SIX Exchange Regulation aktualisiert das IFRS-Rundschreiben in Bezug auf Feststellungen aus den Abschlüssen 2013

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19.09.2014

Die SIX Exchange Regulation, die Zulassungsstelle der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange, hat das Rundschreiben aktualisiert, in dem die Pflichten für Emittenten, welche IFRS als Rechnungslegungsstandard gewählt haben, konkretisiert werden. Das Rundschreiben verweist auf Bestimmungen von IFRS, deren Anwendung Anlass zu Beanstandungen durch die SIX Exchange Regulation gegeben haben. Das Rundschreiben zu IFRS wird jährlich überarbeitet und ergänzt.

Im Rahmen von Vorabklärungen geht die SIX Exchange Regulation davon aus, dass der Emittent die im Rundschreiben vorgenommene Hilfestellung zu den IFRS-Problemgebieten kennt, und empfiehlt daher, das Rundschreiben insbesondere bezüglich der vorgenommenen Ergänzungen im Detail zu studieren und notwendige Anpassungen umgehend vorzunehmen.

Sie können sich das aktualisierte Rundschreiben Nr. 2 International Financial Reporting Standards (IFRS) direkt von der Internetseite der SIX Exchange Regulation herunterladen. Änderungen im Vergleich zum Vorjahr sind in roter Schrift hervorgehoben.

Sie können auch nach einzeln nach Themen auf die Inhalte des Rundschreibens zugreifen (alle Verknüpfungen auf die Internetseite der Six Exchange Regulation):

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