Neue Entwicklungen in der Rechnungslegung in Österreich

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04.09.2014

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat zwei neue Stellungnahmen gegenüber dem IASB und gegenüber EFRAG veröffentlicht. Außerdem wurde ein Entwurf für die Anpassung des Österreichischen Corporate Governance Kodex ausgearbeitet und kann kommentiert werden.

In der Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2014/1 Angabeninitiative (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1) weist AFRAC zunächst darauf hin, dass die Angabeninitiative sich mit der derzeitigen Rahmenkonzeptdiskussion überschneidee und einzelne, wenn auch wichtige, Themen herausgreife, ohne umfassend zu sein und das künftige Rahmenkonzept angemessen zu berücksichtigen. AFRAC empfiehlt zu überlegen, ob jetzt die richtige Zeit für eine Angabeninitiative sei, die für Abschlussersteller vermutlich signifikante Änderungen hinsichtlich der Darstellung finanzieller Informationen mit sich bringen würde, da sich aufgrund des neuen Rahmenkonzepts ohnehin erhebliche Änderungen in Bezug auf Inhalt und Darstellung ergeben werden. Der bruchstückhafte Ansatz dieses Entwurfs könne gemeinsam mit anderen Aspekten die Vorteile von weltweiten Finanzberichterstattungsstandards mindern, wenn die IFRS innerhalb kurzer Zeit zu vielen grundlegenden Änderungen unterworfen seien. Bezüglich der vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses ist AFRAC unter anderem der Ansicht, dass es sich dabei um Verbesserungen handelt, durch die vermieden werden kann, dass Abschlüsse – durch eine Reduktion von Anhangangaben mit ausführlichen Beschreibungen von allgemeinen Grundsätzen und Bilanzierungsregeln – unnötig lang werden. Entgegen der Aussage des IASB, dass die vorgeschlagenen Änderungen als Klarstellungen zu verstehen seien, hat AFRAC jedoch den Eindruck, dass die vorgeschlagenen Änderungen IAS 1 bestehenden Standards, die nicht dem derzeitigen neuen Ansatz zur Verfassung von Standards folgen, bis zu einem gewissen Grad überordnen würde. Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme hier von der Internetseite von AFRAC herunterladen.

Als Antwort auf die Befragung von Europäischer Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und den Standardsetzern aus Deutschland, Frankreich, Italien und Großbritannienzur Bilanzierung von Leasingverhältnissen durch den Leasingnehmer hält AFRAC fest, dass diese sich mit wichtigen Aspekten der Leasingbilanzierung befasse – einerseits durch die Gegenüberstellung des neu vorgeschlagenen IASB-Modells und des FASB-Modells und andererseits durch die Möglichkeit, eine Präferenz für eines der beiden Modelle auszudrücken und zu erklären. AFRAC ist der Meinung, dass das FASB-Modell dem IASB-Modell vorzuziehen ist, da ersteres den wirtschaftlichen Gehalt von verschiedenen Leasingtransaktionen besser wiedergebe. Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme hier von der Internetseite von AFRAC herunterladen.

Schließlich hat aufgrund nationaler und internationaler Entwicklungen der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance einen Entwurf für die Anpassung des Österreichischen Corporate Governance Kodex ausgearbeitet. Hauptinhalte dieser Kodexrevision sind die Umsetzung der Empfehlung der EU-Kommission vom 9. April 2014 zur Qualität der Berichterstattung über die Unternehmensführung ("Comply or Explain") und die Berücksichtigung der neuen AFRAC-Stellungnahme zur Aufstellung und Prüfung eines Corporate Governance-Berichts gemäß § 243b UGB. Stellungnahmen werden bis zum 15. September 2014 erbeten. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite von AFRAC.

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