Oktober

Mitschnitte der jüngsten Sitzung des HGB-Fachausschusses des DRSC

30.10.2014

Der HGB-Fachausschuss des DRSC hat am 28. Oktober 2014 in Berlin getagt; von der Sitzung wurde jetzt ein Mitschnitt zur Verfügung gestellt.

Der HGB-Fachausschuss hat während seiner 19. Sitzung folgende Themen besprochen:

  • E-DRS 29 Konzerneigenkapital
  • Überarbeitung DRS 4 Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss
  • Überarbeitung DRS 17 Organvergütung

Die Mitschnitte der einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Zusammenfassung von der Sitzung des ASAF im September

30.10.2014

Der Stab des IASB hat eine Zusammenfassung der Erörterungen des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) bei dessen Sitzung im September 2014 veröffentlicht. Während der Sitzung diskutierte ASAF Leasingverhältnisse, Abzinsungssätze, die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3, das Rahmenkonzept, die Angabeninitiative, Finanzinstrumente mit Merkmalen von Eigenkapital, die IFRS-Taxonomie und das Arbeitsprogramm des IASB.

 

Leasingverhältnisse

Die Teilnehmer erörterten den aktuellen Stand der Erörterungen im IASB-Projekt zu Leasingverhältnissen und eine Übersicht über die Ergebnisse einer zusätzlichen europäischen Konsultation zu den zwei unterschiedlichen Ansätzen für die Bilanzierung durch den Leasingnehmer. Die ASAF-Mitglieder waren geteilter Ansicht zum durch EFRAG vorgestellten Bericht und die vorgeschlagene Definition eines Leasingverhältnisses (unter anderem Definierung eines Leasingverhältnisses als Finanzierungsvereinbarung) und hielten fest, wie wichtig es sei, dass IASB und FASB Konvergenz erzielen.

 

Abzinsungssätze

Die Mitglieder des ASAF unterstützten generell den vom IASB angestrebten Anwendungsbereich und Forschungsansatz in diesem Projekt. Sie hatten eine Reihe von Vorschlägen zu Themen, die berücksichtigt werden sollten, und betonten die Bedeutung des Zusammenwirkens dieses Projekts mit den IASB-Projekten zum Rahmenkonzept und zu Versicherungsverträgen.

 

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3

Die Teilnehmer wurden über den aktuellen Stand dieses Projekts und weitere Entwicklungen unterrichtet. Kritische Sachverhalte zur Folgebilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten wurden hervorgehoben und kontrovers diskutiert. Außerdem widmeten sich die Teilnehmer der Definition eines Geschäftsbetriebs.

 

Rahmenkonzept

Auch bei diesem Projekt wurde ASAF über den neuesten Stand informiert. Die Mitglieder drückten Unterstützung für die eingeschlagene Richtung aus, erhoben aber auch einige Bedenken. Genauer erörtert wurden die vorläufigen Entscheidungen des IASB zur Bewertung und die Auswirkungen von Fragen langfristiger Finanzierung auf das Rahmenkonzept.

 

Angabeninitiative

In Bezug auf die Angabeninitiative erörterten die Mitglieder von ASAF den Zweck von Anhangangaben, die Anordnung von Anhangangaben, die Rolle der Wesentlichkeit bei der Adressierung der Angabenüberlast sowie das Wesen bedeutender Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden und die Verbesserung von Angaben dazu.

 

Versicherungsverträge

Beim Projekt zu Versicherungsverträgen bat der IASB die ASAF-Mitglieder um Meinungsäußerungen zur Bilanzierung von Verträgen mit teilnehmenden Merkmalen und Übergangsbestimmungen. Im Hinblick auf den Übergang zogen die meisten Mitglieder eine rückwirkende Anwendung zum Zeitpunkt des Übergangs vor.

