Oktober

Erhebung zur Definition von 'Unternehmen öffentlichen Interesses' in der EU

13.10.2014

Der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat eine Erhebung zur Definition von Unternehmen von öffentlichem Interesse in Europa durchgeführt. Die Definition hat erheblichen Einfluss auf die Rechnungslegungs- und Prüfungsvorschriften für Unternehmen, die im europäischen Markt tätig sind.

Unternehmen von öffentlichem Interesse sind derzeit nach EU-Recht wie folgt definiert:

  • Unternehmen, deren übertragbare Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind,
  • Kreditinstitute,
  • Versicherungsunternehmen und
  • Unternehmen, die von den Mitgliedstaaten als Unternehmen von öffentlichem Interesse bestimmt werden.

Die Mitgliedstaaten der EU haben also die Möglichkeit, Unternehmen zu Unternehmen öffentlichen Interesses zu erklären, die aufgrund der Art ihrer Tätigkeit, ihrer Größe oder der Zahl ihrer Mitarbeiter von erheblicher öffentlicher Bedeutung sind, und so die Anzahl der Unternehmen zu vergrößern, die unter die Bilanzrechtlinie und die Abschlussprüferrichtlinie fallen.

FEE hat die Definitionen von Unternehmen öffentlichen Interesses in allen Mitgliedstaaten der EU sowie in Island und Norwegen untersucht. Die Erhebung führte zu folgenden Erkenntnissen:

  • Es gibt eine große Bandbreite von Definitionen in den untersuchten Ländern, wobei einige Länder nur die Mindestvorschriften umgesetzt und andere Länder eine Reihe von weiteren Unternehmen in ihre Definition aufgenommen haben.
  • Als Folge schwankt die Zahl von Unternehmen öffentlichen Interesses zwischen den einzelnen Ländern sehr stark.
  • In den meisten Ländern hat sich die Definition in den letzten Jahren nicht bedeutend geändert.
  • Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Bilanzrichtlinie von 2013 und der Abschlussprüferrichtlinie von 2014 erwägen Belgien, Deutschland, Großbritannien, die Niederlande, Schweden, und Slowenien ihre Definitionen auszuweiten, während Dänemark und Spanien eine stärkere Eingrenzung erwägen.

Der Bericht zur Erhebung beinhaltet verschiedene Tabellen und grafische Darstellungen zu den Definitionen und der jeweiligen Anzahl von Unternehmen von öffentlichem Interesse, enthält eine Beschreibung der erwarteten Änderungen und bietet im Anhang für jedes Land die dort geltende Definition von Unternehmen öffentlichen Interesses.

Zugang zum englischsprachigen Bericht haben Sie auf der Internetseite von FEE.

IDW nimmt Stellung zum Referentenentwurf des BilRUG

13.10.2014

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat Stellung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz – BilRUG) genommen.

Das IDW unterstützt den im Referentenentwurf verfolgten Ansatz, bei der Ausübung von Mitgliedstaatenwahlrechten so weit wie möglich an den bisherigen Regelungen des HGB festzuhalten. Außerdem begrüßt das IDW die vorgesehene Beibehaltung der bisherigen HGB-Vorschriften zur Umsetzung des "true and fair view"-Grundsatzes.

Sie können sich die Stellungnahme direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

FEE kann sich keine Alternative zu IFRS vorstellen

10.10.2014

Der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat Stellung zur Konsultation der EU-Kommission genommen, mit der die Sichtweisen zu den Auswirkungen der International Financial Reporting Standards (IFRS) eingeholt werden sollen. FEE ist der Meinung, dass die Anwendung der IFRS von kritischen Nutzen für die EU ist, weil sie der EU gestattet, wettbewerbsfähig zu bleiben, ausländische Anleger anzuziehen und das Vertrauen in die europäischen Finanzmärkte wieder herzustellen. FEE ist sogar der Meinung, dass der Anwendungsbereich der IAS-Verordnung ausgeweitet werden sollte.

In den Antworten auf den Fragebogen der EU-Kommission hält FEE fest, dass die Übernahme der IFRS dafür gesorgt hat, dass die Abschlüsse von europäischen Unternehmen "bedeutend transparenter" geworden sind, da mehr Angaben geleistet werden, es weniger Abweichungen gibt und die Vergleichbarkeit erhöht wurde. Als Konsequenz von erhöhter Transparenz, Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit sieht FEE auch einen bedeutend verbesserten Anlegerschutz.

