ESMA sieht noch Verbesserungsmöglichkeiten beim EU-Übernahmeprozess

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07.11.2014

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat Stellung zur Konsultation der EU-Kommission genommen, mit der die Sichtweisen zu den Auswirkungen der International Financial Reporting Standards (IFRS) eingeholt werden sollen. ESMA ist der Meinung, dass die Verantwortung für die Beratung der EU-Kommission in Bezug auf die IFRS-Übernahme noch weiterer Erwägungen bedarf und unterstützt auch die Aufnahme neuer Übernahmekriterien in die IAS-Verordnung.

In den Antworten auf den Fragebogen der EU-Kommission stimmt ESMA anderen Stellungnahmenden zu, dass die Übernahme der IFRS dafür gesorgt hat, dass die Abschlüsse von europäischen Unternehmen bedeutend transparenter und vergleichbarer geworden sind, und insgesamt nutzbringend war. ESMA hält fest, dass eine weitere Verpflichtung auf die Anwendung der IFRS der angemessene Ansatz im Kontext globaler Märkte und der zunehmenden Anwendung der IFRS weltweit ist.

ESMA bleibt jedoch kritisch angesichts der EFRAG-Reform und besteht darauf, dass die Verantwortung für die Beratung der EU-Kommission in Bezug auf die Übernahme von IFRS "nur einer öffentlichen Institution anvertraut werden kann, deren Aufgabe der Schutz des öffentlichen Interesses ist". Im Maystadt-Bericht war ursprünglich vorgeschlagen worden, dass der neue EFRAG-Board sich aus drei Säulen zusammensetzen sollte, von denen eine die öffentlichen europäische Institutionen (ESMA, EBA, EIOPA und EZB) sein sollten. Da diese jedoch der Meinung sind, dass Übernahmeempfehlungen alleine von öffentlichen Institutionen ausgesprochen werden sollten, haben die europäischen Aufsichten und die EZB eine volle Mitgliedschaft abgelehnt und nehmen nur als Beobachter an den Sitzungen des neuen Boards teil.

ESMA stellt sich auch gegen viele andere Stellungnehmende in der Unterstützung für die Aufnahme von zwei weiteren Übernahmekriterien (dass übernommene IFRS nicht die Finanzstabilität der EU gefährden dürfen und dass sie nicht die wirtschaftliche Entwicklung der EU behindern dürfen) in die IAS-Verordnung. Wieder argumentiert ESMA vom Gesichtspunkt des öffentlichen Interesses und des Allgemeinwohls. ESMA fügt hinzu, dass bei vorangehenden Konsultationen mit den nationalen Durchsetzungsbehörden, einige darauf gedrängt hatten, dass Transparenz als Teil der Übernahmekriterien besonders berücksichtigt werden sollte.

Sie können sich die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache direkt von der Internetseite von ESMA herunterladen. Der Übernahmeprozess und die Kriterien werden in den Fragen 21 und 22 behandelt.

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