 

Finanzinstrumente mit Merkmalen von Eigenkapital

Die ASAF-Mitglieder erörterten, ob dieses Projekt einer grundlegenden Überarbeitung von IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis gewidmet sein sollte oder ob IAS 32 an sich erhalten bleiben aber Verbesserungen an den Darstellungs- und Angabevorschriften erfahren sollte. Viele Mitglieder von ASAF hoben die Notwendigkeit einer grundlegenden Überprüfung hervor, um eine bessere Grundlage zu haben, um die Zielsetzung einer Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital zu identifizieren. Gleichzeitig wurde aber festgehalten, dass der IASB nicht direkt bei null wieder anfangen sollte.


Eine vollständige Zusammenfassung der Sitzung in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Die nächste Sitzung von ASAF ist am 4. und 5. Dezember 2014 vorgesehen.

Entwurf einer EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Entwurf zum Bilanzierungsobjekt

29.10.2014

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 10, IFRS 12, IAS 27, IAS 28, IAS 36 und IFRS 13 veröffentlicht.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll klargestellt werden, dass das Bilanzierungsobjekt in Bezug auf Beteiligungen an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen die Beteiligung als Ganzes ist, dass aber der beizulegende Zeitwert von marktnotierten Beteiligungen an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen das Produkt aus dem notierten Preis je Einheit und der Anzahl der gehaltenen Finanzinstrumente ohne weitere Anpassungen sein soll.

EFRAG bringt im Stellungnahmeentwurf Bedenken zum Ausdruck, da diese Vorschläge nicht immer zu relevanten Informationen führen würden. Wenn das Bilanzierungsobjekt die Beteiligung an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen ist, kann der gezahlte Preis Kontrollprämien oder Abschläge beinhalten und würde damit vom Produkt von Preis und Menge abweichen. Nach EFRAGs Meinung würden es den sich so ergebenden Finanzinformationen an Relevanz fehlen, die Möglichkeit der Beurteilung der verantwortlichen Führung durch die Unternehmensleitung wäre eingeschränkt und die Informationen würden nicht den wirtschaftlichen Gehalt der Transaktion widerspiegeln. EFRAG wäre nur - widerstrebend - bereit, die Vorschläge des IASB zu akzeptieren, wenn durch weitere Nachforschungen des IASB gezeigt werden kann, dass es keine bessere Methode als das Produkt aus Menge und Preis gibt, um den beizulegenden Zeitwert einer Beteiligung an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen zu bestimmen.

Zum Stellungnahmeentwurf auf der Internetseite von EFRAG gelangen Sie hier. Kommentare werden bis zum 31. Dezember 2014 erbeten.

Zusammenfassung der DPOC-Sitzung vom Oktober 2014

29.10.2014

Der Treuhänderausschuss für die Beaufsichtigung der Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC) hat im Rahmen der allgemeinen Sitzung der Treuhänder am 8. Oktober 2014 in Mexiko-Stadt getagt. Auf der Internetseite des IASB steht Ihnen eine Zusammenfassung der Sitzung zur Verfügung.

Während der Sitzung wurden die folgenden Themen erörtert:

Aktueller Stand der fachlichen Arbeiten

Die Mitglieder des Ausschusses empfingen Informationen zum aktuellen Stand der großen Projekte, der Forschungsprojekte und einiger Projekte mit begrenztem Umfang im Arbeitsprogramm des IASB.