Angesichts dieses umfassenden Nutzens ist FEE der Meinung, dass der Umfang der IAS-Verordnung ausgeweitet werden sollte. Zum einen sollte eine verpflichtende IFRS-Anwendung auch für Einzelabschlüsse von börsennotierten Unternehmen eingeführt werden, zum anderen sollte jedem Unternehmen die freiwillige IFRS-Anwendung gestattet werden.

FEE erklärt auch, dass die Übernahmekriterien für die EU-Übernahme der IFRS unverändert bleiben sollten. Außerdem warnt FEE vor einem flexiblen Endorsementprozess für die IFRS, da dies der EU nur Schaden können: "FEE spricht sich grundsätzlich dagegen aus, ein Tür für mehr Flexibilität für die EU bei der Übernahme der IFRS zu öffnen, da dies nicht mehr Flexibilität bringen würde, sondern dem eigentlichen Zweck globaler Standards einfach nur entgegenstehen würde."

FEE merkt auch an, dass jegliche Umsetzungsleitlinien in Bezug auf die IFRS nur vom IASB kommen sollten und nicht von der EU oder von nationalen Gremien.

Sie können sich die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache direkt von der Internetseite von FEE herunterladen.

Hinweis: Am 30. Oktober 2014 hat FEE die Beantwortung des Fragebogens durch eine Stellungnahme ergänzt, in der die Sichtweise von FEE in Bezug auf die Übernahme der IFRS und deren Durchsetzung in der EU noch einmal betont und ausführlicher erläutert werden. Die englischsprachige Stellungahme steht Ihnen auf der Internetseite von FEE zur Verfügung.

Zusammenfassung der Rückmeldungen zum EFRAG-Stellungnahmeentwurf zu vorgeschlagenen Änderungen in Bezug auf die Konsolidierungsausnahme

10.10.2014

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zu ihrem im Juli 2014 herausgegebenen Stellungnahmeentwurf zu vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 10 'Konzernabschlüsse' und IAS 28 'Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures' veröffentlicht.

Am 11. Juni 2014 hatte der IASB mit dem Entwurf ED/2014/2 Investmentgesellschaften: Anwendung der Konsolidierungsausnahme (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 10 und IAS 28) Klarstellungen folgender Sachverhalte vorgeschlagen:

  • Ausnahme von der Erstellung eines Konzernabschlusses,
  • Behandlung eines Tochterunternehmens, das Dienstleistungen erbringt, die sich auf die Anlagetätigkeit des Mutterunternehmens beziehen, und
  • Anwendung der Equity-Methode durch einen Investor, der keine Investmentgesellschaft ist, auf ein Beteiligungsunternehmen, das eine Investmentgesellschaft ist.

EFRAG hatte daraufhin am 21. Juli 2014 einen Stellungnahmeentwurf veröffentlicht, dem am 1. Oktober 2014 die endgültige Stellungnahme folgte. EFRAG unterstützt nicht alle Vorschläge des IASB..

In dem jetzt veröffentlichten Bericht werden die auf den Stellungnahmeentwurf eingegangenen Rückmeldungen nach Themen gruppiert und der endgültigen Äußerung von EFRAG und einer Begründung für diese gegenübergestellt.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

IFRS-Studie 2014: Die Debatte über die Komplexität von IFRS geht weiter

10.10.2014

Unsere Schweizer Kollegen haben eine fünfte Studie zur Anwendung der IFRS-Rechnungslegungsstandards durch schweizerische börsennotierte Unternehmen abgeschlossen.

In der fünften Ausgabe der «IFRS-Umfrage» hat Deloitte die Geschäftsberichte von 30 börsenkotierten Aktiengesellschaften analysiert. Die wesentlichen Ergebnisse sind nachfolgend aus der Presseerklärung unserer Schweizer Kollegen wiedergegeben, die vollständige Studie in englischer Sprache können Sie sich hier herunterladen.

Die erstmalige Anwendung von IAS 19R

Jene Unternehmen, die von den Änderungen in der Bilanzierung von Pensionsleistungen (IAS 19) betroffen waren – 24 von 30 Unternehmen – haben im Durchschnitt zwei Seiten mehr Information zu diesem Thema veröffentlicht. Der neue Standard hat 18 Unternehmen veranlasst, Vergleichszahlen von Pensionsleistungen rückwirkend anzupassen. Die finanziellen Auswirkungen dieser Änderungen betreffen in erster Linie Unternehmen, die bisher die Korridormethode angewandt haben. Diese verzeichnen einen Rückgang ihres Eigenkapitals von durchschnittlich 6%. Dank der globalen Verbesserung der Finanzergebnisse hat sich die Anwendung von IAS 19R jedoch weniger stark als erwartet auf die Nettoergebnisse ausgewirkt. Im Schnitt beträgt der Rückgang nur 10%.

