FSR berichtet über die Ergebnisse der Beobachtung langfristiger Investitionstätigkeit

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17.09.2014

Der Finanzstabilitätsrat (FSR) hat einen Bericht an die Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G-20 veröffentlicht, der den Auswirkungen regulatorischer Faktoren auf langfristige Investitions- und Finanzierungstätigkeit gewidmet ist. Der Bericht beschreibt die fortgesetzten Beobachtungstätigkeiten des FSR in diesem Zusammenhang und umfasst die Ergebnisse einer Befragung der FSR-Mitglieder, der fortlaufenden Konsultation mit Mitgliedern des Privatsektors, die langfristige Finanzierungstätigkeiten ausüben, des Austauschs mit den regionalen Beratungsgruppen des FSR und der Arbeiten des FSR-Generalsekretariats mit dem IWF, der Weltbank und der OECD.

In jüngeren Diskussion war einer der Faktoren, die oft im Zusammenhang mit langfristiger Finanzierungstätigkeit genannt wurde, die Bilanzierung und insbesondere die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert. Ein Grünbuch zur langfristigen Finanzierung der europäischen Wirtschaft, das im März 2013 von der EU-Kommission veröffentlicht worden war, hatte die Vermutung beinhaltet, dass der beizulegende Zeitwert zur Kurzfristigkeit im Anlegerverhalten führen könne. Dies hatte als Reaktion unter anderem die Veröffentlichung eines Memorandums des IASB hervorgerufen, in dem es hieß: "Der IASB ist nicht der Meinung, dass die Prinzipien der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert für sich allein genommen zur Kurzfristigkeit im Anlegerverhalten geführt haben." In einer früheren Rede des IASB-Vorsitzenden hatte dieser darauf hingewiesen, dass auch langfristig orientierte Anleger kurzfristigere, verlässliche und unvoreingenommene Leistungskennzahlen brauchen, um die Entwicklung ihrer Anlagen beobachten und gegebenenfalls die Unternehmensleitung verantwortlich halten zu können. Dennoch legte die EU-Kommission später ein Maßnahmenpaket vor, in dessen Rahmen die Kommission ankündigte, abzuwägen, ob die Verwendung des beizulegenden Zeitwerts in IFRS 9 Finanzinstrumente "insbesondere im Hinblick auf Geschäftsmodelle für langfristige Anlagen angemessen ist".

Im Bericht des FSR werden einige der Bedenken in Bezug auf die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert widergespiegelt, die sich auch in der Mitgliederbefragung zeigten (die EU-Kommission ist Mitglied des FSR). Die beiden wesentlich genannten Bedenken waren,

  • dass die Verwendung der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert für Finanzinstrumente zu einer Verstärkung der Volatilität in der Bewertung von Erträgen und Kapital führt und so zu nachteiligen Reaktionen der Anleger führen könnte und
  • dass der beizulegenden Zeitwert nicht das Geschäftsmodell langfristig orientierten Anleger widerspiegele, da es möglich wäre, dass zu viel Gewicht auf kurzfristige Änderungen im Wert von Instrumenten gelegt würde.

Der zweite Punkt wurde insbesondere für Versicherer, deren Geschäftsmodell darin besteht, Vermögenswerte und Schulden einander entsprechen zu lassen, und für Halter strategischer Kapitalanlagen hervorgehoben. Dennoch hielten die Mitglieder auch fest, dass sich das Projekt zu Versicherungsverträgen noch in der Entwicklung und IFRS 9 in der allerersten Umsetzungsphase befinden. Es wurde auch festgehalten, dass die Einführung eines Modells der erwarteten Verluste im Rahmen des Projekts zu Wertminderungen die Transparenz deutlich erhöhen wird.

Insgesamt ist der FSR der Meinung, dass es zu früh ist, um zu beurteilen, ob die Bedenken gerechtfertigt sind, welche Auswirkungen die Änderungen auf das verfügbare langfristige Kapital gegebenenfalls haben und ob es Änderungen im Marktverhalten geben wird. Der FSR verspricht jedoch, dass die Gemeinschaft der Regulierer "wachsam bleiben wird, um wesentliche unbeabsichtigte Konsequenzen zu vermeiden und mögliche Auswirkungen zu analysieren, während die Umsetzung fortschreitet". Für den jetzigen Zeitpunkt enthält der Bericht jedoch folgende Schlussfolgerung:

Die Überwachungen des FSR führen zu wenig greifbaren Hinweisen oder Daten, die nahelegen, dass die globalen Reformen der Finanzregulierung nachteilige Auswirkungen aus langfristige Investitionstätigkeit haben. Die Reformen zielen darauf ab, den Risiken zu entsprechen und die Finanzstabilität zu erhöhen. Sie sind nicht dazu gedacht, zu bestimmten Arten von Finanzierungstätigkeit zu er- oder entmutigen.

Sie können sich den vollständigen Bericht in englischer Sprache direkt von der Internetseite des FSR herunterladen.

Nachdem der Bericht veröffentlicht wurde, gab es noch eine Vollversammlung des FSR in Cairns in Australien, die den Verwundbarkeiten des globalen Finanzsystems und dem Fortschritt beim Abschluss der Umsetzung der wesentlichen Finanzreformen gewidmet war. Unter anderem sprach die Versammlung dabei über die Arbeiten des International Accounting Standards Board (IASB) und des US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) im Hinblick auf neue Standards für den Finanzsektor, die die Lehren widerspiegeln, die aus der Finanzmarktkrise gezogen werden und mit denen ein zukunftsgerichtetes Modell der Risikovorsorge durch das Modell der erwarteten Verluste eingeführt wird. Die Mitglieder begrüßten diese Arbeit und betonten noch einmal die Bedeutung des Ziels der Erreichung eines einzigen Satzes hochwertiger globaler Rechnungslegungsstandards. Der FSR ermutigte den IASB und den FASB auch, die einheitliche Umsetzung ihrer jeweiligen Standrads zu überwachen und weitere Möglichkeiten für weitere Konvergenz zu suchen.

Die nach der Vollversammlung veröffentlichte Presseerklärung finden Sie hier.

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