  • Der DPOC hielt fest, dass die Veröffentlichung von IFRS 9 die bedeutendste Entwicklung seit der letzten DPOC-Sitzung im Juli 2014 gewesen sei.
  • Im Hinblick auf Versicherungsverträge wurde der DPOC über Fortschritte informiert, die im Nachgang der Stellungnahmen, Einbindungsaktivitäten und Feldversuche erfolgten, die sich auf die Vorschläge im überarbeiteten Entwurf des IASB zu Versicherungsverträgen bezogen. Der DPOC hielt fest, dass es zwar breite Unterstützung für die Vorschläge gebe, dass aber deutliche Bereiche mit Bedenken weiter vorlägen - insbesondere in Bezug auf Komplexität und Bilanzierungsanomalien. Der DPOC befragte die Vertreter des IASB zu den verschiedenen Sichtweisen der Anwender zu den Vorschlägen und wie Bedenken berücksichtigt und darüber Bericht erstattet würde.
  • Der DPOC nahm zur Kenntnis, dass die umfassende Überprüfung des IFRS für KMU weitergeht und dass der IASB mit seiner Sitzung im Oktober 2014 die Erörterung der Sachverhalte aufnehmen würde, die die Anwender in den Stellungnahmen zum Entwurf aufgebracht haben.
  • Eine kurze Diskussion zu Konvergenz und was dabei erzielt worden sei führte zu der Feststellung, dass die Veröffentlichung von IFRS 15 im Mai 2014 der greifbarste Erfolg gewesen sei.
  • In Bezug auf das Rahmenkonzeptprojekt wurde dem DPOC mitgeteilt, dass es einige leichte Verzögerungen in der zeitlichen Planung gegeben habe und dass die Veröffentlichung eines Entwurfs jetzt Anfang 2015 und nicht mehr Ende 2014 vorgesehen sei. Der DPOC nahm einige vorläufige Entscheidungen zur Kenntnis, die der IASB getroffen hat, und riet, dass die Begründung für die Sichtweise des IASB in der Grundlage für Schlussfolgerungen des kommenden Entwurfs klar dargestellt werden sollte.

Der DPOC wurde auch über Fortschritte bei Macro Hedge Accounting, der Angabeninitiative und preisregulierten Geschäftsvorfällen unterrichtet. Des Weiteren wurde der DPOC über die Fortschritte bei verschiedenen Forschungsprojekten auf der Agenda des IASB in Kenntnis gesetzt. Der DPOC fragte, ob der IASB alle Arbeiten vor dem Hintergrund der Ressourcenknappheit selbst durchführen wolle, und der IASB gab zu, dass er erkannt hat, dass die Priorisierung und die Ressourcenzuteilung noch genauer bedenken muss. Weitere Berichte betrafen verschiedene Projekte mit begrenztem Umfang und die XBRL-Taxonomie.

 

Leasingverhältnisse

Bei dieser Sitzung legte der DPOC besonderes Augenmerk auf die Fortschritte im Projekt zu Leasingverhältnissen. Insbesondere wurde Bedenken nachgegangen, die einige Anwender erhoben hatten, sowie Kommentaren, dass der Sichtweise von Anwendern nicht immer ausreichend Gewicht gegeben würde. Der fachliche Stab war der Ansicht, dass die Vorschriften des Konsultationsprozesses vollständig eingehalten worden seien und ihre Anwendung sachgerecht auf so ein wichtiges und umstrittenes Projekt sachgerecht erfolgt sei. Der DPOC gestand ein, dass der IASB nicht auf jede einzelne Stellungnahme oder Einreichung antworten könne, insbesondere nicht bei Projekten wie dem zur Leasingbilanzierung, die eine große Anzahl von Stellungnahmen generieren. Er hielt aber fest, dass es wichtig sei, dass der IASB kommuniziere und die wesentlichen aufgebrachten Sachverhalte zusammenfassen und diese nebst den Begründungen für die vorläufigen Schlussfolgerungen des Boards stets klar und nachvollziehbar darstellen müsse. Als Ergebnis der Diskussion mit dem DPOC, verpflichtete sich der IASB, die öffentliche Zurverfügungstellung der Begründungen für seine vorläufigen Entscheidungen und Schlussfolgerungen zu überprüfen und dabei besondere Aufmerksamkeit auf Sachverhalte zu legen, die während der öffentlichen Stellungnahme besonders diskutiert worden waren.

