Thomas Blöink, Laurent Degabriel, Begoña Giner, John Hitchins, Christoph Hütten, Charles Macek, Bruce Mackenzie, Fumio Muraoka, Patrick Parent, Panagiotis Strouzas und Zinga Venner.

Die englischsprachige Presseerklärung findet sich auf der Internetseite des IASB.

IFRS-Musterkonzernabschluss 2014 in deutscher Sprache

28.11.2014

Deloitte Deutschland hat den IFRS-Musterkonzernabschluss für die zum 31. Dezember 2014 endenden Geschäftsjahre in deutscher Sprache veröffentlicht.

Der Musterkonzernabschluss der fiktiven International GAAP Holding Limited für das Geschäftsjahr 01.01.-31.12.2014 hat zum Ziel, die in der Europäischen Union anzuwendenden Darstellungs- und Angabevorschriften gemäß International Financial Reporting Standards (IFRS) zu veranschaulichen. Er enthält zusätzliche „Best Practice“ Angaben, insbesondere, wenn diese konkret in den erläuternden Beispielen eines Standards enthalten sind.

Zugang zum Musterkonzernabschluss und entsprechenden Anwendungsanweisungen haben Sie hier.

IESBA schlägt Änderungen des Teils C des Ethik-Kodex vor

27.11.2014

Der internationale Rat für die Verabschiedung von Standards zur Berufsethik für Wirtschaftsprüfer (International Ethics Standards Board for Accountants, IESBA) hat den Entwurf eines veränderten Kodex der ethischen Grundsätze für den Berufsstand veröffentlicht. Die Änderungen betreffen den Teil C des Kodex und somit Wirtschaftsprüfer, die nicht in Wirtschaftsprüfungspraxen tätig sind.

Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen insbesondere die Erstellung und Aufbereitung finanzieller und nicht-finanzieller Informationen sowie den Umgang mit durch Vorgesetzte ausgeübtem Druck, der zu einer Nichteinhaltung der im Kodex festgelegten Grundsätze führen könnte.

Der Entwurf sowie die entsprechende Presseerklärung (beide in englischer Sprache) sind auf der Internetseite des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation of Accountants, IFAC) verfügbar; Stellungnahmen werden bis zum 15. April 2015 erbeten.

DRSC-Stellungnahme zum IAS 36 betreffenden IDW-Entwurf ERS HFA 40

27.11.2014

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat sich durch seinen IFRS-Fachausschuss kritisch mit den Vorschlägen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) zur Klärung von Einzelfragen im Zusammenhang mit Wertminderungen von Vermögenswerten gemäß IAS 36 auseinandergesetzt. Das DRSC empfiehlt hierbei insbesondere eine konkretere und stringentere Behandlung der einzelnen Zweifelsfragen sowie ein Überdenken von Formulierungen, die über die Anforderungen des IAS 36 hinausgingen.

Das IDW hatte im Juni 2014 den Entwurf einer Stellungnahmen zur Rechnungslegung zur Wertminderung von Vermögenswerten nach IAS 36 (IDW ERS HFA 40) veröffentlicht und um Kommentierung bis zum 28. November 2014 gebeten. Das DRSC hat zum Entwurf Stellung genommen und sich dabei insbesondere mit den folgenden Regelungsbereichen auseinandergesetzt:

  • Anhaltspunkte für eine Wertminderung
  • Kapitalisierungszinssatz
  • Identifikation von Zahlungsmittel generierenden Einheiten

Generell merkt das DRSC kritisch an, dass der Entwurf durch die ausführliche Paraphrisierung von IAS 36 sehr ausführlich geraten sei, was das Erkennen des Konkretisierungsgehalts erschwere. Darüber hinaus erschienen einige Auslegungen u.U. nicht immer sachgerecht (bspw. zum Begriff der Zahlungsmittel generierenden Einheit) und einzelne Formulierungen gingen über die Anforderungen von IAS 36 hinaus. Schließlich sollten verschiedene Passagen in ihrem Aussagegehalt geschärft und konkreter abgefasst werden.

Die Stellungnahme des DRSC sowie die entsprechende Presseerklärung können Sie sich von der Internetseite des DRSC herunterladen.

Wir nehmen Stellung zu einer Reihe von vorläufigen Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee

26.11.2014

Wir haben beim IFRS Interpretations Committee Stellungnahmen zu fünf vorläufigen Agendaentscheidungen eingereicht, die im 'IFRIC Update' vom September 2014 bekanntgegeben wurden. Die Entscheidungen betreffen IAS 28, IAS 39, IFRS 12, IFRS 13 und IFRIC 21.

