ESMA gibt Prüfungsschwerpunkte für die Jahresabschlüsse 2014 bekannt, veröffentlicht überarbeitete Leitlinien zur Durchsetzung von Rechnungslegungsvorschriften in allen Sprachen der EU

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28.10.2014

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat die Schwerpunkte bekanntgegeben, die bei der Überprüfung der Jahresabschlüsse 2014 gesetzt werden werden. Gleichzeitig hat ESMA die 'Leitlinien zur Durchsetzung von Finanzinformationen' in allen Sprachen der EU zur Verfügung gestellt.

ESMA hält die folgenden Kernthemen für besonders relevant bei der Überprüfung der Abschlüsse 2014:

  • Erstellung und Darstellung von Konzernabschlüssen und zugehörigen Angaben;
  • Finanzberichterstattung durch Unternehmen, die gemeinsame Vereinbarungen eingegangen sind, sowie zugehörige Angaben; und
  • Ansatz und Bewertung von latenten Steueransprüchen.

ESMA hält fest, dass diese Themen besonders wichtig sind, weil mit ihnen entweder bedeutende Änderungen in der Bilanzierungspraxis aufgrund neuer Standards umgesetzt werden oder weil das gegenwärtige wirtschaftliche Umfeld eine besondere Herausforderung für Emittenten bei der Anwendung bestimmter IFRS-Vorschriften darstellt, insbesondere bei der Schätzung künftiger zu versteuernder Gewinne in Zeiten geringen wirtschaftlichem Wachstums.

Zusätzlich zu diesen Prioritäten erwarten ESMA und die nationalen Durchsetzungsbehörden, dass in der EU börsennotierte Banken relevante Informationen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen der umfassenden Beurteilung des Bankensektors durch die EZB und zu jeglichen Änderungen lesiten, die sich aus möglicherweise erforderlichem Füllen von Kapitallücken ergeben. ESMA ist außerdem der Meinung, dass die Ergebnisse aus dem Bericht zur Vergleichbarkeit der IFRS-Abschlüsse von Finanzinstituten in Europa vom November 2013 weiterhin hochrelevant für die Abschlüsse 2014 sind.

ESMA und die national zuständigen Behörden werden die Anwendung der IFRS-Vorschriften nach diesen Prioritäten überwachen, und die nationalen Behörden werden die entsprechende Überwachung bei ihren eigenen Überprüfungen mit überwachen und wo notwendig korrektive Maßnahmen ergreifen. ESMA wird Informationen dazu sammeln, wie europäische börsennotierte Unternehmen diese Prioritäten angewendet haben, und die Ergebnisse Anfang 2016 veröffentlichen.

Die gemeinsamen Durchsetzungsaktivitäten in der EU werden von den ESMA-Leitlinien zur Durchsetzung von Finanzinformationen unterstützt, die im Juli 2014 in englischer Sprache erschienen sind und die jetzt in allen 24 offiziellen Sprachen verfügbar sind. Die Veröffentlichung dieser Übersetzungen bedeutet, dass die Leitlinien jetzt in zwei Monaten in Kraft treten.

Auf der Internetseite der ESMA steht Ihnen folgende weiterführende Informationen zur Verfügung:

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