DRSC-Stellungnahme zum EFRAG-Diskussionspapier zur Klassifizierung von Ansprüchen

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14.10.2014

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat durch seinen IFRS-Fachausschuss Stellung gegenüber der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) Stellung zu deren Diskussionspapier zur Klassifizierung von Ansprüchen genommen.

Das mit dem Diskussionspapier verfolgte Ziel, durch die Identifizierung relevanter Fragestellungen den IASB bei der Entwicklung von Bilanzierungsregeln für die Passivseite der Bilanz zu unterstützen, wird vom Fachausschuss begrüßt.

Kritisiert wird dagegen unter anderem die im Papier vorgenommene Ableitung der für die Entwicklung dieser Leitlinien relevanten Ziele. EFRAG hatte diese als die Beschreibung der Liquidität, Solvenz und finanzieller Leistung eines Unternehmens und der Rendite für Halter bestimmter Klassen von Instrumenten ausgemacht. Der IFRS-Fachausschuss merkt an:

Es ist uns nicht klar, warum und wie diese vier Ziele der Klassifizierungsanforderung aus den allgemeinen Zielen abgeleitet wurden. [...] Es bleibt uns unklar, warum und wie diese Ziele relevante Kriterien für den Ausweis von Ansprüchen im Allgemeinen oder die Unterscheidung von Klassen von Ansprüchen im Besonderen darstellen.

Im Folgenden verweist der Fachausschuss dann mehrfach darauf, dass er die von EFRAG gestellten Folgefragen nicht klar beantworten kann, da er die Ableitung der Zielsetzung nicht teilt. Unter den sonstigen Anmerkungen führt er dann allerdings an, dass der Frage nach der relevanten Perspektive ein deutlich höherer Stellenwert eingeräumt werden sollte.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

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