EFRAG empfiehlt öffentliche Fehlerüberprüfung von IASB-Verlautbarungen

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30.09.2014

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ein Schreiben an den International Accounting Standards Board (IASB) gerichtet, in dem sie empfiehlt, dass vor einer Finalisierung von Standards oder bedeutenden Änderungen an Standards eine öffentliche Überprüfung auf grobe Fehler stattfinden sollte. EFRAG meint, dass dies die Qualitätskontrollprozesse des IASB verbessern würde.

Der IASB nutzt bisweilen das Instrument der vorgängigen Fehlerüberprüfung, lässt diese aber durch ausgewählte Gruppen von Experten durchführen, und die Mitgliedschaft in diesen Expertengruppen ist begrenzt. EFRAG ist der Meinung, dass eine öffentliche Phase der Fehlerüberprüfung als eigenständiger Schritt in den Konsultationsprozess aufgenommen werden sollte. Die Ergebnisse sollten dann auf Grundlage eines öffentlich verfügbaren Berichts zu den Ergebnissen der Überprüfung in öffentlicher Sitzung vom IASB erörtert werden, bevor der endgültige Text eines Standards oder einer wesentlichen Änderung vom IASB verabschiedet wird. EFRAG hatte einen ähnlichen Vorschlag bereits in der Stellungnahme zum vorgeschlagenen überarbeiteten Handbuch für den Konsultationsprozess der IFRS-Stiftung gemacht, das im Februar 2013 ohne die von EFRAG gewünschte Änderung in endgültiger Fassung veröffentlicht wurde.

Zugang zum englischsprachigen Schreiben an den IASB haben Sie auf der Internetseite von EFRAG. Das DRSC hatte sich in einer Stellungnahme gegenüber EFRAG gegen die EFRAG-Vorschläge ausgesprochen.

Hinweis: Am 28. Oktober 2014 hat EFRAG eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zum Entwurf und wie diese im endgültigen Schreiben berücksichtigt wurden veröffentlicht. Die Zusammenfassung finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

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