Europäisches Diskussionspapier zu separaten Abschlüssen

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01.09.2014

Im Rahmen der proaktiven Rechnungslegungsaktivitäten in Europa haben die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und die Standarsetzer von Spanien (Instituto de Contabilidad y Auditoría de Cuentas, ICAC), Italien (Organismo Italiano di Contabilità, OIC) und den Niederlanden (Raad voor de Jaarverslaggeving, RJ) ein gemeinsames Diskussionspapier mit dem Titel 'Separate Abschlüsse' herausgegeben.

Im Juli 2002 wurde in der Europäischen Union eine IAS-Verordnung verabschiedet, die europäischen Unternehmen, die an einer europäischen Börse notiert sind vorschreibt, ab dem Geschäftsjahr 2005 ihre Konzernabschlüsse in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) zu erstellen. Darüber hinaus wurden den einzelnen Ländern der EU Wahlrechte eingeräumt, nach denen sie beispielsweise auch die Anwendung der IFRS in separaten Abschlüssen gestatten oder vorschrieben können.

Der das Augenmerk bei der Entwicklung der IFRS generell auf der Konzernabschlüssen liegt, bleibt in einigen Fällen unklar, wie bestimmte bilanzielle Sachverhalte im separaten Abschluss zu behandeln sind, und es haben sich eine Reihe von praktischen Bedenken bei der Anwendung der IFRS auf separate Abschlüsse ergeben.

Das heute veröffentlichte Diskussionspapier ist diesen Bedenken gewidmet. Dabei wird berücksichtigt, wie separate Abschlüsse in Europa in die wirtschaftliche Entscheidungsfindung einfließen und welche Finanzberichterstattungsfragen sich bei den IFRS bei der Erstellung dieser Abschlüsse ergeben haben. In dem Papier werden auch mögliche Lösungen zu den identifizierten Problemen aufgezeigt und Vorschläge unterbreitet, wie separate Abschlüsse in Zukunft mit berücksichtigt werden können. Die folgenden Punkte wurden als besonders wichtig identifiziert:

  • Klarstellung der Zielsetzung separater Abschlüsse,
  • Entwicklung von Leitlinien zur Bilanzierung von Transaktionskosten und bedingten Gegenleistungen im separaten Abschluss,
  • Anstoß einer umfassenden Debatte zu Geschäftsvorfällen unter gemeinsamer Kontrolle, da die Bilanzierungsmethode für solche Transaktionen die Nützlichkeit von separaten Abschlüssen einschränken kann,
  • Erwägung der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen und gemeinsamer Kontrolle im separaten Abschluss des Erwerbers und
  • Stärkung der Angaben zu Ausschüttungen an Eigenkapitalhalter.

Stellungnahmen zum Diskussionspapier werden bis zum 31. Dezember 2014 erbeten. Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:

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