Stellungnahme des DRSC zum IASB-Entwurf in Bezug auf die Anwendung der Konsolidierungsausnahme

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11.09.2014

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat durch seinen IFRS-Fachausschuss Stellung gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 10 'Konzernabschlüsse' und IAS 28 'Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures' in Bezug auf die Anwendung der Konsolidierungsausnahme genommen.

Das DRSC stimmt den im Entwurf ED/2014/2 Investmentgesellschaften: Anwendung der Konsolidierungsausnahme (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 10 und IAS 28) Änderungen in Bezug auf die Ausnahme von der Erstellung eines Konzernabschlusses und Tochterunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, die sich auf die Anlagetätigkeit des Mutterunternehmens beziehen, zu, lehnt aber den dritten Vorschlag hinsichtlich der Anwendung der Equity-Methode durch einen Investor, der keine Investmentgesellschaft ist, auf ein Beteiligungsunternehmen, das eine Investmentgesellschaft ist, ab.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

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