Oktober

DRSC nimmt Stellung zum Referentenentwurf des BilRUG

06.10.2014

Der HGB-Fachausschuss des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) hat Stellung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz – BilRUG) genommen und begrüßt hierbei insbesondere die vorgesehenen bürokratischen Entlastungen für kleine Unternehmen.

Als Folge der am 26. Juni 2013 verabschiedeten und bis zum 20. Juli 2015 in deutsches Recht umzusetzenden neuen EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) am 27. Juli 2014 den Referentenentwurf des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) veröffentlicht. Hierzu hat das DRSC über seinen HGB-Fachausschuss am 6. Oktober 2014 gegenüber dem BMJV Stellung genommen.

In seiner Stellungnahme äußerst das DRSC überwiegend Zustimmung zu den vorgesehenen Regelungen und hebt hierbei insbesondere die weitgehende Inanspruchnahme der Mitgliedstaatenoptionen der Richtlinie 2013/34/EU zur Entlastung der Unternehmen/Konzerne sowie die Erleichterung der Rechnungslegungsvorgaben für Kleinstgenossenschaften hervor. Kritisch gesehen wird hingegen, dass die Umsetzung der Richtlinie nicht zum Anlass genommen worden sei, einige wichtige, aktuell noch nicht eindeutig geklärte Fragestellungen gesetzlich zu regeln. Hierzu gehören u.a.:

  • Klarstellung zum Ansatz und zur Bewertung von passiven latenten Steuern in der Bilanz der Einzelkaufleute und Unternehmen, die & 274 HGB nicht (freiwillig) anwenden.
  • Erweiterung des § 265 Abs. 2 Satz 1 HGB um die Angabe der Vorjahreszahlen in der Kapitalflussrechnung, im Eigenkapitalspiegel, im Lagebericht, in der Segmentberichterstattung und im Anhang.
  • Erweiterung der Vorschriften der §§ 289 und 315 HGB in Bezug auf den Wirtschaftsbericht sowie die Angaben zum Risikomanagementsystem und zum Steuerungssystem.
  • Klarstellung, ob § 306 HGB auch bei Anwendung der Equity-Methode einschlägig ist.

Die Stellungnahme ist auf der Internetseite des DRSC erhältlich. Die entsprechende Presseerklärung findet sich hier.

Diskussionspapier zur bilanziellen Behandlung von Geschäfts- oder Firmenwerten - Stellungnahmefrist verlängert

04.10.2014

Die Stellungnahmefrist zum gemeinsamen Diskussionspapier des japanischen Standardsetzers (Accounting Standards Board of Japan, ASBJ), der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und des italienischen Standardsetzers (Organismo Italiano di Contabilità, OIC) mit dem Titel 'Sollte der Geschäfts- oder Firmenwert weiterhin nicht abgeschrieben werden? - Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten und zugehörige Angaben' wurde bis zum 30. November 2014 verlängert.

Eine entsprechende Pressemitteilung findet sich auf der Internetseite des OIC.

Die drei Standardsetzer hatten das Papier, in dem argumentiert wird, dass die Wiedereinführung der Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten sachgerecht wäre, im Juli 2014 herausgegeben und ursprünglich um Stellungnahmen bis zum 20. September gebeten.

Beim IASB-Forschungsforum vorgetragene Forschungspapiere

03.10.2014

Das erste IASB-Forschungsforum fand am 2. Oktober 2014 in Oxford statt. Auf dem Programm standen zwei Podiumsdiskussionen und der Vortrag von sechs aktuellen Forschungspapieren.

Die Themen waren aus Bereichen der Finanzberichterstattung gewählt, die sich derzeit auf der Forschungsagenda des IASB zwecks Erwägung befinden, die dem IASB von Anwendern zu Kenntnis gebracht wurden als Bereiche, derer er sich annehmen soll, oder die der Umsetzung der IFRS gelten. Die nachfolgenden Papiere wurden vorgestellt (alle Verküpfungen auf die Internetseite des IASB):

Weitere Informationen zu Forschung und Lehre finden Sie auf unserer eigens eingerichteten Forschungsseite.

