IASB schließt Prozess der jährlichen Verbesserungen für den Zyklus 2012-2014 ab
25.09.2014
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat die endgültigen Änderungen im Rahmen der jährlichen Verbesserungen (Zyklus 2012-2014), die sich aus den in diesem Zyklus erörterten Sachverhalten ergeben haben, veröffentlicht. Es sind vier Standards durch diese Änderungen betroffen.
Das IASB-Projekt der jährlichen Verbesserungen (Annual Improvements Project, AIP) stellt einen schlanken Prozess für die effiziente Behandlung einer Reihe von kleinen Änderungen an den IFRS dar. Das Kernziel des Prozesses besteht darin, die Qualität der Standards zu verbessern, indem bestehende IFRS zwecks Klarstellung von Leitlinien und Formulierung geändert oder um vergleichsweise kleine, nicht beabsichtigte Konsequenzen, Konflikte oder übersehene Punkte berichtigt werden. Änderungen erfolgen im Wege des Prozesses jährlicher Verbesserungen, wenn die Änderung als nicht dringlich, aber notwendig eingestuft wird.
Die Jährlichen Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2012–2014 führen zu direkten Änderungen an den folgenden Standards:
IFRS | Thema der Änderung |
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IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche |
Änderungen in der Veräußerungsmethode Aufnahme gesonderter Leitlinien in IFRS 5 für Fälle, in denen ein Unternehmen einen Vermögenswert aus der Kategorie zur Veräußerung gehalten in die Kategorie zu Ausschüttungszwecken gehalten umklassifiziert oder anders herum; Aufnahme gesonderter Leitlinien für Fälle, in denen die Bilanzierung als zu Ausschüttungszwecken gehalten beendet wird |
IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben (mit Folgeänderung an IFRS 1) |
Verwaltungsverträge Aufnahme zusätzlicher Leitlinien zur Klarstellung, ob ein Verwaltungsvertrag ein fortgesetztes Engagement in Bezug auf einen übertragenen Vermögenswert darstellt (zwecks Bestimmung der erforderlichen Angaben) Anwendbarkeit der Änderungen an IFRS 7 auf zusammengefasste Zwischenberichte |
IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer |
Abzinsungssatz: Regionalmarktfrage |
IAS 34 Zwischenberichterstattung |
Angabe von Informationen 'an anderer Stelle im Zwischenbericht' Klarstellung der Bedeutung von 'an anderer Stelle im Zwischenbericht' und Aufnahme einer Vorschrift, einen Verweis auf diese andere Stelle aufzunehmen, wenn diese nicht innerhalb des Hauptteils des Berichts liegt |
Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist (für in der EU domizilierte Unternehmen bedarf dies jedoch der Übernahme der Änderungen durch die Kommission und der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union). Weiterführende Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des IASB und auf unserer entsprechenden IAS Plus-Projektseite zu den jährlichen Verbesserungen.
Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IFRS in Focus-Newsletter herausgegeben, in dem die Änderungen näher erläutert werden.