 

Beratungsgruppe für Auswirkungsanalysen

Der DPOC nahm einen Fortschrittsbericht zur Arbeit der Beratungsgruppe für Auswirkungsanalysen (Effects Analysis Consultative Group, EACG) entgegen, die eingerichtet wurde, um den IASB beim methodischen Vorgehen in Bezug auf Feldversuche und Auswirkungsanalysen zu beraten. Der DPOC war mit der beinahe endgültigen Fassung des Berichts, den die EACG erarbeitet hat, zufrieden. Er stimmte auch der Auffassung zu, dass es wichtig sei, dass der Bericht so schnell wie möglich fertiggestellt und veröffentlicht würde, so dass die Vorschläge rasch in die Prozesse des IASB integriert werden können, wenn sie nicht bereits im Konsultationsprozess enthalten seien.

 

Aktuelle Entwicklungen bei den Beratungsgruppen des IASB

Der DPOC nahm einen Überblick über Sitzungen der verschiedenen Beratungsgruppen seit Juli 2014 sowie einen Ausblick auf kommende Sitzungen zur Kenntnis. Der Vorsitzende erinnerte den Ausschuss, dass dieser die Verantwortung dafür trüge, die Wirksamkeit der Organe und Beratungsgruppen des IASB zu überwachen. Ein Vertreter des DPOC sollte wenigstens bei einem Teil der Sitzungen der größeren Gruppen jedes Jahr als Beobachter besuchen und dem Ausschuss dann Bericht erstatten, wie die Anwesenheit und die Qualität der Diskussionen sei.

 

Korrespondenz

Der DPOC erörterte ein Schreiben von EFRAG, in dem vorgeschlagen wird, eine öffentliche Konsistenzprüfung vor einer Finalisierung von Standards oder bedeutenden Änderungen an Standards als verpflichtenden Schritt in den Konsultationsprozess des IASB aufzunehmen. Der Stab und der IASB werden den Vorschlag prüfen und den DPOC über die Ergebnisse informieren.

Den vollständigen Bericht von der Sitzung in englischer Sprache können Sie auf der Internetseite des IASB einsehen.

Aktualisiertes Arbeitsprogramm des IASB

28.10.2014

Im Nachgang seiner Oktobersitzung hat der IASB eine Aktualisierung seines Arbeitsprogramms vorgenommen, in der sich verschiedene Verschiebungen und insbesondere die Ankündigung eines endgültigen Standards zu Leasingverhältnissen im zweiten Halbjahr 2015 widerspiegeln.

 

Gegenwärtiger Stand

Bei den großen Projekten sieht das geplante Arbeitsprogramm jetzt wie folgt aus:

Projekt Gegenwärtiger Stand Nächster Schritt Erwartete zeitliche Planung
Rahmenkonzept — Umfassendes IASB-Projekt Erörterungen nach Veröffentlichung des Diskussionspapiers Entwurf 1. Quartal 2015
Finanzinstrumente — Macro Hedge Accounting Diskussionspapier erneute Erörterungen/ weitere öffentliche Konsultation

4. Quartal 2014

Versicherungsverträge Erneute Veröffentlichung eines Entwurfs erneute Erörterungen 4. Quartal 2014
Leasingverhältnisse Erneute Veröffentlichung eines Entwurfs endgültiger Standard 2. Jahreshälfte 2015*
Angabeninitiative - Änderungen an IAS 1 erneute Erörterungen endgültige Änderungen 4. Quartal 2014
Angabeninitiative - Angabeprinzipien Erörterungen Diskussionspapier 2. Quartal 2015*
Angabeninitiative - Nettoverschuldung Erste Untersuchungen/Erörterungen Entwurf 4. Quartal 2014
IFRS für KMU — umfassende Überprüfung 2012-2014 Entwurf erneute Erörterungen 4. Quartal 2014
Preisregulierte Geschäftsvorfälle Diskussionspapier öffentliche Konsultation 4. Quartal 2014 und 1. Quartal 2015

* Hier haben sich zeitliche Verschiebungen im Vergleich zum IASB Arbeitsplan vom 26. September 2014 ergeben.