Die Anziehungskraft von Swiss GAAP FER

Die Studie von Deloitte bestätigt das wachsende Interesse am Swiss GAAP FER. Angesichts der zunehmenden Komplexität der IFRS-Normen haben 7 Unternehmen im Jahr 2013 zu Swiss GAAP FER gewechselt, einem Regelwerk, das als flexibler und weniger komplex gilt. Die Swatch Gruppe war der erste Konzern im Leitindex SMI, der diesen Schritt gegangen ist. Nach dem Wechsel konnten die Gesellschaften ihren Bericht zur Finanzlage im Schnitt um fast einen Viertel kürzen. Martin Welser, Audit Partner bei Deloitte und Co-Autor der Studie, erklärt: «Die zahlreichen neuen Anwendungen von Swiss GAAP FER hat die Debatte um die Wahl des Rechnungslegungsstandards neu entfacht. Auf internationaler Ebene bleiben die IFRS-Normen allerdings weiterhin die Referenz. Vor allem dann, wenn es um Transparenz und Vergleichbarkeit der Finanzlage von Unternehmen geht.»

Die Instrumente der finanziellen Berichterstattung

Die Unternehmen haben zahlreiche Instrumente zur Verfügung, um den Investoren und Analysten ihre Finanzergebnisse zu präsentieren. Diese Informationen müssen mit der Jahresrechnung im Einklang stehen. Die Presseinformation ist häufig die erste Veröffentlichung des Unternehmens nach dem Abschluss. Im Durchschnitt ist sie 15 Seiten lang und besteht zu 70% aus ausführlichen Analysen der Ergebnisse des letzten Geschäftsjahres. Das zweite Instrument ist die ausführlichere Präsentation der Ergebnisse für die Investoren. Diese detaillierten Informationen finden sich auch im ersten Teil des Geschäftsberichts wieder.

Diese Instrumente ermöglichen es dem Management, ergänzend zum Finanzbericht ihre Sicht vom Unternehmen sowie den erzielten Fortschritten zu vermitteln. In Abwesenheit von vorgegebenen Standards und Empfehlungen unterscheiden sich deren Inhalte stark von Unternehmen zu Unternehmen. Martin Welser, Audit Partner bei Deloitte, fügt hinzu: «Auch wenn die veröffentlichten Informationen schlüssig sind, hat unsere Studie dennoch gezeigt, dass eine gewisse Diskrepanz besteht zwischen den ergänzenden Informationen und den gemäss IFRS gemachten Angaben zur Finanzlage. Dies betrifft insbesondere die Angaben zur Messung der finanziellen Leistung und zur Geldflussrechnung.»

Zukunftsperspektiven

Im vergangenen Jahr gab es zahlreiche Änderungen der internationalen Rechnungslegungsstandards. Weitere wichtige Projekte wie die Bilanzierung von Umsatzerlösen und von Finanzinstrumenten wurden vor kurzem vom International Accounting Standards Board (IASB) abgeschlossen. Diese neuen Standards werden in einigen Jahren Anwendung finden. Es ist entscheidend, dass die Unternehmen sich bereits jetzt auf die künftigen Änderungen sowie deren Auswirkungen auf ihr Finanzergebnis vorbereiten.

DRSC-Quartalsbericht zum dritten Quartal 2014

09.10.2014

Der Bericht des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zum 3. Quartal 2014, der in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/IFRSIC, anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG sowie des DRSC und seiner Fachgremien informiert, steht jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

Der Gastbeitrag stammt von Prof. Dr. Andreas Barckow, Mitglied des IFRS-Fachausschusses des DRSC und Leiter des IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Deutschland, und trägt den Titel 'IFRS 9: Zieleinlauf bei der Bilanzierung von Finanzinstrumenten'.

Zugang zum Quartalsbericht auf der Internetseite des DRSC haben Sie hier.

IFAC-Empfehlungen an die G-20

09.10.2014

Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat in einem Schreiben an die G-20 Länder acht Empfehlungen formuliert und angeregt, diese im Rahmen des am 15.-16. November 2014 in Brisbane, Australien stattfindenden G-20-Treffens zu diskutieren. Inhalte der Empfehlungen sind u.a. das Finanzmanagement im öffentlichen Sektor, Reformüberlegungen zur Finanzmarktregulierung und zum internationalen Steuersystem sowie die weltweite Anwendung der IFRS.

