Endgültige EFRAG-Stellungnahme zum Entwurf vorgeschlagener Änderungen in Bezug auf die Anwendung der Konsolidierungsausnahme

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01.10.2014

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 10 'Konzernabschlüsse' und IAS 28 'Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures' genommen. EFRAG unterstützt nicht alle Vorschläge des IASB.

Mit dem Entwurf ED/2014/2 Investmentgesellschaften: Anwendung der Konsolidierungsausnahme (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 10 und IAS 28) hatte der IASB drei Änderungen vorgeschlagen, zu denen EFRAG wie folgt Stellung nimmt:

  • EFRAG unterstützt den Vorschlag des IASB, die Ausnahme in Bezug auf die Erstellung konsolidierter Abschlüsse auf Tochterunternehmen von Investmentgesellschaften auszudehnen.
  • EFRAG lehnt den Vorschlag des IASB ab, die Situationen, in denen ein Mutterunternehmen, das eine Investmentgesellschaft ist, ein Tochterunternehmen zu konsolidieren hat, auf Tochterunternehmen zu beschränken, die keine Investmentgesellschaften sind. EFRAG erhebt Bedenken, dass die Anwendung der Vorschläge zu einem nicht sachgerechten Bilanzierungsergebnis für einige Investitionsstrukturen und einem möglichen Verlust relevanter Informationen führen kann.
  • EFRAG ist der Meinung, dass die Bewertung der Investitionen einer Investmentgesellschaft zum beizulegenden Zeitwert die nützlichsten Informationen bietet und von einem Investor, der keine Investmentgesellschaft ist, beibehalten werden sollte, wenn er die Equity-Methode auf seine Beteiligungsunternehmen anwendet, die Investmentgesellschaften sind. Das gelte unabhängig davon, ob das Beteiligungsunternehmen ein assoziiertes Unternehmen oder ein Joint Venture ist.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite von EFRAG gelangen Sie hier.

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