Bei den Projekten mit begrenztem Umfang und den Forschungsprojekten erwartet der IASB, einen Entwurf zu  IAS 1 — Klassifizierung von Schulden im ersten Quartal 2015 herausgeben zu können, und endgültige Änderungenim Zusammenhang mit IFRS 10/IAS 28 — Änderungen in Bezug auf Investmentgesellschaften werden noch im vierten Quartal 2014 erwartet. Bei der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 soll eine Zusammenfassung der Rückmeldungen jetzt im ersten Quartal 2015 herausgegeben werden.

Darüber hinaus ergaben sich zeitliche Verschiebungen beziehungsweise genauere Informationen bei den erwarteten Erörterungen des Boards bei folgenden Forschungsprojekten:

Den Arbeitsplan mit Stand vom 28. Oktober 2014 können Sie hier herunterladen (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB). Unsere Projektseiten haben wir entsprechend aktualisiert.

Bericht von der Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung im Oktober 2014

28.10.2014

Auf der Internetseite des IASB steht ein Bericht von der Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung zur Verfügung, die am 7., 8. und 9. Oktober 2014 in Mexiko-Stadt stattfand.

Die Zusammenfassung besteht aus den folgenden Einzelberichten:

 

Bericht von der Exekutivsitzung der Treuhänder

  • Finanzierungsvereinbarungen. Erörtert wurde, dass Rechtskreise, die von der Nutzung der IFRS profitieren, auch zu den Kosten beitragen müssen.
  • Selbstevaluierung. Die Diskussionen galten im Wesentlichen den Rückmeldungen aus der Selbstevaluierung, die im Sommer 2014 durchgeführt wurde.
  • Überprüfung der Struktur und der Wirksamkeit. Die Treuhänder setzten ihre Erörterungen im Zusammenhang mit der kommenden Überprüfung der Organisation fort. Unter anderem wurde der Schwerpunkt der Überprüfung besprochen. Ebenfalls erörtert wurde die zeitliche Planung. Die Treuhänder sprachen sich dafür aus, den Exekutivausschuss der Treuhänder mit der Durchführung der Überprüfung zu betrauen.
  • Überprüfung von ASAF. Bei den Erörterungen ging es um den Aufgabenbereich und darum, welche Prozesse für die Überprüfung von ASAF eingeleitet werden sollten. Die Treuhänder waren sich auch einig, dass eine Verlängerung der Amtszeiten der gegenwärtigen Mitglieder notwendig ist, um genügend Zeit für die Durchführung der Überprüfungs zu gewähren.
  • Internationale IFRS-Entwicklungen. Hierbei ging es um eine Reihe von bedeutenden Entwicklungen in Europa (einschließlich der Konsultation zu den Auswirkungen der IFRS), die gegenwärtige Beurteilung der Lage in den Vereinigten Staaten und positive Entwicklungen im asiatisch-pazifischen Raum.
  • Aktuelles vom IFRS-Beirat. Insbesondere wurden die Rolle des IFRS-Beirats und seine Bedeutung erörtert.
  • Bericht des Vorsitzenden des IASB. Hans Hoogervorst sprach über die aktuellen Bemühungen des IASB und verwies insbesondere auf Probleme, die sich aus dem Versicherungsprojekt und dem Leasingprojekt ergeben.
  • Gruppe der lateinamerikanischen Standardsetzer für Bilanzierungsfragen ( Group of Latin American Accounting Standard Setters, GLASS). Die Treuhänder ließen sich über die Entwicklungen bei der Gruppe unterrrichten.
  • Ernennungen. Innerhalb der eigenen Reihen ernannten die Treuhänder einige Verantwortliche, um das Ausscheiden von langjährigen Mitgliedern zu kompensieren. Generelle Neuernennungen sollen ab dem 1. Januar 2015 erfolgen.
  • Einrichtung eines Alumni-Netzes. Insbesondere sollen die Wertschätzung und Erfahrungen früherer Treuhänder und Mitarbeiter erhalten bleiben.
  • Vorträge. Die Treuhänder wurden über die Arbeiten folgender Gremien unterrichtet:
    • Ausschuss für die Aus- und Weiterbildungsinitiative der IFRS-Stiftung
    • Ausschuss für Prüfung und Finanzen

