DRSC-Stellungnahme zur Konsultation zu den Auswirkungen der IFRS in der EU

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24.10.2014

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat gegenüber der EU-Kommission Stellung im Rahmen der öffentlichen Konsultation zur Evaluierung der IAS-Verordnung genommen.

Die EU-Kommission hatte im August 2014 interessierte Organisationen und Bürger dazu aufgerufen, sich an einer öffentlichen Konsultation zu den IFRS in der EU zu beteiligen, bei der es u.a. um Erfahrungen und Meinungen zum Entwicklungsprozess, zur Anwendung, zur Durchsetzung sowie zum Nutzen/Kosten-Verhältnis der IFRS in der EU ging.

Das DRSC weist darauf hin, dass Deutschland bereits zwischen 1998 und 2004 befreiende Konzernabschlüsse nach IAS (oder US-GAAP) zugelassen hat. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der IAS-Verordnung hätten nahezu alle DAX-Unternehmen diese Befreiung, keine HGB-Konzernabschlüsse mehr zu erstellen, genutzt. Die Argumente dafür – einheitliche Finanzberichterstattung in multinationalen Konzernen, Zugang zu internationalen Kapitalmärkten – gälten heute noch mehr, da IFRS nunmehr in über 100 Ländern angewendet würden. Das DRSC warnt:

Wenn auch die Prozesse der Entwicklung und Übernahme der IFRS in Europa verbessert werden können, darf der Bedarf nach globalen Regeln der Finanzberichterstattung nicht kompromittiert werden.

Sie können sich den ausgefüllten englischsprachigen Fragebogen direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

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