ESMA veröffentlicht weitere Entscheidungen zur Durchsetzung der IFRS
18.11.2014
Die europäische Wertpapierbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat einen weiteren Satz von Auszügen aus der vertraulichen Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen europäischer Enforcementstellen veröffentlicht. In ihm sind Entscheidungen zu IAS 1/IAS 39/IFRS 7, IFRS 3/IFRS 13, IAS 32, IAS 7/IAS 16/IAS 18, IFRS 5 (2x), IAS 12/IFRS 5, IAS 12/IAS 16/IAS 40, IAS 36, IAS 38/IFRS 6 und IFRS 8 enthalten.
Die nationalen europäischen Enforcementstellen prüfen die Abschlüsse von Unternehmen, deren Wertpapiere an einem geregelten Markt in Europa gehandelt werden oder sich in der Zulassung befinden. Die Abschlüsse werden in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt und daraufhin untersucht, inwieweit sie die IFRS und anderweitige anzuwendende Berichtsanforderungen befolgen, einschließlich der maßgeblichen nationalen Rechtsvorschriften.
ESMA hat eine vertrauliche Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen, die von den einzelnen europäischen Enforcementstellen getroffen wurden, als Informationsquelle entwickelt, um die sachgerechte Anwendung der IFRS zu fördern.
Die Veröffentlichung von Enforcemententscheidungen ist dazu gedacht, Marktteilnehmer davon in Kenntnis zu setzen, welche bilanziellen Behandlungen nationale europäische Enforcementstellen als im Einklang mit den IFRS stehend ansehen mögen, d.h. ob die Behandlung als in einer akzeptablen Bandbreite möglicher Anwendungen nach IFRS anzusehen sind. ESMA ist der Ansicht, dass die Veröffentlichung der Entscheidungen samt der ihnen zugrundeliegenden Argumentation zu einer einheitlichen Anwendung der IFRS in der Europäischen Union betragen wird.
Die in der jüngsten Sammlung von Auszügen, der fünfzehnten in der Reihe, die Entscheidungen von August 2012 bis März 2014 abdeckt, abgedeckten Themen sind die folgenden:
Standard | Thema |
---|---|
IAS 1 Darstellung des Abschlusses / IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung / IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben | Angabe gestundeter Kredite |
IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse / IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts | Beizulegender Zeitwert von Gegenleistungen in Form von in Eigenkapitaltiteln |
IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis | Ansatz einer Schuld, die an Eigenkaitalhaltern zu zahlen ist |
IAS 7 Kapitalflussrechnungen / IAS 16 Sachanlagen / IAS 18 Erlöse | Darstellung der Kapitalflussrechnung |
IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche | Darstellung aufgegebener Geschäftsbereiche |
Darstellung von zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten | |
IAS 12 Ertragsteuern / IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche | Latente Steueransprüche bei Veräußerung eines Tochterunternehmens |
IAS 12 Ertragsteuern / IAS 16 Sachanlagen / IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | Bilanzierung der Auswirkungen bestimmter Steuerregime |
IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten | Wesentliche Annahmen, die bei einem Werthaltigkeitstest von Geschäfts- oder Firmenwerten eingesetzt werden |
IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte / IFRS 6 Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen | Angaben in Bezug auf aktivierte Kosten |
IFRS 8 Geschäftssegmente | Angabe bedeutender Kunden |
Zugang zum vollständigen Satz von Auszügen haben Sie auf der Internetseite von ESMA.