Entwurf einer EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Entwurf zum Bilanzierungsobjekt

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29.10.2014

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 10, IFRS 12, IAS 27, IAS 28, IAS 36 und IFRS 13 veröffentlicht.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll klargestellt werden, dass das Bilanzierungsobjekt in Bezug auf Beteiligungen an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen die Beteiligung als Ganzes ist, dass aber der beizulegende Zeitwert von marktnotierten Beteiligungen an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen das Produkt aus dem notierten Preis je Einheit und der Anzahl der gehaltenen Finanzinstrumente ohne weitere Anpassungen sein soll.

EFRAG bringt im Stellungnahmeentwurf Bedenken zum Ausdruck, da diese Vorschläge nicht immer zu relevanten Informationen führen würden. Wenn das Bilanzierungsobjekt die Beteiligung an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen ist, kann der gezahlte Preis Kontrollprämien oder Abschläge beinhalten und würde damit vom Produkt von Preis und Menge abweichen. Nach EFRAGs Meinung würden es den sich so ergebenden Finanzinformationen an Relevanz fehlen, die Möglichkeit der Beurteilung der verantwortlichen Führung durch die Unternehmensleitung wäre eingeschränkt und die Informationen würden nicht den wirtschaftlichen Gehalt der Transaktion widerspiegeln. EFRAG wäre nur - widerstrebend - bereit, die Vorschläge des IASB zu akzeptieren, wenn durch weitere Nachforschungen des IASB gezeigt werden kann, dass es keine bessere Methode als das Produkt aus Menge und Preis gibt, um den beizulegenden Zeitwert einer Beteiligung an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen zu bestimmen.

Zum Stellungnahmeentwurf auf der Internetseite von EFRAG gelangen Sie hier. Kommentare werden bis zum 31. Dezember 2014 erbeten.

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