'Den Kapitalismus ehrlich halten'

02.10.2014

Der IASB-Vositzende Hans Hoogervorst hat bei der Jahreskonferenz der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) in Rio de Janeiro an einer Podiumsdiskussion zu Corporate Governance teilgenommen. Dabei strich er die Bedeutung hochwertiger, globaler Rechnungslegungsstandards für eine gute Unternehmensführung heraus.

Hoogervorst leitete seinen Beitrag damit ein, dass die Finanzmarktkrise gezeigt habe, dass es notwendig sei, von einer zu starken Unternehmensfinanzierung durch Banken hin zu einer Marktfinanzierung zu kommen, denn die Banken hätten sich als fragil erwiesen. Gleichzeitig hielt er aber fest, dass der Markt seine eigenen moralischen Anfälligkeiten mit sich brächte, da börsennotierte Unternehmen mit anderer Leute Geld arbeiteten. Der Druck, dabei Erfolge vorzuweisen, sei extrem, und dem Wunsch nach raschen Ergebnissen würden oft langfristige Ziele geopfert, zumal oft entsprechende Vergütungsanreize vorlägen. Zudem seien bestimmte Aspekte der Rechnungslegung und der Finanzberichterstattung subjektiv.

Der Anleger sei allerdings in keiner guten Position, um ein Gegengewicht darzustellen. Die zunehmende Komplexität und Globalisierung der Wirtschaft habe im Gegenteil dazu geführt, den Abstand zwischen Anleger und Unternehmen, in das er investiert, noch zu vergrößern. Es sei für die Anleger immer schwerer geworden, die Tätigkeiten des Unternehmens im Auge zu behalten. Hier kommt nach Meinung von Hoogervorst der IASB ins Spiel. Aufgabe der Standardsetzung sei es, Transparenz zu schaffen und (hier zitierte Hoogervorst seinen Vorgänger Sir David Tweedie) "den Kapitalismus ehrlich zu halten". Die Standards des IASB würden dabei helfen, den Abstand im Finanzwissen zwischen Unternehmen und Anleger zu verringern.

Und dennoch sei die Arbeit des IASB noch längst nicht beendet, weil es immer noch Bereiche gebe, in denen auch die Standards des IASB nicht gestatteten, ein vollständiges Bild der Lage eines Unternehmens erkennen. Hoogervorst nannte beispielhaft die Bilanzierung von Leasingverhältnissen. Er wiederholte das Mantra, dass Leasingverpflichtungen in die Bilanz geholt werden müssten. Interessant war in diesem Zusammenhang die Erläuterung anhand einer Untersuchung von fünf Handelsunternehmen, die während der Finanzmarktkrise in Konkurs gingen. Der IASB hat untersucht, wie hoch jeweils die Schulden in der Bilanz ausgewiesen wurden und wie hoch die tatsächlichen finanziellen Verpflichtungen waren, wenn Leasingverhältnisse mit ausgewiesen worden wären. Die Untersuchung hat ergeben, dass die angegeben Schulden sieben bis neunzig mal geringer gewesen seien als tatsächlich der Fall war. (Im Manuskript der Rede von Hoogervorst ist eine tabellarische Aufstellung enthalten.)

Abschließen schlug Hoogervorst wieder den Bogen zurück zur Ehrlichkeit. Die Anleger könnten bislang also nicht erkennen, wie hoch die Belastung aus Leasingverhältnissen ist, während Unternehmen die Finanzierung durch nicht in der Bilanz zu zeigende Leasingverträge gerne nutzten. Hoogervorst erklärte daraus auch den starken Widerstand gegen die Vorschläge des IASB und sagte auch Widerstand bei der Umsetzung weltweit voraus. Aber letztlich würde sich der Leasingstandard als ein Beispiel dafür erweisen, wie gute Rechnungslegungsstandards dabei helfen können, dass Anleger die Unternehmen zur Rechenschaft ziehen können.

Sie können sich das Manuskript des Beitrags von Hoogervorst direkt von der Internetseite des IASB herunterladen.

