DRSC nimmt Stellung zum Referentenentwurf des BilRUG

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06.10.2014

Der HGB-Fachausschuss des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) hat Stellung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz – BilRUG) genommen und begrüßt hierbei insbesondere die vorgesehenen bürokratischen Entlastungen für kleine Unternehmen.

Als Folge der am 26. Juni 2013 verabschiedeten und bis zum 20. Juli 2015 in deutsches Recht umzusetzenden neuen EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) am 27. Juli 2014 den Referentenentwurf des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) veröffentlicht. Hierzu hat das DRSC über seinen HGB-Fachausschuss am 6. Oktober 2014 gegenüber dem BMJV Stellung genommen.

In seiner Stellungnahme äußerst das DRSC überwiegend Zustimmung zu den vorgesehenen Regelungen und hebt hierbei insbesondere die weitgehende Inanspruchnahme der Mitgliedstaatenoptionen der Richtlinie 2013/34/EU zur Entlastung der Unternehmen/Konzerne sowie die Erleichterung der Rechnungslegungsvorgaben für Kleinstgenossenschaften hervor. Kritisch gesehen wird hingegen, dass die Umsetzung der Richtlinie nicht zum Anlass genommen worden sei, einige wichtige, aktuell noch nicht eindeutig geklärte Fragestellungen gesetzlich zu regeln. Hierzu gehören u.a.:

  • Klarstellung zum Ansatz und zur Bewertung von passiven latenten Steuern in der Bilanz der Einzelkaufleute und Unternehmen, die & 274 HGB nicht (freiwillig) anwenden.
  • Erweiterung des § 265 Abs. 2 Satz 1 HGB um die Angabe der Vorjahreszahlen in der Kapitalflussrechnung, im Eigenkapitalspiegel, im Lagebericht, in der Segmentberichterstattung und im Anhang.
  • Erweiterung der Vorschriften der §§ 289 und 315 HGB in Bezug auf den Wirtschaftsbericht sowie die Angaben zum Risikomanagementsystem und zum Steuerungssystem.
  • Klarstellung, ob § 306 HGB auch bei Anwendung der Equity-Methode einschlägig ist.

Die Stellungnahme ist auf der Internetseite des DRSC erhältlich. Die entsprechende Presseerklärung findet sich hier.

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