DRSC-Stellungnahme zu den vom IASB vorgeschlagenen Änderungen an IAS 12

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21.11.2014

Das DRSC hat durch seinen IFRS-Fachausschuss gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Entwurf ED/2014/3 'Ansatz latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste' genommen. Neben grundsätzlicher Zustimmung zu den Änderungen äußert das DRSC auch Kritik an einzelnen Regelungen und regt u.a. eine stärkere Orientierung an IFRS 9 sowie eine Überarbeitung der illustrierenden Beispiele an.

Der Entwurf ED/2014/3 Ansatz latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 12) wurde vom IASB im August 2014 veröffentlicht, um eine Vereinheitlichung des derzeit in der Praxis unterschiedlich vorgenommenen bilanziellen Ansatzes latenter Steueransprüche aus zum beizulegenden Zeitwert bilanzierter Vermögenswerte und Schulden zu erreichen. Stellungnahmen können noch bis zum 18. Dezember beim IASB eingereicht werden.

Das DRSC äußerte sich überwiegend zustimmend zu den Änderungsvorschlägen des IASB, regte aber insbesondere die folgenden Ergänzungen bzw. Präzisierungen an:

  • Der Entwurf orientiert sich stark an IAS 39 und vernachlässigt dabei die Anwendbarkeit der geänderten Regelungen in Bezug auf IFRS 9.
  • Die Beispiele sollten vereinfacht und klarer formuliert werden.
  • Die Änderungen sollten uneingeschränkt retrospektiv anzuwenden sein.
Die englischsprachige Stellungnahme gegenüber dem IASB können Sie sich direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

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