Im Einzelnen sind dies die folgenden Stellungnahmen:

StandardThemaDeloitte-Position
IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen Beurteilung  des maßgeblichen Einflusses auf Fonds durch einen Fondsverwalter Stellungnahme von Deloitte
IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung Bilanzierung eines eingebetteten Fremdwährungsderivats in einem Basisvertrag Stellungnahme von Deloitte
IFRS 12 Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen Angaben zu einer Tochtergesellschaft mit einem wesentlichen nichtbehrrschenden Anteil und für ein wesentliches Joint Venture oder assoziiiertes Unternehmen Stellungnahme von Deloitte
IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts Die Fair-Value-Hierarchie – Verwendung notierter Preise, die von dritten Parteien zur Verfügung gestellt werden Stellungnahme von Deloitte
IFRIC 21 Abgaben
Abgaben auf Sachanlagen von Dienstleistungsunternehmen
Stellungnahme von Deloitte

All unsere früheren Stellungnahmen gegenüber dem IASB, der IFRS-Stiftung und dem IFRS Interpretations Committee finden Sie hier.

IASB schlägt Änderungen an IFRS 2 vor, um die Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung klarzustellen

25.11.2014

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 2 'Anteilsbasierte Vergütungen' veröffentlicht, der der Klarstellung der Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung gilt. Mit dem Entwurf werden verschiedene Einreichungen beim IASB und beim IFRS Interpretations Committee adressiert, die der IASB in einem einzigen Projekt mit begrenzten Umfang abhandelt. Stellungnahmen werden bis zum 25. März 2015 erbeten.

Hintergrund

Der IASB und das IFRS Interpretations Committee hatten eine Reihe von Einreichungen mit Bitten um Klarstellung von IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen. In den Einreichungen war um Klarstellung der folgenden Sachverhalte gebeten worden:

  • Bilanzierung in bar erfüllter anteilsbasierter Vergütungen, die eine Leistungsbedingung beinhalten;
  • Klassifizierung anteilsbasierter Vergütungen, die ohne Steuereinbehalt erfüllt werden; und
  • Bilanzierung von Modifizierungen von anteilsbasierten Vergütungstransaktionen von erfüllt in bar zu erfüllt in Eigenkapitaltiteln.

Nachdem einzelne Sachverhalte in früheren Sitzungen erörtert wurde, entschied sich der IASB im April 2014, die Sachverhalte zusammen in einem Projekt mit begrenztem Umfang abzuarbeiten.


Vorgeschlagene Änderungen

Im Entwurf ED/2014/5 Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung werden die folgenden Klarstellungen und Änderungen in Bezug auf die oben genannten Sachverhalte vorgeschlagen:

Bilanzierung in bar erfüllter anteilsbasierter Vergütungen, die eine Leistungsbedingung beinhalten

IFRS 2 enthält derzeit keine Leitlinien dazu, welche Auswirkungen Ausübungsbedingungen auf den beizulegenden Zeitwert in bar erfüllter anteilsbasierter Vergütungen haben. Der IASB schlägt vor, klarzustellen, dass die Bilanzierung im Fall von in bar erfüllten Vergütungen dem gleichen Ansatz folgen sollte wie bei der Bilanzierung von in Eigenkapitaltiteln erfüllten Vergütungen.

Klassifizierung anteilsbasierter Vergütungen, die ohne Steuereinbehalt erfüllt werden

Der IASB schlägt vor, eine Ausnahme in IFRS 2 aufzunehmen, so dass eine anteilsbasierte Vergütung, bei der das Unternehmen die anteilsbasierte Vergütungsvereinbarung ohne Steuereinbehalt erfüllt, in Gänze als in Eigenkapitaltiteln erfüllt zu klassifizieren, wenn die anteilsbasierte Vergütung als in Eigenkapital erfüllt klassifiziert worden wäre, wenn sie nicht das Merkmal der Erfüllung ohne Steuereinbehalt aufgewiesen hätte.

Bilanzierung von Modifizierungen von anteilsbasierten Vergütungstransaktionen von erfüllt in bar zu erfüllt in Eigenkapitaltiteln

In IFRS 2 werden derzeit Situationen, in denen eine in bar erfüllte Vergütungstransaktion aufgrund der Änderungen der Bedingungen zu einer in Eigenkapitaltiteln erfüllten Vergütungstranskation wird, nicht gesondert behandelt. Der IASB schlägt die folgenden Änderungen vor:

  • Bei solchen Änderungen wird die ursprünglich für die in bar erfüllte Vergütung angesetzte Schuld ausgebucht, und die in Eigenkapitaltiteln erfüllte Vergütung wird mit dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Modifizierung in dem Maß angesetzt, wie bis zum Änderungszeitpunkt Leistungen erbracht wurden.
  • Jegliche Differenzen zwischen dem Buchwert der Schuld zum Änderungszeitpunkt und dem im Eigenkapital zum selben Zeitpunkt erfassten Betrag sind sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen.

