EFRAG-Berichte zur zusätzlichen öffentlichen Konsultation und Einbindungsveranstaltung zur Leasingbilanzierung

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15.10.2014

Im Juli und August 2014 haben die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und die Standardsetzer aus Deutschland (DRSC), Frankreich (ANC), Italien (OIC) und Großbritannien (FRC) weitere öffentliche Konsultationen zu den zwei unterschiedlichen Ansätzen für die Bilanzierung durch den Leasingnehmer durchgeführt, die von IASB und FASB verfolgt werden. Die Konsultationen wurden durch eine Einbindungsveranstaltung im September 2015 ergänzt. Berichte mit den Ergebnissen der Konsultationen und der Einbindungsveranstaltung stehen jetzt zur Verfügung.

Zielsetzung der beiden Konsultationen (eine auf Ersteller ausgerichtet und eine auf Abschlussadressaten) lag darin, die Sichtweisen der Anwender zu Beispielen von Transaktionen einzuholen, die nach den Vorschlägen des Entwurfs als Leasingverhältnisse qualifizieren, nach Meinung der Anwender aber dem Wesen nach Dienstleistungen sind, und ihre Meinung zu den unterschiedlichen Ansätzen des IASB und des FASB zu erfragen (insbesondere, welcher sachgerechter sei und/oder weniger kostenintensiv anzuwenden). Die vorläufigen Ergebnisse der Konsultationen wurden bei der Einbindungsveranstaltung diskutiert.

Die wesentlichen Ergebnisse dieser Meinungseinholung waren die folgenden:

  • Die Teilnehmer stellten verschiedene Beispiele von Transaktionen zur Verfügung, die nach den Vorschlägen des Entwurfs von 2013 als Leasingverhältnisse qualifizieren, aber nach Meinung der Anwender nicht in der Bilanz eines Leasingnehmers erfasst werden sollten.
  • Die Anwender hielten fest, dass noch weitere Arbeit beim Anwendungsbereich und/oder der Definition eines Leasingverhältnisses notwendig sei.
  • Von den beiden Ansätzen, die sich bei der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB im März 2014 ergaben, als die beiden Standardsetzer vorläufig zu dem Schluss kamen, unterschiedliche Ansätze bei der Leasingbilanzierung durch den Leasingnehmer zu verfolgen, zogen die Abschlussadressaten den Ansatz des IASB vor. Bei den Erstellern waren die Meinungen geteilt, und es ergab sich nur eine kleine Mehrheit für das Modell des IASB.

Die folgenden beiden englischsprachigen Berichte stehen Ihnen auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung:

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