 

Bericht des stellvertretenden Vorsitzenden des IASB

Ian Mackintosh, stellvertretender Vorsitzender des IASB, informierte die Treuhänder über die laufenden Aktivitäten des IASB. Dazu gehörten die Veröffentlichung von IFRS 9, die Konsultation zu der Scharia'a gemäßen Instrumenten und Geschäftsvorfällen, Leasingverhältnisse, das Versicherungsprojekt, das Rahmenkonzept, Macro Hedging, die Überprüfung des IFRS für KMU und die Angabeninitiative.

Zu den weiteren Entwicklungen gehörten eine Überprüfung der Aktivitäten zur Einbindung der Anleger und die globale Anwendung/einheitliche Durchsetzung der IFRS.

 

Bericht des Vorsitzenden für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses

Scott Evans, der Vorsitzende des Ausschusses für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC) berichtete über die jüngsten Aktivitäten des DPOC.

 

Regionale Einbindungsaktivität

Im Rahmen der Sitzung führten die Treuhänder auch eine regionale Einbindungsaktivität durch. Bei einer gemeinsamen Veranstaltung mit dem Consejo Mexicano de Normas de Información Financiera und der Comisión Nacional Bancaria y de Valores wurden Meinungen mexikanischer Anwender eingeholt.

Die vollständige Zusammenfassung von der Sitzung der Treuhänder finden Sie in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB.

DPR-Prüfungsschwerpunkte 2015

28.10.2014

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat die Prüfungsschwerpunkte für 2015 bekanntgegeben.

Die folgenden fünf Prüfungsschwerpunkte werden aufgeführt:

    1. Aufstellung und Darstellung von Konzernabschlüssen und dazugehörige Anhangangaben (IFRS 10, IFRS 12)
    2. Rechnungslegung von Unternehmen mit gemeinsamen Vereinbarungen und dazugehörige Anhangangaben (IFRS 11, IFRS 12)
    3. Ansatz und Bewertung von latenten Steueransprüchen (IAS 12)
    4. Abbildung von Rechtsstreitigkeiten und damit verbundenen Prozessrisiken (IAS 37, DRS 20)
    5. Konsistente und transparente Berichterstattung über die bedeutsamsten finanziellen und nicht-finanziellen Leistungsindikatoren im Konzernlagebericht (§ 315 HGB, DRS 20, DRS 17)

Die ersten drei Prüfungsschwerpunkte entsprechen den ebenfalls heute veröffentlichten Prüfungsschwerpunkten, die ESMA auf europäischer Ebene für die Prüfung der Abschlüsse europäischer börsennotierter Unternehmen gesetzt hat.

Weitere Details können Sie der Pressemitteilung auf der Internetseite der DPR entnehmen.

SMEIG spricht endgültige Empfehlungen in Bezug auf Änderungen am IFRS für KMU aus

28.10.2014

Die Arbeitsgruppe für die Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group, SMEIG) hat einen endgültigen Bericht veröffentlicht, der ihre Empfehlungen gegenüber dem IASB in Bezug auf die Vorschläge enthält, die mit dem Entwurf ED/2013/9 'Vorgeschlagene Änderungen am IFRS für KMU' zur Diskussion gestellt worden waren.

Im Juli 2014 waren drei Arbeitspapiere versendet worden, die die Mitglieder von SMEIG bei der Erarbeitung des endgültigen Berichts leiten sollten. Die Papiere waren allgemeinen Hintergrundinformationen, spezifischen Sachverhalten aus dem Entwurf vom Oktober 2013 und sonstigen Sachverhalten gewidmet, die in den Stellungnahmen aufgebracht worden waren. Der endgültige Bericht bietet eine Zusammenfassung aller wesentliche Anmerkungen, die SMEIG zu den Fragen hat, die in den Arbeitspapieren enthalten waren.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht (25 Seiten) direkt von der Internetseite des IASB herunterladen.