Der internationale Wirtschaftsprüferverband hat seine acht Empfehlungen drei Themenbereichen zugeordnet und jeweils kurz erläutert.

 

Global einheitliche und fundierte Finanzmarktregulierung

 

  • Fortführung der Bestrebungen hin zu einer Reformierung und Vereinheitlichung der Regulierung.
  • Anwendung von Prinzipien für eine qualitativ hochwertige Regulierung durch Regierungen und Regulatoren.
  • Stärkung der international operierenden Regulierungsorganisationen, u.a. durch die Zurverfügungstellung von Ressourcen und die Entwicklung geeigneter Vereinbarungen, in denen bspw. die Verantwortlichkeiten von Standardsetzern sowie die Erwartungen an diese klargestellt werden.
  • Übernahme und Implementierung der IFRSs, ISAs, IPSASs und des Ethikkodex für Wirtschaftsprüfer im Hinblick auf deren Unabhängigkeit.

Finanzmanagement von Regierungen und des öffentlichen Sektors, einschließlich Berichterstattung, Transparenz und Rechenschaftspflicht

 

  • Einführung der doppelten Buchführung durch Regierungen und Institutionen des öffentlichen Sektors.
  • Stärkung von Transparenz und Rechenschaftspflicht im Finanzmanagement des öffentlichen Sektors.
  • Verpflichtung des Finanzstabilitätsrats (Financial Stability Board, FSB), unter Einbeziehung der internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (IPSAS) die finanzielle Berichterstattung, die Transparenz und die Rechenschaftslegung im öffentlichen Sektor zu untersuchen.

Effektives Besteuerungssystem

 

  • Verbesserung des alle Organisationen (unabhängig von deren Größe) betreffenden Besteuerungssystems sowie Unterstützung der OECD bei deren Arbeiten im Hinblick auf die Transparenz und Integrität der Besteuerungssysteme sowie die steuerliche Berichterstattung.

 

Das englischsprachige Schreiben des IFAC an die G-20 kann von der Internetseite des IFAC heruntergeladen weren.

Tagesordnung für die kommende Sitzung des Kapitalmarktbeirats

08.10.2014

Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) werden am Donnerstag, den 16. Oktober 2014 mit dem Kapitalmarktbeirat (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) zu einer gemeinsamen, überwiegend öffentlich abgehaltenen Sitzung in London zusammenkommen. Die Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt bekanntgegeben. Auf ihr befinden sich unter anderem die Themen Überprüfung nach der Einführung von IFRS 8, Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Beherrschung sowie die Angabeninitiative.

Die einzelnen Tagesordnungspunkte der gemeinsamen Sitzung der IASB-Vertreter und des CMAC sind die folgenden:

 

Donnerstag, 16. Oktober 2014 (8:45h-17:00h)

  • Begrüßung
  • Präsentationen und Einzelgruppensitzungen
    • Preisregulierung
    • ED/2014/4 Bemessung marktnotierter Beteiligungen an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 8
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Beherrschung
  • Forschungsprojekte und Investorenbeteiligung
  • Angabeninitiative
    • Kapitalflussrechnung und hiermit verbundene Angaben
    • Nicht auf IFRS / Rechnungslegungsprinzipien fußende Kennzahlen
  • Nicht öffentlicher Sitzungsteil (ab 15:45h)

 Die Arbeitspapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Österreichisches BMJ legt Gesetzesentwurf zur Umsetzung der neuen EU-Bilanzrichtlinie vor

08.10.2014

Das österreichische Bundesministerium für Justiz (BMJ) hat den Begutachtungsentwurf für das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 (RÄG 2014) veröffentlicht, mit dem insbesondere die neue Bilanzrichtlinie der EU (2013/34/EU) umgesetzt werden soll.

Durch das RÄG 2014 soll das nationale Bilanzrecht insgesamt modernisiert werden und es sind weitere Erleichterungen für Kleinstunternehmen vorgesehen. Außerdem soll ein weiterer Schritt in Richtung Einheitsbilanz getan werden, bspw. durch die Abschaffung des Sonderpostens für unversteuerte Rücklagen.

Stellungnahmen zum Entwurf können noch bis zum 21. Oktober eingereicht werden. Der Entwurf sowie weiteres Informationsmaterial ist auf der Internetseite des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS) erhältlich.

Mitschnitt der 31. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

07.10.2014

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 6. und 7. Oktober 2014 in Berlin getagt. Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsteilen stehen jetzt zur Verfügung.

Der IFRS-Fachausschuss hat folgende Themen besprochen:

Die Mitschnitte der einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

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