Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen im EU-Amtsblatt veröffentlicht

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17.11.2014

Die Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Gesellschaften und Konzerne, mit der bestimmten großen Unternehmen vorgeschrieben wird, zusätzliche Angaben zu Sozial- und Umweltbelangen zu leisten, wurde am 15. November 2014 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Nach der neuen Richtlinie muss bei großen Unternehmen von öffentlichem Interesse, deren durchschnittliche Arbeitnehmerzahl während des Geschäftsjahres 500 übersteigt, der Lagebericht eine nichtfinanzielle Erklärung umfassen, in der Informationen in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung enthalten sind.

Darüber hinaus müssen große kapitalmarktorientierte Unternehmen in der Erklärung zur Unternehmensführung deren Diversitätspolitik für die Leitungs- und Kontrollorgane beschreiben. Die Beschreibung soll Aspekte wie Alter, Geschlecht, Bildungs- und Berufshintergrund beinhalten. Ferner müssen die Ziele dieser Politik, die Art und Weise deren Umsetzung und deren Ergebnisse im Berichtszeitraum angegeben werden.

Die Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die Richtlinie bis zum 6. Dezember 2016 in das nationale Recht umzusetzen. Die neuen Vorschriften werden für betroffene Unternehmen für Geschäftsjahre gelten, die am 1. Januar 2017 oder während des Kalenderjahres 2017 beginnen.

Zugang zum Richtlinientext haben Sie im Amtsblatt der Europäischen Union.

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