Bedeutung globaler Rechnungslegungsstandards und Erhöhung der freiwilligen IFRS-Anwendung in Japan

28.10.2014

Bei der Jahreshauptversammlung der weltweiten Vereinigung der Börsen (World Federation of Exchanges, WFE) sprach Masamichi Kono, Vizeminister für internationale Angelegenheiten der japanischen Finanzdienstleistungsbehörde (Financial Services Authority, FSA) und Vorsitzender des Überwachungsgremiums (Monitoring Board) der IFRS-Stiftung, heute kurz über die Bedeutung eines einzigen Satzes hochwertiger globaler Rechnungslegungsstandards. In einer parallelen Entwicklung kam heute der japanische Rat für die handelsrechtliche Bilanzierung (Business Accounting Council of Japan, BAC) zusammen, um den Stand der IFRS-Anwendung in Japan zu prüfen.

In seiner Grundsatzrede erläuterte Kono einige seiner Gedanken zur Bedeutung von Finanzmärkten für Wirtschaftswachstum und zur wichtigen Rolle, die Börsen auf dem globalen Kapitalmarkt spielen können und müssen. Er betonte: "Bemühungen zur Stärkung der guten Unternehmensführung und die Arbeiten hin zur Konvergenz von Rechnungslegungsstandards mit dem endgültigen Ziel des Erreichens eines einzigen Satzes hochwertiger globaler Rechnungslegungsstandards sollten zunehmend ein Augenmerk von Börsenbetreibern sein."

Der japanische BAC, der seine Erörterungen in Bezug auf die Anwendung der IFRS in Japan mit der Veröffentlichung eines endgültigen Berichts, in dem eine stärkere, aber nicht verpflichtende, Anwendung der IFRS oder IFRS-basierter Standards empfohlen wurde, im Juni 2013 abgeschlossen hatte, ist wieder zusammengetreten, um den jetzigen Stand der IFRS-Anwendung in Japan zu beurteilen. Es wurden keine wesentlichen Entscheidungen getroffen, aber der BAC bekräftigte das Ziel, die freiwillige IFRS-Anwendung in Japan zu erhöhen, und kündigte an, dass mögliche zusätzliche Maßnahmen in diese Richtung vom BAC geprüft werden würden.

Die folgenden Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite der FSA zur Verfügung:

Paneuropäische Studie zur Verwendung von Finanzinformationen

28.10.2014

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und das schottische Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants in Scotland, ICAS) suchen für eine Studie zur Verwendung von Finanzinformationen durch Kapitalgeber Nutzer von Abschlüssen, die Anlageentscheidungen treffen.

Im Dezember 2013 haben EFRAG und ICAS die Ergebnisse einer Literaturanalyse zur Verwendung von Finanzinformationen durch Kapitalgeber veröffentlicht. Eine der Schlussfolgerungen der Analyse war, dass wenig direkte Hinweise dazu vrliegen, wie Abschlüsse durch die großen Kapitalgeber genutzt werden. Deshalb haben EFRAG und ICAS jetzt beschlossen, eine empirische Untersuchung zur Verwendung von Finanzinformationen durch professionelle Anleger zu fördern. Die Ergebnisse der Studie sollen in die Diskussion zum Rahmenkonzept des IASB einfließen, indem ein Bild der Meinung professioneller Anwender zu Finanzinformationen gezeichnet wird. Für die Untersuchung suchen EFRAG und ICAS Abschlussadressaten, die entweder gegenwärtig als Analysten der Käuferseite oder Fondsmanager arbeiten bzw. jüngst in diesem Bereich gearbeitet haben oder die auf andere Art und Weise Erfahrungen mit Anlageentscheidungen haben.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Hinweis: Am 16. Dezember 2014 haben EFRAG und ICAS die Frist für die Teilnahme an der Untersuchung bis Ende Februar 2015 verlängert.

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