EFRAG-Stellungnahme zu den IOSCO-Vorschlägen zu alternativen Finanzkennzahlen

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14.10.2014

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat gegenüber der internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) Stellung zu deren vorgeschlagene Leitlinien in Bezug auf die Veröffentlichung von nicht auf Rechnungslegungsgrundsätzen basierende Finanzkennzahlen genommen. EFRAG hält fest, dass alternative Profitkennzahlen, wenn diese sachgerecht verwendet und dargestellt werden, nützliche Informationen bieten können. Daher unterstützt EFRAG das Konzept klar definierter und erläuterter alternativer Profitkennzahlen, die über die Zeit hinweg einheitlich angewendet werden.

Die Stellungnahme von EFRAG zu den IOSCO-Vorschlägen basiert auf den Meinungen der europäischen Anwender, die zwecks Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Leitlinien zu alternativen Profitkennzahlen der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) eingeholt worden waren. Ähnlich wie in der Stellungnahme zum ESMA-Papier betont EFRAG, dass nicht auf Rechnungslegungsgrundsätzen basierende Finanzkennzahlen nützliche Informationen bieten können, wenn ihre Anwendung durch klare Regeln geklärt ist. Wie auch schon gegenüber ESMA hält EFRAG allerdings auch fest, dass der Anwendungsbereich von einem zugrunde liegenden Prinzip getragen werden müsse, damit die Leitlinien gezielt angewendet werden und effektiv sein können:

EFRAG ist jedoch der Meinung, dass im der vorgeschlagenen Verlautbarung  nicht klar genug artikuliert wird, was das zugrunde liegende Prinzip ist, das den Anwendungsbereich der Vorschriften und die Art der geforderten Angaben bestimmt. Wir sind insbesondere besorgt, dass der Anwendungsbereich der Verlautbarung zu langen Angaben führen kann, die relativ wenig relevante Informationen beinhalten. [...] Wir sind der Meinung, dass die Vorschriften enger ausgerichtet werden sollten, um ungezielte Überhäufung und Phrasendrescherei in der Finanzberichterstattung zu vermeiden.

Die Stellungnahme sowie eine entsprechende Presseerklärung sind auf der Internetseite von EFRAG abrufbar.

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