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

Im Entwurf ist kein vorgeschlagener Zeitpunkt des Inkrafttretens enthalten, aber es wird festgehalten, dass eine vorzeitige Anwendung gestattet sein soll. Die Änderungen wären prospektiv anzuwenden. Allerdings wäre auch eine rückwirkende Anwendung gestattet, wenn ein Unternehmen über alle notwendigen Informationen verfügt und wenn die Informationen ohne Anlegung späterer Einsichten verfügbar sind.

 

Weiterführende Informationen

Stellungnahmen zum Entwurf 2014/ED/5 werden bis zum 25. März 2015 erbeten. Weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

IFRS-Stiftung fasst aktuellen Stand der Überarbeitung des Rahmenkonzepts zusammen

25.11.2014

Da der IASB im November seine Diskussionen zur Überarbeitung des Rahmenkonzepts weitgehend abgeschlossen hat, haben Mitarbeiter der IFRS-Stiftung eine 24-seitige Broschüre mit den Ergebnissen der Erörterungen und deren Einfluss auf die im Diskussionspapier vom Juli 2013 enthaltenen Regelungen veröffentlicht.

Nachdem der IASB im September 2012 das Projekt zum Rahmenkonzept (diesmal ohne Beteiligung des US-amerikanischen Standardsetzers FASB) wiederbelebt hatte, wurde im Juli 2013 ein Diskussionspapier veröffentlicht, das bis Januar 2014 kommentiert werden konnte. In der nun vorliegenden Broschüre wird in synoptischer Form dargestellt, welche konkreten Auswirkungen die vorläufigen Entscheidungen des IASB auf den Wortlaut der Regelungen im Diskussionspapier hätten. Ein hierauf basierender Entwurf des überarbeiteten Rahmenkonzepts ist vom IASB für das erste Quartal 2015 angekündigt.

Die englischsprachige Broschüre ist auf der Internetseite des IASB erhältlich.

Aktualisiertes Arbeitsprogramm des IASB

24.11.2014

Im Nachgang seiner Novembersitzung hat der IASB eine Aktualisierung seines Arbeitsprogramms vorgenommen, in der sich einige Verschiebungen widerspiegeln, u.a. des Entwurfs zur Bilanzierung von Downstream-Transaktionen (Änderungen an IAS 28), dessen Veröffentlichung ursprünglich noch für das Jahr 2014 angekündigt war und nun im ersten Quartal 2015 erfolgen soll.

Gegenwärtiger Stand

Bei den großen Projekten sieht das geplante Arbeitsprogramm jetzt wie folgt aus:

Projekt Gegenwärtiger Stand Nächster Schritt Erwartete zeitliche Planung
Rahmenkonzept — Umfassendes IASB-Projekt Erörterungen nach Veröffentlichung des Diskussionspapiers Entwurf 1. Quartal 2015
Finanzinstrumente — Macro Hedge Accounting Diskussionspapier Auswertung der Stellungnahmen

1. Quartal 2015*

Versicherungsverträge Erneute Veröffentlichung eines Entwurfs erneute Erörterungen 4. Quartal 2014
Leasingverhältnisse Erneute Veröffentlichung eines Entwurfs endgültiger Standard 2. Jahreshälfte 2015
Angabeninitiative - Änderungen an IAS 1 erneute Erörterungen endgültige Änderungen 4. Quartal 2014
Angabeninitiative - Angabeprinzipien Erörterungen Diskussionspapier 2. Quartal 2015
Angabeninitiative - Nettoverschuldung Erste Untersuchungen/Erörterungen Entwurf 4. Quartal 2014
IFRS für KMU — umfassende Überprüfung 2012-2014 Entwurf endgültiger Standard 1. Quartal 2015*
Preisregulierte Geschäftsvorfälle Diskussionspapier öffentliche Konsultation 4. Quartal 2014 und 1. Quartal 2015

* Hier haben sich zeitliche Verschiebungen im Vergleich zum IASB Arbeitsplan vom 28. Oktober 2014 ergeben.

Den Arbeitsplan mit Stand vom 24. November 2014 können Sie hier herunterladen (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB). Unsere Projektseiten haben wir entsprechend aktualisiert.

Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC im Dezember - Sitzungspapiere verfügbar

24.11.2014

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) stellt auf seiner Internetseite den größten Teil der Sitzungspapiere für die Sitzungen seines IFRS-Fachausschusses, seines HGB-Fachauasschusses und der gemeinsamen Sitzung beider Gremien im Dezember 2014 zur Verfügung. Die noch fehlenden Papiere sollen in Kürze folgen.

Die folgenden Verknüpfungen bringen Sie zu den entsprechenden Unterseiten auf der Internetseite des DRSC mit den Tagesordnungen und Sitzungspapieren für die einzelnen Sitzungen:

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