IFRS-Musterkonzernabschluss 2014 in englischer Sprache

02.10.2014

Das IFRS Global Office von Deloitte hat die Publikation 'International GAAP Holdings Limited — Musterkonzernabschluss für am 31. Dezember 2014 endende Geschäftsjahre' veröffentlicht.

In diesem Musterkonzernabschluss wird die Anwendung der Ausweis- und Angabevorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS) für Geschäftsjahre, die am 31. Dezember 2014 enden, durch ein Unternehmen, das kein Erstanwender der IFRS ist, veranschaulicht. Er zeigt die Auswirkungen der Anwendung der IFRS, die verpflichtend anzuwenden sind, auf die Berichterstattung über Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2014 beginnen. Berücksichtigt sind dabei alle IFRS, die bis zum 31. Juli 2014 herausgegeben wurden. Bitte beachten Sie, dass bei der Abschlusserstellung zum 31. Dezember 2014 zusätzlich noch die IFRS zu berücksichtigen sind, die ggf. nach dem 31. Juli 2014, aber vor der Feststellung des Abschlusses vom IASB veröffentlicht werden.

Der Musterkonzernabschluss ist in zwei Abschnitte aufgeteilt:

  • Abschnitt 1 - Überblick über neue und überarbeitete International Financial Reporting Standards (IFRS)
    • Überblick über neue und überarbeitete IFRS, die für Berichtsperioden, die am 31. Dezember 2014 enden, verpflichtend anzuwenden sind
    • Überblick über neue und überarbeitete IFRS, die für Berichtsperioden, die am 31. Dezember 2014 enden, noch nicht verpflichtend anzuwenden sind aber vorzeitig angewendet werden dürfen
  • Abschnitt 2 - Musterkonzernabschluss für die International GAAP Holdings Limited zum 31. Dezember 2014

Sie können sich die englischsprachige Publikation hier herunterladen.

Treuhänder streben begrenzte Überprüfung der Struktur und Wirksamkeit an

02.10.2014

Unter den Agendapapieren für die kommende Sitzung des IFRS-Beirats, die am 13. und 14. Oktober 2014 in London stattfindet, ist auch ein Papier zur kommenden Überprüfung der Struktur und Wirksamkeit der IFRS-Stiftung.

Die Satzung der IFRS-Stiftung schreibt vor, dass die Treuhänder der Stiftung alle fünf Jahre eine Überprüfung der Struktur der gesamten Stiftung und ihrer Wirksamkeit durchzuführen haben. Nach solchen Überprüfungen in den Jahren 2003-2005 und 2008-2010 hat die IFRS-Stiftung im Februar 2014 bekanntgegeben, dass sie beabsichtigen, die nächste Überprüfung 2015 anzustoßen. Zweck der Sitzung mit dem IFRS-Beirat ist es, die Mitglieder des Beirats über die Fortschritte bei der Vorbereitung für die Überprüfung zu unterrichten und Kommentare und Vorschläge des beirats einzuholen.

Im Papier, das jetzt auf der Internetseite des IASB zur Verfügung gestellt wurde, werden die Ergebnisse der letzten Überprüfungen ausführlich dargestellt. Es wird auch erwähnt, dass bei der letzten Überprüfung der Strategie (2010-2012) viele der Themen abgedeckt wurden, die Teil einer Überprüfung der Struktur und Wirksamkeit wären. Schlussfolgernd heißt es dazu in dem Papier: "Die Treuhänder schlagen nicht vor, diese ganze Überprüfung zu wiederholen" und "die bestehende dreistufige Struktur wurde von den Anwendern bei der letzten Überprüfung unterstützt: Vorschlag, dies nicht erneut zu überprüfen".

Unter den im Papier vorgeschlagenen Themen für die kommende Überprüfung sind die folgenden:

  • Struktur
    • Arbeitsweise der gegenwärtigen Struktur
    • Auswirkungen der größeren Rolle, die dem IFRS Interpretation Committee seit 2012 eingeräumt wird
    • Ergebnisse der Selbstbeurteilung des IFRS-Beirats aus dem jahr 2013
  • Zuständigkeitsbereich
    • Rechnungslegung im öffentlichen Sektor
    • Beziehung zur allgemeineren Berichterstattung
    • Beziehung zwischen dem Zweck von Finanzberichterstattungsstandards und anderen Zielen öffentlicher Politik
  • Sonstiges
    • Finanzierung
    • Governance-Prozesse
    • Beurteilung, wie die IFRS-Stiftung im Vergleich mit anderen Standardsetzern und Regulierern dasteht.

