Entwurf einer EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Diskussionspapier zu Preisregulierung

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27.10.2014

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Diskussionspapier veröffentlicht, das der Einholung von Rückmeldungen seitens der Adressaten, ob und unter welchen Bedingungen finanziellen Auswirkungen aus einer Preisregulierung in der Rechnungslegung begegnet werden sollte, dient.

EFRAG begrüßt die Veröffentlichung des Diskussionspapiers DP/2014/2 Berichterstattung über die finanziellen Auswirkungen einer Preisregulierung und unterstützt die Entscheidung des IASB, sich vorerst insbesondere einer generischen Art von Preisregulierung zu widmen, die er als 'definierte Preisregulierung' bezeichnet. Allerdings betont EFRAG, dass das Diskussionspapier und der gewählte Ansatz nur einen Ausgangspunkt für die Diskussionen darstellen kann:

Mit Fortschreiten des Projekts muss der IASB unserer Meinung nach erwägen, unter welchen Umständen das Recht eines Unternehmens, einen vereinbarten Erlösbetrag zu vereinnahmen, und seine Pflichten, bestimmte Aktivitäten durchzuführen, zu durchsetzbaren Rechten und Pflichten führen, die im Abschluss erfasst werden sollten.

EFRAG ist außerdem der Meinung, dass der IASB eventuell zu erwägen hat, ob der Anwendungsbereich eines möglichen künftigen Standards ausgeweitet werden sollte, indem vorgeschrieben wird, Angaben zu den Auswirkungen von Preisregulierung zu leisten, die über die angesetzten Vermögenswerte und Schulden hinausgehen.

Allgemein unterstützt EFRAG den im Diskussionspapier vorgeschlagenen Ansatz, konkrete IFRS-Rechnungslegungsvorschriften zum Aufschub oder der Beschleunigung einer Kombination von Kosten und Erlösen zu entwickeln. Man betont aber, auch einem alleinigen Aufschub der Kosten offen gegenüberzustehen, wenn künftige Arbeiten des IASB zeigen, dass sich daraus relevante Informationen ergeben können.

Zum Stellungnahmeentwurf auf der Internetseite von EFRAG gelangen Sie hier. Kommentare werden bis zum 31. Dezember 2014 erbeten.

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