IASB veröffentlicht formale Korrekturen
19.09.2014
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den zweiten Satz formaler Korrekturen im Jahr 2014 herausgegeben. Sie beziehen sich auf eine frühere formale Korrektur, diverse Einzelstandards und Folgeänderungen an Standards sowie auf das "Blaue Buch" Ausgabe 2014, das "Rote Buch" Ausgabe 2014 und das "Grüne Buch" Ausgabe 2013.
Die Rücknahme einer früheren formalen Korrektur betrifft die folgende Verlautbarung:
- IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche
Formale Korrekturen in Bezug auf Folgeänderungen betreffen die folgenden Verlautbarungen:
- Investmentgesellschaften (Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27)
- IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
Formale Korrekturen in Bezug auf die Verlautbarung selbst betreffen die folgenden Verlautbarungen:
- Equity-Methode im separaten Abschluss (Änderungen an IAS 27)
- IFRS 9 Finanzinstrumente (wie im Juli 2014 herausgegeben)
- Landwirtschaft: Fruchttragende Pflanzen (Änderungen an IAS 16 und IAS 41)
- IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden
- Bilanzierung von Erwerben von Anteilen an einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit (Änderungen an IFRS 11)
- Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden (Änderungen an IAS 16 und IAS 38)
- Jährliche Verbesserungen Zyklus 2010–2012
- IFRIC 21 Abgaben
- IFRS 10 Konzernabschlüsse
Formale Korrekturen in Bezug auf das Rote Buch (2014), das Grüne Buch (2013) und das Blaue Buch (2014) betreffen die folgenden Verlautbarungen:
- IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards
- IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse
- IFRS 4 Versicherungsverträge
- IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben
- IFRS 9 Finanzinstrumente
- IAS 27 Separate Abschlüsse
- IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis
- IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung
- IFRIC 2 Geschäftsanteile an Genossenschaften und ähnliche Instrumente
- IFRIC 5 Rechte auf Anteile an Fonds für Entsorgung, Wiederherstellung und Umweltsanierung
- IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
Formale Korrekturen haben keine Auswirkungen auf die Bedeutung oder die Anwendung von Verlautbarungen; sie betreffen lediglich unbeabsichtigte Fehler. Der neue Satz formaler Korrekturen steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.