Zusammenfassung der Rückmeldungen zum EFRAG-Stellungnahmeentwurf zu vorgeschlagenen Änderungen in Bezug auf die Konsolidierungsausnahme

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10.10.2014

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zu ihrem im Juli 2014 herausgegebenen Stellungnahmeentwurf zu vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 10 'Konzernabschlüsse' und IAS 28 'Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures' veröffentlicht.

Am 11. Juni 2014 hatte der IASB mit dem Entwurf ED/2014/2 Investmentgesellschaften: Anwendung der Konsolidierungsausnahme (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 10 und IAS 28) Klarstellungen folgender Sachverhalte vorgeschlagen:

  • Ausnahme von der Erstellung eines Konzernabschlusses,
  • Behandlung eines Tochterunternehmens, das Dienstleistungen erbringt, die sich auf die Anlagetätigkeit des Mutterunternehmens beziehen, und
  • Anwendung der Equity-Methode durch einen Investor, der keine Investmentgesellschaft ist, auf ein Beteiligungsunternehmen, das eine Investmentgesellschaft ist.

EFRAG hatte daraufhin am 21. Juli 2014 einen Stellungnahmeentwurf veröffentlicht, dem am 1. Oktober 2014 die endgültige Stellungnahme folgte. EFRAG unterstützt nicht alle Vorschläge des IASB..

In dem jetzt veröffentlichten Bericht werden die auf den Stellungnahmeentwurf eingegangenen Rückmeldungen nach Themen gruppiert und der endgültigen Äußerung von EFRAG und einer Begründung für diese gegenübergestellt.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

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