Entwurf einer EFRAG-Stellungnahme zum Entwurf vorgeschlagener Änderungen in Bezug auf den Ansatz latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste

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12.09.2014

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf von Änderungen an IAS 12 'Ertragsteuern' veröffentlicht, die der IASB als Reaktion auf Abweichungen in der Praxis vorgeschlagen hat und die relevant sind, wenn ein Unternehmen steuerliche Verluste berichtet.

Da der IASB zu dem Schluss gekommen ist, dass die unterschiedliche Handhabung in der Praxis beim Ansatz latenter Steueransprüche aus zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Vermögenswerten im Wesentlichen auf Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Anwendung einiger Prinzipien in IAS 12 zurückgeht, bestehen die vorgeschlagenen Änderungen aus eingefügten klarstellenden Paragraphen und einem zusätzlichen erläuternden Beispiel.

In dem Stellungnahmeentwurf stimmt EFRAG den meisten Vorschlägen zu, nennt aber Bedenken oder Formulierungsvorschläge, da man der Meinung ist, dass einige der Änderungen schwer verständlich sind oder weiterer Klarstellung bedürfen. In Bezug auf den neuen Paragrafen 99A, den der IASB einzufügen vorschlägt, bitte EFRAG ausdrücklich die Anwender um Meinungsäußerung (soll EFRAG zustimmen oder ablehnen) und stellt zwei alternative Antworten vor, da EFRAG sich bewusst ist, dass in diesem Zusammenhang sehr unterschiedliche Sichtweisen in der Praxis bestehen.

Zum Stellungnahmeentwurf auf der Internetseite gelangen Sie hier. Kommentare werden bis zum 28. November 2014 erbeten.

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