Wie bereits früher berichtet fällt unter den Punkt Struktur auch die Überprüfung der optimalen Größe des International Accounting Standards Board (IASB).

Nicht unter den Themen für die kommende Überprüfung der Satzung befindet sich eine Überprüfung des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF), obwohl die Satzung des ASAF festlegt, dass eine solche Überprüfung 'zwei jahre nach Einrichtung der Gruppe' zu erfolgen hat.

Wegen des begrenzteren Satzes von Themen sind die Treuhänder der Meinung, dass anders als bei früheren Überprüfungen diesmal nur eine öffentliche Konsultationsrunde erforderlich ist; sie soll in der ersten Jahreshälfte 2015 stattfinden.

Zugang zum Agendapapier für die Sitzung des IFRS-Beirats haben Sie auf der Internetseite des IASB.

31. Sitzung der ISAR mit Themenschwerpunkt 'Einhaltung und Durchsetzung'

02.10.2014

Die 31. Sitzung der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe der Experten zu internationalen Bilanzierung- und Berichtsstandards (Intergovernmental Working Group of Experts on International Standards of Accounting and Reporting, ISAR) der Welthandelskonferenz (United Nations Conference on Trade and Development, UNCTAD) findet vom 15. bis 17. Oktober 2014 in Genf statt. Der Haupttagesordnungspunkt werden die Überwachung der Einhaltung und die Durchsetzung internationaler Unternehmensberichterstattungsstandards und -kodizes sein.

Seit 2010 erarbeitet die ISAR eine Satz von Materialien zur Entwicklung der Rechnungslegung. Die Ergebnisse von Pilotstudien zu deren Anwendung und die Erörterungen dieser Ergebnisse bei ISAR-Sitzungen haben ergeben, dass die Rechtskreise weitere Leitlinien zum Aufbau effizienter Mechanismen für die Überwachung der Einhaltung und die Durchsetzung benötigen. Daher hat die ISAR auf der letzten Sitzung vorgeschlagen, die Erörterungen der 31. Sitzung auf solche Mechanismen zu fokussieren.

In Vorbereitung auf die Sitzung wurde ein Papier Wesentliche Grundlagen für hochwertige Unternehmensberichterstattung: Beste Praxis der Überwachung und Durchsetzung sowie Einhaltungsmechanismen zur Verfügung gestellt, um die Erörterung des Themas zu erleichtern. Darin werden die wesentlichen Elemente beschrieben, die zu erwägen sind, wenn effiziente Überwachungs- und Durchsetzungssysteme für Unternehmen, Prüfungsgesellschaften und Rechnungsleger eingerichtete werden, Standards und Leitlinien hervorgehoben, die von internationalen, regionalen und nationalen Gremien erlassen oder herausgegeben wurden, und die wesentlichen Herausforderungen erörtert, denen sich Rechtskreise bei der Einrichtung effizienter Mechanismen für die Überwachung der Einhaltung und der Durchsetzung gegenüber sehen können.

Folgende Informationen stehe Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite der UNCTAD zur Verfügung:

Das Papier ist auch in spanischer, chinesischer, russischer und arabischer Sprache verfügbar. Um Zugang zu diesen Versionen zu bekommen, gehen Sie bitte auf die allgemeine Internetseite für die 31. ISAR-Sitzung.

Ergebnisse der 18. und Tagesordnung für die 19. Sitzung des HGB-Fachausschusses

02.10.2014

Der HGB-Fachausschuss des DRSC hat am 15. und 16. September 2014 in Berlin getagt. Ein Ergebnisbericht der Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt. Drüber hinaus wurde für die nächste Sitzung des Ausschusses am 28. Oktober 2014 eine Tagesordnung zur Verfügung gestellt.

