Stellungnahme der IFRS-Stiftung zur Konsultation zu den Auswirkungen der IFRS in der EU

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27.10.2014

In einem Schreiben, das sowohl vom Vorsitzenden der Treuhänder der IFRS-Stiftung als auch vom IASB-Vorsitzenden unterzeichnet wurde, haben Stiftung und Board gegenüber der EU-Kommission Stellung im Rahmen der öffentlichen Konsultation zur Evaluierung der IAS-Verordnung genommen.

Die EU-Kommission hatte im August 2014 interessierte Organisationen und Bürger dazu aufgerufen, sich an einer öffentlichen Konsultation zu den IFRS in der EU zu beteiligen, bei der es u.a. um Erfahrungen und Meinungen zum Entwicklungsprozess, zur Anwendung, zur Durchsetzung sowie zum Nutzen/Kosten-Verhältnis der IFRS in der EU ging.

Stiftung und Board transportieren in ihrer Antwort zwei wesentliche Botschaften. Zum einen wird auf den globalen Charakter der IFRS und die daraus entstehenden Vorteile verwiesen:

Die IFRS bieten […] eine globale Sprache. […] Unsere Untersuchungen haben gezeigt, dass in einzelnen Rechtskreisen sehr wenige Änderungen an den IFRS vorgenommen wurden und dass die wenigen, die vorgenommen wurden, allgemeine als temporäre Schritte bei der Absicht des Rechtskreises, die IFRS zu übernehmen, angesehen werden. Wenn Rechtskreise wie die EU Änderungen vornehmen würden, würden sie nicht die IFRS übernehmen und daher den Nutzen verlieren, der aus der Anwendung der weltweit akzeptierten Sprache IFRS entsteht. Unternehmen aus der EU würden nicht weiter den Nutzen aus dem globalen Rechnungslegungspass ziehen, den die IFRS bieten, was auch einschließt, Zugang zu internationalen Kapitalmärkten mit ihren IFRS-Abschlüssen ohne Überleitung auf globale Standards zu haben. Anlegern würden vergleichbare Abschlüsse und daher wesentliche Informationen vorenthalten.

Es wird aber auch festgehalten, dass die IFRS eine wichtige Rolle bei der Erreichung der Ziele der neuen Kommission spielen können:

Die transparente Finanzberichterstattung von Unternehmen, die nach IFRS Bericht erstatten, hilft Teilnehmern an Kapitalmärkten, effizientere und informierte Ressourcenzuteilungen und andere wirtschaftliche Entscheidungen vorzunehmen und macht Anlagen für Kapitalgeber attraktiver. Eine vergleichbare und vertraute Finanzberichterstattungssprache zu haben ist daher ein kritisches Merkmal für die Ermutigung zu Anlagen, die so wichtig sind für das Wachstum, dass die Kommission für die EU anstrebt.

Diesen Kernaussagen werden detaillierte Ausführungen im Anhang beigefügt. Dabei wird auf die folgenden Punkte eingegangen:

  • Bedeutung der IFRS für die Ziele der neuen EU-Kommission
  • Relevanz der IFRS-Verordnung
  • Anwendungsbereich der IFRS
  • Nutzen der IFRS
  • Übernahmemechanismus und-kriterien
  • Qualität von IFRS-Abschlüssen
  • Getreue Darstellung
  • Durchsetzung der IFRS

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des IASB herunterladen.

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