EFRAG erbittet Stellungnahmen zur Übernahmeempfehlung in Bezug auf IFRS 15

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15.10.2014

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme des am 28. Mai 2014 veröffentlichten IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden'.

In IFRS 15 wird vorgeschrieben, wann und in welcher Höhe ein IFRS-Berichtersteller Erlöse zu erfassen hat. Zudem wird den von den Abschlusserstellern gefordert, den Abschlussadressaten informativere und relevantere Angaben als bisher zur Verfügung zu stellen. Bei einer Übernahme des Standards für die Anwendung in Europa würde er IAS 18 Erlöse, IAS 11 Fertigungsaufträge und eine Reihe von erlösbezogenen Interpretationen ersetzen.

EFRAG bittet sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung der Änderungen vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen, die sich aus der Übernahme der Änderungen in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fällen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen. In Bezug auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens bittet EFRAG um Stellungnahmen dazu, ob es möglich sein wird, den Standard in der EU ab dem 1. Januar 2017 anzuwenden. Stellungnahmen zum Entwurf der Übernahmeempfehlung werden bis zum 15. Dezember 2014 erbeten. Details können Sie der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG entnehmen.

Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Entwurfs der Übernahmeempfehlung hat EFRAG auch den Bericht zum Status der Übernahme der IFRS in der EU aktualisiert.

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