Der Fachausschuss hat während seiner 18. Sitzung folgende Themen besprochen:

Den Ergebnisbericht der Sitzung finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Während seiner 19. Sitzung wird der Fachausschuss folgende Themen besprechen:

  • E-DRS 29 Konzerneigenkapital
  • Überarbeitung DRS 4 Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss
  • Überarbeitung DRS 17 Organvergütung

Die genaue Tagesordnung und die Möglichkeit zur Anwendung finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Endgültige EFRAG-Stellungnahme zum Entwurf vorgeschlagener Änderungen in Bezug auf die Anwendung der Konsolidierungsausnahme

01.10.2014

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 10 'Konzernabschlüsse' und IAS 28 'Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures' genommen. EFRAG unterstützt nicht alle Vorschläge des IASB.

Mit dem Entwurf ED/2014/2 Investmentgesellschaften: Anwendung der Konsolidierungsausnahme (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 10 und IAS 28) hatte der IASB drei Änderungen vorgeschlagen, zu denen EFRAG wie folgt Stellung nimmt:

  • EFRAG unterstützt den Vorschlag des IASB, die Ausnahme in Bezug auf die Erstellung konsolidierter Abschlüsse auf Tochterunternehmen von Investmentgesellschaften auszudehnen.
  • EFRAG lehnt den Vorschlag des IASB ab, die Situationen, in denen ein Mutterunternehmen, das eine Investmentgesellschaft ist, ein Tochterunternehmen zu konsolidieren hat, auf Tochterunternehmen zu beschränken, die keine Investmentgesellschaften sind. EFRAG erhebt Bedenken, dass die Anwendung der Vorschläge zu einem nicht sachgerechten Bilanzierungsergebnis für einige Investitionsstrukturen und einem möglichen Verlust relevanter Informationen führen kann.
  • EFRAG ist der Meinung, dass die Bewertung der Investitionen einer Investmentgesellschaft zum beizulegenden Zeitwert die nützlichsten Informationen bietet und von einem Investor, der keine Investmentgesellschaft ist, beibehalten werden sollte, wenn er die Equity-Methode auf seine Beteiligungsunternehmen anwendet, die Investmentgesellschaften sind. Das gelte unabhängig davon, ob das Beteiligungsunternehmen ein assoziiertes Unternehmen oder ein Joint Venture ist.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite von EFRAG gelangen Sie hier.

IFRS in your pocket 2014

01.10.2014

Wir stellen Ihnen die dreizehnte Auflage unseres beliebten Leitfadens zu den IFRS zur Verfügung – IFRS in your pocket 2014. Die Publikation bietet einen Überblick über die IFRS-Entwicklungen bis Ende des zweiten Quartals 2014.

Dieser 120-seitige Leitfaden enthält Informationen über:

  • die Organisation IASB – seine Struktur, Mitgliedschaft, Standardsetzungsprozess, Kontaktinformationen sowie einen chronologischen Abriss,
  • die Anwendung der IFRS weltweit einschließlich aktueller Informationen zu Europa, den Vereinigten Staaten, Kanada und anderen Teilen Amerikas sowie zum asiatisch-pazifischen Raum,
  • kürzlich veröffentlichte Verlautbarungen – jene, die in Kraft sind, und jene, die freiwillig vorzeitig angewendet werden können,
  • Zusammenfassungen der aktuell gültigen Standards und der damit in Beziehung stehenden Interpretationen sowie des Rahmenkonzepts für die Rechnungslegung und das Vorwort zu den IFRS,
  • aktuelle Projekte des IASB und aktiv betriebene Forschungsprojekte,
  • Aktuell in der Erörterung befindlichen Sachverhalte des IFRS Interpretations Committee,
  • Andere nützliche Informationen in Bezug auf den IASB.

Bitte wenden Sie sich an Ihren lokalen Ansprechpartner von Deloitte, um ein gedrucktes Exemplar zu erhalten. Eine elektronische Fassung können Sie sich hier herunterladen: IFRS in your pocket 2014.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.